Absatz eins,Das vorliegende Übereinkommen liegt am (Tag) (Monat) 2003 in Agram, Kroatien, zur Unterzeichnung durch die Republik Österreich, die Republik Bulgarien, die Republik Kroatien, die Tschechische Republik, die Republik Ungarn, die Republik Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, und die Republik Slowenien auf. Danach ist es zum Beitritt offen.