Abkommen über deutsche Auslandsschulden – Anlage IV
Bundesgesetzblatt Nr. 203 aus 1958,
Vertrag – Multilateral
Artikel 4,
20.08.1958
39/09 Auslandsschulden
Vor dem 8. Mai 1945 entstandene Geldforderungen, die nicht in anderen Anlagen des Abkommens über deutsche Auslandsschulden und nicht in Artikel 1 bis 3 dieses Regelungsvorschlages erwähnt sind, die aber ihrem Charakter nach zum Bereich dieses Regelungsvorschlages gehören.
16.10.2025
20003552
NOR40055353