- Litera aim Einklang mit dessen Gesetzen und sonstigen Vorschriften sowie
- Litera bim Rahmen der in Artikel 19 Absatz 2 bezeichneten Gesamtschätzung für diesen Staat oder dieses Hoheitsgebiet, zuzüglich der für die Wiederausfuhr bestimmten Mengen.
Suchtgiftkonvention 1961
Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1978,
Vertrag - Multilateral
Artikel 31,
03.03.1978
89/05 Suchtgifte
Litera b In dieser Genehmigung sind der Name, gegebenenfalls die international nicht schutzfähige Bezeichnung und die ein- oder auszuführende Menge des Suchtgiftes, Name und Anschrift des Ein- oder Ausführenden und die Frist anzugeben, innerhalb deren die Ein- oder Ausfuhr erfolgen muß.
Litera c In der Ausfuhrgenehmigung sind ferner Nummer und Datum der Einfuhrbescheinigung (Absatz 5) und die Behörde anzugeben, welche letztere ausgestellt hat.
Litera d In der Einfuhrgenehmigung kann die Einfuhr in mehr als einer Sendung gestattet werden.
Litera b In dem Vermerk wird die tatsächlich eingeführte Menge angegeben.
Litera c Ist die tatsächlich ausgeführte Menge geringer als die in der Ausfuhrgenehmigung angegebene, so geben die zuständigen Behörden auf der Ausfuhrgenehmigung, und auf allen amtlichen Abschriften derselben die tatsächlich ausgeführte Menge an.
Suchtgiftausfuhr, Einfuhr, Einfuhrgenehmigung, Einfuhrhoheitsgebiet, Ausfuhrhoheitsgebiet, Durchfuhrhoheitsgebiet, Bestimmungshoheitsgebiet,
10.01.2018
10010401
NOR40056639