Abkommen über deutsche Auslandsschulden
Bundesgesetzblatt Nr. 203 aus 1958,
Vertrag – Multilateral
Artikel 26,
20.08.1958
39/09 Auslandsschulden
Keine Bestimmung dieses Abkommens berührt die Wirksamkeit anderer Abkommen zur Regelung von Verbindlichkeiten, welche die Regierung der Bundesrepublik Deutschland vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens geschlossen hat.
23.10.2025
10003894
NOR40055297