Suchtgiftkonvention 1961
Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1978,
Vertrag - Multilateral
Artikel 6,
03.03.1978
89/05 Suchtgifte
Die Ausgaben der Kommission und des Suchtgiftkontrollrats gehen zu Lasten der Vereinten Nationen; das Nähere regelt die Generalversammlung. Vertragsparteien, die nicht Mitglied der Vereinten Nationen sind, leisten zu diesen Ausgaben Beiträge in der von der Generalversammlung für angemessen erachteten und nach Konsultation mit den Regierungen dieser Vertragsparteien jeweils festgesetzten Höhe.
10.01.2018
10010401
NOR40056612