Litera b Ist der Suchtgiftkontrollrat auf Grund des Buchstabens a tätig geworden, so kann er in der Folge die betreffende Regierung auffordern, wenn er dies für erforderlich hält, die unter den gegebenen Umständen zur Durchführung dieses Übereinkommens erforderlichen Abhilfsmaßnahmen zu treffen.
Litera c Wenn der „Suchtgiftkontrollrat“ derartige Maßnahmen zwecks Beurteilung einer in Buchstabe a erwähnten Angelegenheit für notwendig erachtet, kann er der betreffenden Regierung vorschlagen, eine Studie über die Angelegenheit in ihrem Hoheitsgebiet durch die von der Regierung für angemessen gehaltenen Mittel durchzuführen. Wenn sich die betreffende Regierung entschließt, diese Studie zu unternehmen, kann sie den Suchtgiftkontrollrat bitten, das Gutachten und die Dienste einer oder mehrerer Personen mit der erforderlichen Kompetenz zur Verfügung zu stellen, um die Regierungsbeamten bei der beabsichtigten Studie zu unterstützen. Die Person oder Personen, deren Bereitstellung der Suchtgiftkontrollrat beabsichtigt, unterliegen der Billigung durch die Regierung. Die Modalitäten dieser Studie und der begrenzte Zeitraum, innerhalb dessen die Studie abzuschließen ist, werden nach Beratung zwischen der Regierung und dem Suchtgiftkontrollrat festgelegt. Die Regierung wird den Suchtgiftkontrollrat über die Ergebnisse der Studie unterrichten und die von ihr als erforderlich erachteten Abhilfemaßnahmen angeben.
Litera d Stellt der Suchtgiftkontrollrat fest, daß die betreffende Regierung nach einem Ersuchen auf Grund des Buchstabens a keine zufriedenstellende Erläuterung gegeben oder nach Aufforderung auf Grund des Buchstabens b keine Abhilfemaßnahmen getroffen hat, oder daß eine ernste Lage besteht, die im Hinblick auf ihre Behebung kooperative Aktionen auf internationaler Ebene erfordert, so kann er die Vertragsparteien, den Rat und die Kommission auf diese Angelegenheit aufmerksam machen. Der Suchtgiftkontrollrat handelt so, wenn die Ziele dieses Übereinkommens ernstlich gefährdet sind und es nicht möglich war, die Angelegenheit in anderer Weise zufriedenstellend zu lösen. Er handelt ebenfalls so, wenn er feststellt, daß eine ernste Lage besteht, die im Hinblick auf ihre Behebung kooperative Aktionen auf internationaler Ebene erfordert, und daß die Informierung der Vertragsparteien, des Rats und der Kommission über eine derartige Situation die geeignetste Methode zur Erleichterung solcher kooperativen Aktionen darstellt; nach Erörterung der Berichte des Suchtgiftkontrollrates und gegebenenfalls der Kommission kann der Rat die Generalversammlung auf diese Angelegenheit aufmerksam machen.