die Unterzeichnungen, Ratifikationen und Beitritte nach Artikel 39,
Zollabkommen über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1959)
Bundesgesetzblatt Nr. 92 aus 1960,
Vertrag – Multilateral
Artikel 48,
03.05.1960
39/04 Zollabkommen
Außer den in den Artikeln 46 und 47 vorgesehenen Mitteilungen notifiziert der Generalsekretär der Vereinten Nationen den in Artikel 39 Absatz 1 bezeichneten Ländern sowie den Ländern, die auf Grund des Artikels 39 Absatz 2 Vertragsparteien geworden sind,
06.02.2020
10003925
NOR40056388