Kurztitel

Suchtgiftkonvention 1961

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1978,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 7,

Inkrafttretensdatum

03.03.1978

Index

89/05 Suchtgifte

Text

Artikel 7

Nachprüfung von Beschlüssen und Empfehlungen der Kommission

Mit Ausnahme der in Artikel 3 vorgesehenen Beschlüsse unterliegen alle auf Grund dieses Übereinkommens von der Kommission angenommenen Beschlüsse und Empfehlungen in gleicher Weise wie ihre sonstigen Beschlüsse und Empfehlungen der Genehmigung oder Änderung durch den Rat oder die Generalversammlung.

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2018

Gesetzesnummer

10010401

Dokumentnummer

NOR40056613