Suchtgiftkonvention 1961
Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1978,
Vertrag - Multilateral
Artikel 37,
03.03.1978
89/05 Suchtgifte
Alle Suchtgifte, Stoffe und sonstigen Gegenstände, die zu einem Verstoß im Sinne des Artikels 36 verwendet wurden oder dafür bestimmt waren, können beschlagnahmt und eingezogen werden.
10.01.2018
10010401
NOR40056645