Abkommen über deutsche Auslandsschulden
Bundesgesetzblatt Nr. 203 aus 1958,
Vertrag – Multilateral
Artikel 9,
20.08.1958
39/09 Auslandsschulden
Transferleistungen für Zins- und Tilgungszahlungen gemäß diesem Abkommen sind als Zahlungen für laufende Transaktionen zu behandeln und sind, wo es in Betracht kommt, in zwei- oder mehrseitigen Vereinbarungen über den Handels- oder Zahlungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Gläubigerstaaten vorzusehen.
Zinszahlung, Handelsverkehr
23.10.2025
10003894
NOR40055280