Halter: jene Person, die ständig oder vorübergehend für ein Tier verantwortlich ist oder ein Tier in ihrer Obhut hat;
Tierschutzgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2004,
Paragraph 4
01.01.2005
31.01.2008
Die nachstehenden Begriffe haben in diesem Bundesgesetz jeweils folgende Bedeutung: