Zubereitungen von:
Acetyldihydrocodein,
Codein,
Dihydrocodein,
Ethylmorphin,
Norcodein und Pholcodin,
Suchtgiftkonvention 1961
Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1978,
Vertrag - Multilateral
Anlage 3,
03.03.1978
89/05 Suchtgifte
Litera a es sich um Verbindungen mit einem oder mehreren Bestandteilen in solcher Form handelt, daß die Zubereitung keine oder nur eine geringfügige Gefahr des Mißbrauchs bildet, und von solcher Art, daß das Suchtgift nicht durch leicht anwendbare Verfahren oder in einem Ausmaß zurückgewonnen werden kann, das eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit bedeuten würde, und
Litera b sie nicht mehr als 100 Milligramm des Suchtgiftes pro Dosiseinheit enthalten und in unaufgeteilten Zubereitungen eine Stärke von höchstens 2,5% haben.
10.01.2018
10010401
NOR40056663