Kurztitel
Einrichtung einer Internationalen Handelsstatistik (Brüsseler Übereinkommen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 284/1922Bundesgesetzblatt Nr. 284 aus 1922,
Text
Anlage zum Übereinkommen (Artikel II).
Gemeinsames Warenverzeichnis.
I. Lebende Tiere.
Alle anderen lebenden Tiere (ohne lebende Fische und Schaltiere).
II. Nahrungsmittel und Getränke.römisch II. Nahrungsmittel und Getränke.
Geschlachtetes Geflügel und nichtlebendes Wild.
Zubereitetes oder konserviertes Fleisch (auch Speck, Geflügel und Wild, konserviert).
Margarine und Kunstbutter.
Fische, Schaltiere (auch Muscheln).
Eier von Federvieh und Federwild.
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*) Auch gefrorenes Fleisch.
**) Eingedickte Milch und Milch in Pulverform gehören hieher.
Getreide:
Andere Getreidearten (auch Spelz und Mengfrucht).
Andere Müllereierzeugnisse.
Getrocknete Gemüse:
Obst (auch getrocknetes).
Kaffee (auch geröstet oder gebrannt).
Zubereiteter Kakao (auch Schokolade).
Zucker, roh und raffiniert.
Andere Nahrungsmittel (besondere Konserven aus pflanzlichen Erzeugnissen).
Weingeisthaltige Getränke (Weingeist, Branntwein, Likör u. s. w.).
Natürliches Wasser und natürliches oder künstliches Mineralwasser, kohlensäurehaltig oder nicht.
Andere Getränke (Zitronen- und Orangesaft, Limonade u. s. w.).
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*) Erbsen, Bohnen, Linsen u. s. w., geschält, geschrotet u. s. w.
**) Namentlich Pfeffer, Piment, Safran, Vanille und Zimt.
***) Speise- oder andere Öle, mit Ausnahme der flüchtigen (ätherischen).
III. Rohstoffe oder einfach zubereitete Stoffe.römisch III. Rohstoffe oder einfach zubereitete Stoffe.
Häute, roh, gesalzen, gegerbt, aber nicht weiter zugerichtet und rohes Pelzwerk.
Düngemittel (auch chemische).
Lebende Pflanzen und natürliche Blumen.
Feldfrüchte und Futtermittel (auch Futterrüben).
Harze, Gummi und Pflanzenwachs.
Holz aller Art, auch gesägt.
Farbhölzer, Gerbrinden und andere Farb- und Gerbstoffe.
Erze:
Bleierze (auch silberhaltige).
Unedle Metalle:
Edelsteine und Halbedelsteine, roh oder einfach geschnitten, aber nicht gefasst (auch Korallen und echte Perlen).
Mineralöle und deren Ableitungen.
Steinkohlen, auch Koks oder Preßkohlen.
Spinnstoffe:
Ramie, Agavefasern und andere Spinnfasern.
IV. Fertigwaren.römisch IV. Fertigwaren.
Lichte, Wachs- und Talglichte.
Riech- und Schönheitsmittel.
Farben, trockene und flüssige, und Firnisse, Lacke.
Chemische Erzeugnisse (auch Weingeist, der nicht als Getränk dient).
Zusammengesetzte Heilmittel.
Andere Tabakerzeugnisse (auch Tabakauszüge).
Pelzwerk, zugerichtet und bearbeitet.
Häute und Felle, zugerichtet.
Garne:
aus Seide oder Kunstseide.
aus Hanf, Flachs, Ramie und anderen Spinnfasern.
Gewebe:
aus Seide oder Kunstseide.
aus Hanf, Flachs, Ramie und anderen Spinnfasern.
Stickereien, Spitzen, Posamentierwaren und Tüllstickereien.
Aufgeputzte Frauenhüte (Putz).
Andere Hüte aller Art. 128.Andere Hüte aller Artikel 128,
Andere fertige Kleidungsstücke.
Kautschukwaren aller Art. *)
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*) Auch Schuhe, Gewebe und Kleider aus Kautschuk, Radreifen aller Art gehören zu den Kautschukwaren.
**) Andere als Holzmöbel fallen unter die Waren aus dem betreffenden Stoff.
Papier:
Anderes Papier und Pappe *)
Bücher und Musiknoten, gestochen oder gedruckt.
Andere Erzeugnisse der graphischen Künste.
Marmor-, Gips-, Zement- und Steinwaren.
Dachziegel, Backsteine, Platten, Röhren, nicht aus Steingut oder Porzellan.
Eisen und Stahl, einfach geschmiedet, gewalzt oder gestreckt.
Andere Eisen- und Stahlwaren.
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*) Hefte mit Linien gelten als Papierwaren.
Waren:
Schmuckwaren, Gold- und Silberschmiedewaren und ähnliche Edelmetallwaren.
Andere Schmuckwaren, auch vergoldet, versilbert, vernickelt u. s. w.
Lokomotiven und Lokomotivtender.
Elektrische Maschinen und Apparate.
Kraftmaschinen (andere als Lokomotiven, Lokomobilen und elektrische Maschinen), Dampfkessel, Turbinen, Pumpen u. s. w.
Maschinen zum Weben, Zurichten, Bleichen, Bedrucken, Färben von Stoffen, Bändern u. s. w., Krempel-, Kämm-, Hechel-, Spinnmaschinen, Stickmaschinen für motorischen Betrieb und andere Maschinen für die Textilindustrie.
Näh-, Stick- und Strickmaschinen für Hand- oder Fußbetrieb.
Maschinen für Zuckerfabriken und -raffinerien, Brennereien, Essigfabriken, Brauereien und Wälzereien.
Landwirtschaftliche Maschinen.
Andere Maschinen und mechanische Vorrichtungen und Maschinenteile und Teile von mechanischen Vorrichtungen.
Personen- und Güterwagen für Eisen- und Straßenbahnen. **)
Kraftfahrräder und andere Fahrzeuge dieser Art.
Alle anderen Fahrzeuge. ***)
Wissenschaftliche Instrumente und Apparate.
Uhren und Teile von solchen. ****)
Schießpulver und andere Sprengstoffe.
Alle anderen Fertigwaren.
Kunstgegenstände und Gegenstände für Sammlungen.
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*) Hieher nur Werkzeuge für den Handgebrauch (Handwerkszeug) mit Ausschluß der Werkzeugmaschinen.
**) Auch Packwagen und Arbeitswagen aller Art.
****) Auch Luftschiffe.
****) Taschenuhren und Teile von solchen gehören hieher.
V. Gold und Silber, unverarbeitet, und Gold- und Silbermünzen.römisch fünf. Gold und Silber, unverarbeitet, und Gold- und Silbermünzen.
Silber, unverarbeitet. *)
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*) Auch Stangen, Asche, Barren und Abfälle.