Suchtgiftkonvention 1961
Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1978,
Vertrag - Multilateral
Anlage 2,
03.03.1978
89/05 Suchtgifte
ACETYLDIHYDROCODEIN
CODEIN (3-methylmorphine)
DIHYDROCODEIN
ETHYLMORPHIN (3-ethylmorphine)
NORCODEIN (N-demethylcodeine)
PHOLCODIN (morpholinylethylmorphine); und,
falls nicht besonders ausgenommen, die Isomere der in diesem Anhang aufgeführten Suchtgifte, wenn das Bestehen solcher Isomere in der bestimmten chemischen Bezeichnung möglich ist;
die Salze der in diesem Anhang aufgeführten Suchtgifte, einschließlich der Salze der Isomere, wie oben festgelegt, falls das Bestehen solcher Salze möglich ist.
10.01.2018
10010401
NOR40056662