Suchtgiftkonvention 1961 – Protokoll
BGBl. Nr. 531/1978
Vertrag - Multilateral
Art. 18
03.03.1978
89/05 Suchtgifte
(1) Dieses Protokoll tritt mit den in ihm enthaltenen Änderungen am dreißigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem die vierzigste Ratifikations- oder Beitrittsurkunde gemäß Artikel 17 hinterlegt worden ist.
(2) Für jeden anderen Staat, der nach Hinterlegung der vierzigsten Urkunde eine Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt, tritt dieses Protokoll am dreißigsten Tag nach der Hinterlegung seiner eigenen Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Ratifikationsurkunde
11.01.2018
20003649
NOR40056683