Suchtgiftkonvention 1961
BGBl. Nr. 531/1978
Vertrag - Multilateral
Art. 41
03.03.1978
89/05 Suchtgifte
(1) Dieses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem die vierzigste Ratifikations- oder Beitrittsurkunde gemäß Artikel 40 hinterlegt worden ist.
(2) Für jeden anderen Staat, der nach Hinterlegung der vierzigsten Urkunde eine Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt, tritt dieses Übereinkommen am dreißigsten Tag nach der Hinterlegung seiner eigenen Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Ratifikationsurkunde
10.01.2018
10010401
NOR40056650