Tierschutzgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 118 aus 2004,
BG
Paragraph 2
01.01.2005
TSchG
86/01 Veterinärrecht allgemein
Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.
24.05.2017
20003541
NOR40055107