Suchtgiftkonvention 1961
Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1978,
Vertrag - Multilateral
Artikel 7,
03.03.1978
89/05 Suchtgifte
Mit Ausnahme der in Artikel 3 vorgesehenen Beschlüsse unterliegen alle auf Grund dieses Übereinkommens von der Kommission angenommenen Beschlüsse und Empfehlungen in gleicher Weise wie ihre sonstigen Beschlüsse und Empfehlungen der Genehmigung oder Änderung durch den Rat oder die Generalversammlung.
10.01.2018
10010401
NOR40056613