Absatz eins,Es ist dafür zu sorgen, dass Sprengungen so angelegt und die Sprengladungen so verteilt werden, dass
- Ziffer einsdie Streuung möglichst gering gehalten wird,
- Ziffer 2Arbeitnehmer/innen durch Erschütterungen, Druckwellen und deren Folgewirkungen nicht gefährdet werden,
- Ziffer 3die Staub- und Schwadenentwicklung möglichst gering ist.