Ausländer, deren Beschäftigung im Hinblick auf ihre fortgeschrittene Integration geboten erscheint;
Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 278 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 352 aus 2004,
Paragraph eins
11.09.2004
08.02.2006
Paragraph eins, Über die Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) gemäß Paragraph 12 a, Absatz eins, AuslBG hinaus dürfen Sicherungsbescheinigungen ausgestellt und Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden für