Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1993,
Anlage eins,
06.03.1993
31.08.1993
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. römisch eins Paragraph 3,)
Anlage
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LEHRPLAN DER BILDUNGSANSTALT FÜR
KINDERGARTENPÄDAGOGIK
römisch eins. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerin/des Lehrers gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber zugleich in ihrem Ausmaß begrenzt.
Anordnung, Gliederung und Akzentuierung des im Lehrplan der einzelnen Klassen angeführten Jahresstoffes einschließlich der Auswahl der Beispiele sind der verantwortlichen Entscheidung des Lehrers überlassen. Die angegebene Reihenfolge der Sachgebiete bedeutet, wo sie sich nicht zwingend aus dem Zusammenhang des Stoffes ergibt, eine Empfehlung. Bei der Stoffauswahl ist neben dem sachlogischen Aufbau auch die Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung zu beachten.
Die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten gemäß Schulunterrichtsgesetz sind zu beachten. Der Lehrplan umfaßt
Die Zielorientiertheit des Lehrplans soll in Wechselwirkung mit der Schülerorientiertheit des Unterrichts den Bildungsauftrag der Schule sichern und Gesichtspunkte zur Orientierung der Unterrichtsarbeit bieten.
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die allgemeinen didaktischen Grundsätze der Persönlichkeitsbildung und Wissensintegration, der Aktivierung und Motivierung sowie der Lebensbezogenheit des Unterrichts berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.
Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien” genannt werden, sind aufzufassen:
Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben gemäß Paragraph 94, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern jene Berufsgesinnung sowie jenes Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln, die für die Erfüllung der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in den Kindergärten erforderlich sind, und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen. An diesen Bildungsanstalten können ferner auch Erzieherinnen und Erzieher an Horten ausgebildet werden.
Als Experten des Erziehens für den gesamten vorschulischen (frühkindlichen) Bereich und als Mitglied einer demokratisch strukturierten Gesellschaft sollen die Kindergartenpädagogen eine Dienstleistung erbringen können, die durch Vorbild, erzieherische Entscheidungsreife und kindergartendidaktische Fähigkeiten gekennzeichnet ist. Dazu bedarf es auch der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in der Ausbildungszeit.
In diesem Sinne sollen alle Unterrichtsgegenstände über die Vermittlung der fachspezifischen Lerninhalte hinaus ihren Beitrag zur Förderung der Erlebnisfähigkeit und des Problembewußtseins, des selbständigen Denkens, der allseitigen sprachlichen Bildung, der Kreativität, Emotionalität und Innovationsfähigkeit und damit der intellektuellen, sittlichen und sozialen Mündigkeit leisten. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und andererseits zur Studierfähigkeit geführt.
römisch III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik die folgenden zehn didaktischen Grundsätze, also allgemeine Leit- bzw. Richtlinien, Normen, Anweisungen, Anleitungen und Regeln, zu berücksichtigen:
Der Unterricht ist im dreifachen Beziehungsgefüge von Personhaftigkeit des jungen Menschen, von Sachlichkeit und von Mitmenschlichkeit zu planen und durchzuführen:
Zum ersten hat er die Ansprüche der Jugend auf Verständnis und Vertrauen, auf Wohlwollen und Gerechtigkeit, auf Geltung und Anerkennung, auf Sicherheit, Zugehörigkeit und Geborgenheit, auf Wertfindung, Wertorientierung und Wertbindung sowie auf Selbständigkeit zwischen Selbständigseinwollen und Selbständigseinkönnen zu berücksichtigen. Dadurch kann vor allem auch ein gesundes Selbstwertgefühl aufgebaut bzw. vertieft werden. Dementsprechend sind den Schülerinnen und Schülern dort Möglichkeiten bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Unterrichts wie bei der Gestaltung des Schullebens einzuräumen, wo dies pädagogisch sinnvoll erscheint.
Zum zweiten sollen insbesondere die unmittelbar berufsrelevanten Lehrstoffe den jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für komplexe Sachzusammenhänge erwerben sowie unterschiedliche Methoden kritisch beurteilen lernen, was vor allem auch Offenheit für die Veränderung des Erkenntnisstandes einschließt.
Zum dritten geht es um die zielorientierte und kontinuierliche Weiterentwicklung und Entfaltung der sozialen Kompetenzen in einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme, der Kooperation und der mitmenschlichen Verantwortung. Das Sammeln von eigenen Erfahrungen beim Aufbau einer Klassen- und Schulgemeinschaft als einer Hilfe-, Aussprache-, Arbeits-, Feier- und Spielgemeinschaft ist für jede spätere Teamarbeit wie auch für eine erfolgreiche Führung von Kindergruppen von großer Bedeutung.
In allen Bereichen hat der Unterricht grundsätzlich darauf Bedacht zu nehmen, der doppelten Zielstellung der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik gerecht zu werden: nämlich die Schülerinnen und Schüler einerseits zur kompetenten Berufsausübung und andererseits zur Studierfähigkeit zu führen.
Was die Berufsorientierung betrifft, sollten bei der Auswahl und Akzentuierung der Lehrstoffe sowie bei der Bestimmung der Ziele jene Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen, die zu einer reflektierenden Bewältigung beruflicher Situationen befähigen. Dazu gehören vor allem eine hohe Meinung vom angestrebten Beruf und die entsprechende Professionalität im Wissen und Handeln.
Hinsichtlich des Anspruches der Allgemeinbildung geht es sowohl um die Vermittlung eines soliden Basiswissens und Basiskönnens als auch um die Einführung in die wichtigsten Lern-, Arbeits- bzw. Studiertechniken als wesentlicher Grundlage für die selbständige Weiterbildung und die allfällige Aufnahme eines Studiums.
Im berufsorientierten Teil der Ausbildung ist dafür zu sorgen, daß die Veranstaltungen zur praktischen Tätigkeit theoriebezogen und die Veranstaltungen zur theoretischen Reflexion praxisbezogen erfolgen. Durch den ständigen Theoriebezug der Praxis und durch das Praktischwerden der Theorie wird das unverzichtbare Ineinandergreifen von Praxis und Theorie sichergestellt. Darüber hinaus sind den Schülerinnen und Schülern in jedem Unterrichtsgegenstand Möglichkeiten der didaktischen Aufbereitung der Lehrstoffe bewußt zu machen, um sie dadurch im Hinblick auf ihre Berufsorientierung für das Problem der Didaktisierung zu sensibilisieren.
Die Lernangebote der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sollen auf eine ganzheitliche Bildungswirkung abzielen und den schöpferischen Selbstaufbau der Persönlichkeit ermöglichen, welcher Körper und Geist, Gefühl, Gemüt und Wille, Denken und Handeln, Wissen und Können gleichermaßen einschließt.
Bei der Auswahl der Lehrstoffe soll im Sinne dieses Bildungsprinzips einerseits auf die Gültigkeit der Inhalte, andererseits auf deren Gegenwartsbezogenheit und Zukunftsbedeutung geachtet werden. Hinsichtlich ihrer Berufsorientierung sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich zunehmend auch als verantwortliche Entscheidungsträger für erzieherisches Handeln zu begreifen.
Wo immer es möglich ist, sollen bei den Schülerinnen und Schülern die Bereitschaft zum Denken und Handeln, das Interesse an kulturellen Werken, Ereignissen und Veranstaltungen, die Freude am Erleben und Erforschen der Natur, das Bedürfnis nach Auseinandersetzung mit Menschen und Ideen auch hinsichtlich des außerschulischen Lebensbereichs aufgegriffen und geweckt, unterstützt und gefördert, erweitert und vertieft werden. Dazu eignen sich unter anderem auch vorbereitende Hausaufgaben und das Reflektieren des Unterrichts. All dies führt die jungen Menschen zum selbsttätigen Bildungserwerb in verschiedenen Arbeits- und Sozialformen und darüber hinaus zur geistigen Selbständigkeit.
Die Forderung nach Strukturierung bezieht sich sowohl auf die Aufbereitung der Lehrstoffe als auch auf die Gestaltung des Unterrichtsablaufs. Das vorausgehende Erfassen und Verstehen der Strukturen der Inhalte durch die Lehrenden ist die wesentlichste Voraussetzung für die einsichtige Vermittlung von Strukturwissen im Unterricht. Erst eine sorgfältige Inhaltsanalyse zeigt nämlich, ob sich ein Stoffgebiet für das exemplarische oder für das orientierende, überblicksmäßige Lehren, für entdeckendes oder für informierendes Lernen eignet. Andererseits ermöglicht erst die überlegte Anordnung der Lehr- bzw. Lernschritte erfolgreiche Lernprozesse. Systematisches Lernen ist jedenfalls sowohl auf die Tiefenwirkung des Exemplarischen wie auf die Breitenwirkung des Orientierenden angewiesen.
Im Unterricht sind Lerngelegenheiten zu arrangieren bzw. aufzugreifen, die das soziale, kulturelle und naturhafte Umfeld der Jugendlichen und der Schule, die Alltagssituationen, aktuelle Ereignisse oder Praxiserfahrungen bieten. Außerdem werden die Lehrenden versuchen, den Schülerinnen und Schülern die Bedeutsamkeit und Sinnhaftigkeit der Bildungsaufgaben und Lehrstoffe für ihr gegenwärtiges und zukünftigtes Leben argumentativ einsichtig zu machen. Die Lebensbezogenheit drückt sich auch in der Verbundenheit der Schule und des Unterrichts mit dem Leben außerhalb der Schule aus.
Veranschaulichung verlangt von den Lehrenden, daß sie die Lehrstoffe dem Erleben und Erfahren der Jugendlichen mehr bzw. vielsinnig oder durch Beispiele zugänglich machen. Lernprozesse des Erkennens und Verstehens, des Denkens und Abstrahierens werden oft durch die Auseinandersetzung mit der konkreten Wirklichkeit, oft aber auch durch Nachbildungen, Abbildungen oder Symbole ermöglicht.
Individualisierung verlangt von den Lehrenden, daß sie trotz der vereinheitlichenden Tendenz jedes Klassenunterrichts die Verschiedenartigkeit der Jugendlichen und ihre Bedingtheit ernst nehmen und diesen Tatsachen zu entsprechen versuchen. Dabei werden sie die unterschiedlichen Entwicklungsstufen und Individuallagen der Schülerinnen und Schüler im allgemeinen sowie den sachstrukturellen Entwicklungsstand auf einem umschriebenen Sachgebiet aufgrund bisheriger Lernerfahrungen im besonderen, also die verschiedenen Bildungsvoraussetzungen, berücksichtigen (insbesondere in der ersten Klasse).
Die Unterschiedlichkeiten der Schülerinnen und Schüler betreffen im einzelnen ihr Lerntempo, ihre Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, ihre Interessen, ihre Vorerfahrungen, ihre Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit; ihre Selbständigkeit, ihre Selbsteinschätzung, eventuell besondere individuelle Begabungen und anderes. Diesen Unterschiedlichkeiten sollen die Lehrenden durch differenzierende Maßnahmen, wie zum Beispiel unterschiedlich viele oder/und schwierige Aufgabenstellungen, verschiedene Sozialformen, Lehr-/Lernmittel, Lernzeit und Hilfestellung, entsprechen. Die zusätzliche verantwortungsbewußte Berücksichtigung der wahrgenommenen Lernfortschritte jedes einzelnen schafft die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und hilft mit, unnötige Über- bzw. Unterforderungen möglichst zu vermeiden.
Der Unterricht ist so zu führen, daß die Schülerinnen und Schüler verschiedene Formen des Wissens- und Könnenserwerbs erfahren und erproben können: das gebundene und das freie Lernen, das informierende und experimentierende, das projektorientierte und entdeckende Lernen, das wiederholende und übende Lernen sowie das Lernen im Gespräch. Durch dieses vielfältige Angebot von Möglichkeiten der Informationsaufnahme und Informationsverarbeitung sollen auch jene grundlegenden Denk- und Arbeitsmethoden erworben werden, die sowohl für das Berufsfeld Kindergarten/Hort und für die ständige Fortbildung als auch für das erfolgreiche Aufnehmen eines Studiums von Bedeutung sind. Jedenfalls bedarf das geleitete Lernen der Ergänzung durch selbständiges Lernen.
Um die Lern- bzw. Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und womöglich zu steigern, werden die Lehrenden versuchen, ihnen Erfolgserlebnisse im Lernen und Leisten zu ermöglichen. Dazu werden sie trachten, den Lernertrag zu sichern und zu bewahren, und zwar einerseits durch kontinuierliches, abwechslungsreiches und sinnvolles Zusammenfassen und Üben bzw. Wiederholenlassen des Wesentlichen, andererseits durch das Anknüpfen an bereits Gelerntes, das Herstellen von Querverbindungen und durch das Anwendenlassen des Gelernten in andersartigen Aufgabenstellungen und in verschiedenen Zusammenhängen.
Zur Sicherung des Lernertrags eignen sich auch mündliche und schriftliche nachbereitende Hausaufgaben. Diese sind gemäß Paragraph 17, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes so vorzubereiten, daß sie von den Schülerinnen und Schülern ohne die Hilfe anderer durchgeführt werden können. Auf die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler ist - auch unter Berücksichtigung der anderen Unterrichtsgegenstände - besonders Bedacht zu nehmen.
Die Lernkontrolle und die Beobachtung der Schülerleistungen geben den Lehrenden Hinweise auf die Wirksamkeit ihrer Unterrichtsarbeit und auf Maßnahmen zu deren Verbesserung. Die Kontrolle des Unterrichtsertrags dient aber auch der Motivation der Schülerinnen und Schüler und informiert diese und deren Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand und über Lernfortschritte. Mit den Erziehungsberechtigten hat der Lehrer auch in dieser Hinsicht die erforderlichen Kontakte zu pflegen.
römisch IV. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstundenzahl zusätzlich Lehrver-
Pflichtgegenstände Ausbildung zum pflich-
Klasse Summe Erzieher an tungs-
1. 2. 3. 4. 5. Horten gruppe
3. 4. 5.
---------------------------------------------------------------------
Religion ........... 2 2 2 2 2 10 (III)
Pädagogik
(einschließlich
Pädagogische
Psychologie,
Pädagogische
Soziologie,
Philosophie) ..... - 2 3 3 3 11 II
Pädagogik für
Erzieher an Horten 1 II
Heil- und
Sonderpädagogik .. - - - 1 1 2 II
Didaktik
(insbesondere
Didaktik der
Kindergarten- und
Vorschulerziehung) 2 3 3 3 12 II
2 III
Kindergartenpraxis *1) 2 4 5 5 17 III
Didaktik der
Horterziehung 1 2 II
2 III
Hortpraxis *1) ..... 2 2 III
Deutsch
(einschließlich
Sprecherziehung,
Kinder- und
Jugendliteratur) 4 3 3 3 3 16 1 I
Lebende Fremdsprache 3 3 2 2 2 12 1 (I)
Geschichte und
Sozialkunde ...... 2 2 2 - 2 8 (III)
Geographie und
Wirtschaftskunde . 2 2 2 1 - 7 (III)
Rechtskunde ........ - - - - 2 2 III
Mathematik ......... 3 3 2 2 - 10 1 (II)
Physik ............. - 2 2 2 - 6 (III)
Chemie ............. - 2 2 - - 4 (III)
Biologie und
Umweltkunde ...... 2 2 1 2 - 7 III
Gesundheitslehre ... - - - - 1 1 (III)
Musikerziehung ..... 2 2 1 2 2 9 (IVa)
Instrumentalmusik
Gitarre *2) ...... 2 1 1 0/1 - 4/5 V
Flöte *2) ........ - 1 1 1/0 - 3/2 V
Rhythmisch-
musikalische
Erziehung ........ - 2 - - - 2 IV
Bildnerische
Erziehung *2) .... 2 2 2 2 0/2 8/10 (IVa)
Werkerziehung *2) .. 5 2 2 2 2/0 13/11 (IV)
Leibeserziehung .... 3 2 2 2 3 12 (IVa)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstundenzahl zusätzlich Lehrver-
Verbindliche Übungen Ausbildung zum pflich-
Klasse Summe Erzieher an tungs-
1. 2. 3. 4. 5. Horten gruppe
3. 4. 5.
---------------------------------------------------------------------
Ergänzende
berufskundliche
Unterrichts-
veranstaltungen
Hauswirtschaftlich-
gesundheitlicher
Bereich ........ 3 - - - - 3 V
Kindergartenpraxis - - 1 - - 1 III
Figurenspiel/
Verkehrserziehung - - - 1 - 1 IV
Buchhaltung/
Kommunikations-
techniken und
Gruppendynamik ... - - - - 2 2 III
---------------------------------------------------------------------
37 39 38 36 33 183 2 4 7
(40)(40)(40)(196) (13)
---------------------------------------------------------------------
Wochenstundenzahl Lehrver-
Freigegenstände Summe pflich-
Klasse tungs-
1. 2. 3. 4. 5. gruppe
---------------------------------------------------------------------
Stenotypie *3) *4) ...... (2) (2) (2) - - 2 (V)
Instrumentenbau *3) *4) . (2) (2) (2) - - 2 (V)
Früherziehungspraxis .... - - - 2 2 4 III
Rhythmisch-musikalische
Erziehung *3) ......... - - 1 1 1 3 IV
Instrumentalmusik
Gitarre ............... - - - - 1 1 V
Flöte ................. - - - - 1 1 V
Slowenisch .............. 2 2 2 2 2 10 I
Kroatisch ............... 2 2 2 2 2 10 I
Ungarisch ............... 2 2 2 2 2 10 I
Französisch ............. 2 2 2 2 2 10 I
Italienisch ............. 2 2 2 2 2 10 I
Unverbindliche Übungen
Chorgesang *3) .......... 1 1 1 1 1 5 (V)
Spielmusik *3) .......... - 1 1 1 1 4 (V)
Praxisanleitung *3) ..... 2 2 - - - 4 III
Interkulturelle
Erziehung *3) *4) ..... - - - (2) (2) 2 III
Darstellendes Spiel *3) . 2 2 2 2 - 8 V
Sprecherziehung ......... - 2 - - - 2 IV
Literaturpflege ......... - - - 1 1 2 (III)
Biologische Übungen *3)*4) (2) (2) (2) - - 2 III
Informatik *3) .......... 2 2 - - - 4 II
Medienkunde ............. - - - 2 2 4 III
Leibeserziehung ......... 2 2 2 2 2 10 (IVa)
Förderunterricht
Deutsch *5) ............. 2 2 2 2 2 10 (I)
Mathematik *5) .......... 2 2 2 2 - 8 (II)
Lebende Fremdsprache *5). 2 2 2 2 2 10 (I)
Musikerziehung *5) ...... 2 2 - - - 4 (IVa)
römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN
RELIGIONSUNTERRICHT AN DER
BILDUNGSANSTALT FÜR
KINDERGARTENPÄDAGOGIK
(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des
Religionsunterrichtsgesetzes)
Der Lehrplan baut auf Catechesi tradendae und dem Österreichischen Katechetischen Direktorium auf. In seiner Struktur stimmt er mit dem neuen Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der allgemeinbildenden höheren Schule und berufsbildenden höheren Schule überein. Für das inhaltliche Grundkonzept ist der Lehrplan der berufsbildenden höheren Schule herangezogen worden. Die spezifischen Anliegen der Schultype - in erster Linie die berufsbezogene Ausbildung in der Schule - wurden mehrfach berücksichtigt: in der Angabe religionspädagogischer Prinzipien und Themenfelder und in der Möglichkeit jedes Unterrichtsthema einer religionspädagogischen Fragestellung zu unterziehen.
Daraus ergibt sich, daß
1.1. Das Prinzip der doppelten Treue zu Gott und zum Menschen in ihrer unaufhebbaren Spannung:
Es wird verwirklicht durch die Zuordnung jedes Themas sowohl zu einem theologisch wie auch zu einem anthropologisch begründeten Richtziel.
1.2. Das Prinzip der inkarnatorischen Grundstruktur des christlichen Glaubens:
Im Zentrum des Religionsunterrichtes steht die Person und das Anliegen Jesu Christi (Christozentrik). Daraus ergibt sich, daß der Glaube als personale Beziehung zu sehen ist und nicht nur als die Kenntnis einer mehr oder minder großen Summe von Einzelwahrheiten vergleiche Catechesi tradendae 5-9). In Person und Werk Jesu Christi findet sich alles aufgenommen und angenommen, was gut ist im Bereich der irdischen Wirklichkeiten. Person und Werk Jesu Christi sind auch nicht nur ein der Vergangenheit angehörendes Ereignis, sondern lebendige und fortwirkende Gegenwart. Die Gemeinschaft der Glaubenden, in der diese Wirklichkeit Christi anwesend bleibt, ist somit Bezugswirklichkeit des Religionsunterrichtes (Ekklesiozentrik). Inkulturation des Christentums durch Aufnahme alles Wertvollen in den christlichen Lebensvollzug und das Einbringen des Geistes Christi in alle Lebensbereiche des einzelnen der Gemeinschaften, Völker und Kulturen zeigen sich so als Grundanliegen, für die der Schüler sensibilisiert werden soll.
1.3. Das Prinzip der eschatologischen Dimension:
Die in allen menschlichen und christlichen Lebenswirklichkeiten und Wahrheiten enthaltene eschatologische Dimension ist in jedem Themenkreis enthalten. Sie darf daher auch nicht auf jene Themenfelder beschränkt werden, wo sie schwerpunktmäßig behandelt wird.
1.4. Christliche Grundhaltungen als Antwort und Nachahmung der Liebe Gottes zur Welt:
Alle Themen sollen unter diesem Gesichtspunkt unterrichtet werden. Es besagt, daß Liebe Motor und Motiv christlichen Handelns ist und daß jedem menschlichen Handeln in Liebe das Liebesangebot Gottes zuvorgeht.
1.5. Das Prinzip der ökumenischen Dimension:
„Die Katechese darf von dieser ökumenischen Dimension nicht absehen; denn alle Gläubigen sind aufgerufen, sich je nach ihrer Fähigkeit und Stellung in der Kirche in die Bewegung zur Einheit einzureihen.” (Catechesi tradendae 32).
1.6. Das Prinzip der Integration der Einzelthemen in eine Gesamtschau:
Der Religionsunterricht soll erreichen, daß die Einzelkenntnisse, die er vermittelt, nicht unverbunden für den Schüler nebeneinanderstehen. Er soll sie in sein Leben, aber auch in eine der Hierarchie der Wahrheiten (Oek. 11.) entsprechende Gesamtschau integrieren. Nach Catechesi tradendae sind die „Glaubensbekenntnisse” (beachte: Plural) geglückte Synthesen einer solchen Gesamtschau. Die in den Glaubensbekenntnissen gegebenen Formulierungen der Glaubensinhalte sind gleichsam das „Gefäß”, in das der Schüler die Erfahrung und die Erkenntnis dieser Glaubensinhalte einbringen und festhalten kann. Die Systematik der Glaubensbekenntnisse wird dabei im Lehrplan nicht als Form der Anordnung des Lehrstoffes oder der Lehrgänge gesehen, sondern - der ursprünglichen christlichen Tradition entsprechend - als Endpunkt, in den Einzelthemen münden.
2. Religionspädagogische Unterrichtsprinzipien:
2.1. Das Prinzip der Symbolerschließung:
Menschliches Leben braucht sinnvoll erfahrbare Zeichen. Sie repräsentieren Wirklichkeit und stiften Gemeinschaft. Sie stellen Entscheidendes dar und sind als Geschehen wirksam. Für die religionspädagogische Arbeit erschließen Symbole elementare Glaubensinhalte, wie die Geheimnisse des Glaubens. Der künftige Kindergärtner soll Symbole entdecken und erschließen können, für sein eigenes Leben und für die Kinder, die seiner erzieherischen Verantwortung anvertraut sind.
2.2. Das Prinzip der ganzheitlichen Erziehung:
Erziehung ist das Geschehen, das den Menschen in seiner Ganzheit betrifft. Menschsein verwirklicht sich in der dauernden Bezogenheit von leiblichen, gefühlsmäßigen und geistigen Vorgängen. Das Kind nimmt sich und diese Beziehungen zu anderen Personen als Ganzheit wahr und darf deshalb nicht spezialisiert und eindimensional (zB nur Wissensvermittlung) erzogen und gebildet werden. Der künftige Kindergärtner soll diesen Ansatz einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung für sich beanspruchen und anwenden können. Er legt damit die Basis, ganzheitliche Erziehungsprozesse gestalten zu können.
2.3. Das Prinzip der Schulung religiöser Grundfähigkeiten („Kräfteschulung”):
Die im Menschen grundgelegten Kräfte (im Sinne von Anlagen, Fähigkeiten, Tugenden), wie zB ehrfürchtiges Handeln, danken, staunen können, Meditationsfähigkeit usw., brauchen, damit sie wirksam werden, Entfaltung und Schulung. Dabei geht es nicht nur um das „passive” Training einer Kraft. Im Rahmen verschiedenster Begegnungen und Erlebnisse soll eigenes Verhalten aufgebaut werden und damit die Fähigkeit gefördert werden, einzelne Kräfte selbständig in Gebrauch zu nehmen.
2.4. Das Prinzip der situationsorientierten Erziehung:
Lebenssituation der Lernenden und zu Erziehenden stehen im Mittelpunkt jedes Erziehungs- und Lernvorgangs. Dieser Ansatz braucht das Wissen um den Entwicklungsstand, die Kenntnis von der jeweiligen Lebenssituation des Schülers bzw. des Kindes. Tradition und erlernbare Inhalte verlieren nicht an Bedeutung. Sie werden zum „Sinn” für den Menschen, indem sie aus der und in die Situation des zu Erziehenden gedeutet und damit angemessen bewältigt werden. Vorgegebene Situationen werden interpretiert, fehlende Situationen müssen ermöglicht werden, und zwar in der Art, daß sich Schüler und Kinder darin selbst wiederfinden können („echte Situationen”).
2.5. Das Prinzip der Elternbildung aus der Sicht der erzieherischen Verantwortung:
Eltern sind die ersten Erziehungsberechtigten ihres Kindes. Dieses Recht gilt auch dann, wenn das Kind anderen Erziehungsverantwortlichen (zB im Kindergarten oder in der Schule) überantwortet wird. Eltern bejahen mit ihrer Wahl einer Erziehungsstätte deren Erziehungskonzept und -ziel, dürfen aber auch von dieser Respekt vor ihrer Erziehungskompetenz erwarten. Der Religionsunterricht soll diese Kompetenzverteilung ernst nehmen, das wechselseitige Einwirken aller an der Erziehung des Kindes beteiligten Personen ansprechen, zur Kooperation und zur Lösung der damit verbundenen Probleme anregen.
2.6. Das Prinzip der Zeugnisgabe durch den Kindergärtner:
Die Glaubensüberzeugung des Kindergärtners hat Vorbildfunktion. Der Religionsunterricht soll diesen Grundvorgang im erzieherischen Bemühen theologisch und pädagogisch transparent machen. Der künftige Kindergärtner soll sich bewußt werden, daß jede Qualität der Lebensdeutung auf die Handlungsmuster der Kinder Einfluß nimmt.
3. Anthropologische Unterrichtsprinzipien:
3.1. Das Prinzip der Beachtung der individuellen und sozialen Beziehungen:
Die Treue zum Menschen verlangt die Beachtung der jeweiligen Reifestufe des Schülers. Noch mehr als in anderen Unterrichtsgegenständen muß dieses Prinzip die konkrete Arbeit in den einzelnen Klassen bestimmen. Es schließt nicht nur das Bemühen um einen partnerschaftlichen Unterrichtsstil ein, es ist auch Fundament für andere anthropologische (zB Schülergemäßheit) und schulisch-didaktische (zB Schülerselbsttätigkeit) Unterrichtsprinzipien.
3.2. Das Prinzip der Schülergemäßheit:
Wie das gesamte katechetische Wirken der Kirche ist auch der Religionsunterricht Dienst am Menschen (Österreichisches Katechetisches Direktorium 1.1.). Die Beachtung des Schülers, seiner Anliegen, Fragen, Nöte, Sehnsüchte, seiner Bedürfnisse und seines Bedarfes müssen daher die Arbeitsweisen und das Ausmaß der Intensität einzelner Themen mitbestimmen. Die Aufmerksamkeit des Religionslehrers muß jedem einzelnen Schüler gelten. Jeder sollte sich angesprochen fühlen und seine Anliegen einbringen können. Der Schüler ist nach der Bischofssynode 1977 nicht Objekt, sondern Subjekt der Katechese.
3.3. Das Prinzip der Lehrergemäßheit:
Aus der obengenannten Struktur des christlichen Glaubens und aus der Tatsache, daß Unterricht und Erziehung immer ein dialogisches Geschehen sind, darf der Lehrer sich nicht nur als Organisator von Lernprozessen sehen. Er hat das Recht und die Pflicht, seine eigene Persönlichkeit mit ihren Charismen und Begabungen in den Religionsunterricht einzubringen. Eine Grenze findet dieses Prinzip in der Tatsache, daß der Religionslehrer nicht nur seine eigene Meinung, sondern die Lehre Christi und die der Kirche zu vermitteln hat.
3.4. Das Prinzip der Erfahrungsorientierung:
Bei jedem Themenfeld sind die einschlägigen Erfahrungen, die die Schüler mitbringen, aufzugreifen. Aufgabe des Religionsunterrichtes ist es, diese Erfahrungen auch zu deuten und eine kritische Reflexion zu ermöglichen. Der Religionsunterricht soll aber auch neue Erfahrungen vorbereiten und ermöglichen vergleiche dazu Religionspädagogische Prinzipien, 2.4.).
3.5. Das Prinzip der Sprachbildung:
Als geschichtliche Religion wird christlicher Glaube in Worten und Sprachgestalten weitergegeben und bezeugt. Viele dieser Sprachgestalten sind nur aus dem Lebenskontext verständlich, in dem sie ihre Ausprägung erfuhren vergleiche Redegattungen in der Bibel; philosophische Fachausdrücke in dogmatischen Texten). In höheren Schulen soll der Religionsunterricht die damit verbundenen Verstehensprobleme bewußtmachen und Hilfen zum richtigen Verständnis anbieten. Der Verbalisierung eigener religiöser Erfahrungen und dem Glaubensgespräch kommen zudem immer größere Bedeutung zu, besonders im Hinblick auf den den Glauben vermittelnden Beruf eines Kindergärtners. Das Prinzip der Sprachbildung besagt, daß bei allen Themenkreisen diese Anliegen zu beachten sind.
3.6. Das Prinzip der Gesellschaftsbezogenheit:
Christlicher Glaube realisiert sich nicht nur im privaten Bereich. Er nimmt auch im gesellschaftlichen Bereich einen großen Raum ein. Wo immer dies möglich ist, soll auf einschlägige Probleme und Fragen der Gesellschaft und der künftigen Verantwortung des Schülers gegenüber der Gesellschaft Bezug genommen werden.
3.7. Das Prinzip des geschichtlichen Denkens:
Christentum ist eine historisch gewordene und wachsende Religion. Christliches Leben schließt darum wesentlich das Gedächtnis an das Heilswirken Gottes in der Geschichte (Ahamnese) ein. Soweit möglich, sollten die Themen aus ihrem Gewordensein heraus verständlich werden. Daher können Teilabschnitte und Anliegen der Kirchengeschichte bei anderen Themen eingebracht werden. Da Zukunft immer auch Herkunft ist (Heidegger), umfaßt das Prinzip des geschichtlichen Denkens neben dem kritischen Blick auf die Vergangenheit immer auch den planenden Blick auf die Zukunft.
3.8. Elternarbeit - Familienbezogenheit:
Nach soziologischen Untersuchungen urteilen und handeln junge Menschen gerade im religiösen Bereich stark familienkonform (L. A. Vaskovics). Deshalb ist bei jedem Themenfeld auch die Familie des Schülers zu beachten. Unter Beachtung der psychischen Situation des jungen Menschen, seiner fortschreitenden Selbständigkeit und seiner Religionsmündigkeit ist eine Zusammenarbeit des Religionsunterrichtes mit den Familien und Eltern zu suchen. Dem jungen Menschen sollen sowohl Hilfen zur Selbständigkeit wie auch zur Wahrnehmung seiner Aufgaben in der eigenen gegenwärtigen Familie und in seiner zukünftigen Familie angeboten werden. Bewährt haben sich gemeinsame Veranstaltungen von Schülern und Eltern (Seminare, Feiern, Aktionen). Die Sprechstunde und der Elternsprechtag behalten als Mittel der Kooperation von Religionsunterricht und Elternhaus ihre Bedeutung und sind gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen.
4. Schulisch-didaktische Unterrichtsprinzipien:
4.1. Das Prinzip der Lebensnähe:
Der Religionsunterricht soll „vom Leben her” und „zum Leben hin” erziehen. Dabei sind nicht nur das individuelle Leben des Schülers und die Klassengemeinschaft zu sehen, sondern die Gesamtheit des Lebens in der modernen Welt mit ihren Strukturen, Problemen, Möglichkeiten und Aufgaben vergleiche auch Paragraph 2, SchOG).
4.2. Das Prinzip der Anschaulichkeit:
Im traditionellen Verständnis fordert dieses Prinzip eine konkrete Unterrichtsgestaltung, die Einbeziehung von Veranschaulichungshilfen, der Erfahrungen aus der Kindergartenpraxis und der berufsbezogenen Gegenstände. Im Religionsunterricht ist darüber hinaus zu beachten, daß es neben der äußeren Anschauung, neben sinnenhaft Faßbarem und neben der konkreten Vorstellungswelt auch das breite Gebiet der „inneren Anschauung” (Erfahrung, Meditation, Innerlichkeit), der geistig-geistlichen Anschaulichkeit und Veranschaulichung gibt. Der Schüler höherer Schulstufen ist zwar zu abstrakten Denkleistungen fähig und fordert sie auch in vielen Bereichen. Dennoch sollte das Anliegen des Konkreten und der Konkretisierung auch dort ernstgenommen werden.
4.3. Das Prinzip der Schülerselbsttätigkeit:
In allen Schulstufen hat das „Lernen durch Tun” seine große Berechtigung. In der Oberstufe fordert die zunehmende Selbständigkeit und Selbstverantwortung und die Religionsmündigkeit ein spezifisches Beachten dieses Unterrichtsprinzips. Formen der Wahrung dieses Prinzips sind nicht nur die Arbeitsweisen und Methoden der Schülerselbsttätigkeit. Soweit möglich sind die Schüler auch bei der Wahl der Methoden, bei der Erarbeitung der Themenreihung und ähnlichem heranzuziehen. Das Bemühen um größtmögliche Schülerselbsttätigkeit innerhalb des Unterrichts steht im Dienst der Hilfe zu Selbständigkeit in Glaube und Leben. Vom Religionslehrer erfordert die Beachtung dieses Prinzips das Ernstnehmen der Schüler und den damit verbundenen Takt, aber auch das Bewußtsein, daß er nur bezeugen, appellieren, anbieten kann, daß die letzten religiösen und ethischen Entscheidungen aber nicht in seine Hand gegeben sind.
4.4. Das Prinzip des exemplarischen und orientierenden Lernens:
Religionsunterricht kann und will nicht die gesamte Theologie vermitteln. Unbeschadet der Forderung nach einer Gesamtschau macht es die Situation der Schüler und der Klassen notwendig, das Prinzip des Exemplarischen zu beachten. Was etwa am Beispiel eines Sakramentes erschlossen wurde, kann man auf andere Sakramente beziehen. Viele Anliegen können auf Grund der zur Verfügung stehenden Zeit nur in exemplarischer Auswahl behandelt werden. Die Auswahl muß immer im Blick auf die Gesamtheit des Stoffbereiches und die Situation des Schülers erfolgen. Zu beachten ist, welche Einzelinhalte und Einzelziele in der zur Verfügung stehenden Zeit behandelt werden können. Die Auswahl ist immer auch fachspezifisch zu rechtfertigen. Orientierendes Lernen verhilft dem Schüler dazu, sich in einem Thema selbst zurechtzufinden. Es bietet Hilfen zu eigenem Weiterdenken und Weiterlernen an.
4.5. Das Prinzip der Methodenvielfalt:
Grundsätzlich ist jeder Religionslehrer in der Methode frei. Die gewählte Methode muß jedoch dem Inhalt, dem Schüler, dem Ziel und dem Lehrer entsprechen. Zu beachten ist der sinnvolle Einsatz verschiedener Methoden (Abwechslung). Dies kommt vor allem den unterschiedlichen Persönlichkeiten bei den Schülern vergleiche visuelle, auditive und kinästhetische Typen) entgegen.
4.6. Das Prinzip der Fächerverbindung und der Kooperation; Wo immer es möglich ist, sollten Querverbindungen und Kontakte zu den anderen Unterrichtsgegenständen gesucht und hergestellt werden, ohne aber das eigenständige Ziel des Religionsunterrichtes aus dem Auge zu verlieren. Für den Religionsunterricht an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist gerade im berufsbezogenen Teil (Religionspädagogik) mit den berufsbildenden Fächern, wie zB Pädagogik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis, Didaktik, notwendig. Die Zusammenarbeit von Vertretern verschiedener Unterrichtsgegenstände ist gerade in diesem Schultyp geboten, dh. eigentlich Anliegen aller Lehrpersonen. An möglichen Maßnahmen sind beispielhaft zu nennen: Kooperation im geplanten fächerübergreifenden Unterricht, Beratung und Ergänzung in „Grenzgebieten”, Beteiligung an Klassenkonferenzen.
4.7. Das Prinzip der Festigung des Unterrichts- und Erziehungsertrages;
Neben der Motivation und der Anleitung zur eigenen außerschulischen Arbeit des Schülers dienen diesem Anliegen Wiederholungen und das Prinzip der Themenwiederkehr: Zentrale Anliegen kehren unter unterschiedlichem Aspekt in mehreren Schuljahren wieder.
5. Erziehungsanliegen:
5.1. Als integrierender Teil der österreichischen Schule hat der Religionsunterricht seine spezifischen Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Vor allem trifft dies für folgende Bereiche zu:
5.2. Die religionspädagogische Zielsetzung erfordert ua. eine besondere Beachtung der Gebetserziehung und der liturgischen Bildung (im Sinne der Eigenerfahrung des Schülers und künftigen Kindergärtners).
Lehrinhalte
Verbindliches Minimum an Lehrinhalt stellen die Themenfelder der einzelnen Klassen dar. Diese Themenfelder müssen in den Klassen, wo sie vorgesehen sind, zur Sprache kommen. Das Ausmaß und die Intensität wird durch die Situation der Schüler (Vorwissen, Aufnahmebereitschaft und ähnliches) bestimmt. Es ist möglich, einzelne Aspekte eines Themas oder ein Themenfeld zur Gänze im Rahmen der übrigen Themen einzubringen.
Bei begründeten Raffungen (Stundenentfall) wird der Minimallehrplan erfüllt, wenn jedes der Themen mindestens im Ausmaß einer Unterrichtseinheit zur Sprache kommt. Die in diesem Fall notwendigen Beschränkungen müssen jedoch die Grundaussage des Kernstoffes wahren.
Diese Beschränkung bietet dem Religionslehrer die Möglichkeit, neben dem Verpflichtenden Lehrstoff auf andere Anliegen einzugehen, die die Schüler bewegen oder brauchen. Dabei werden in den meisten Fällen Inhalte aufgegriffen werden, die im Lehrplan an anderer Stelle oder in anderem Zusammenhang genannt sind.
Die Summe des bei den Lehrinhalten angegebenen Kernstoffes und des Erweiterungsstoffes ergibt einen Maximallehrplan, der zur Gänze nicht durchgeführt werden kann. Die im Erweiterungsstoff angegebenen Inhalte sind mögliche Erweiterungen, aus denen der Religionslehrer je nach Situation der Klasse eine Auswahl treffen kann.
Die beim Kernstoff angegebenen Inhalte sind nicht mit Stundenthemen identisch. Ein Teil dieser Inhalte ist für den Schüler eine Wiederholung aus früheren Schulstufen. Der Kernstoff umfaßt auch das erwartete Maturawissen im Sinne einer dem Schüler zumutbaren Gesamtschau.
In der folgenden Lehrstoffangabe sind die Kapitel, die sich auf den Schüler beziehen, in Normalschrift, jene, die die Berufspraxis des Kindergärtners zum Gegenstand haben, in Kursivschrift gesetzt.
1. Klasse (2 Wochenstunden):
GEMEINSAM UNTERWEGS
FRAGEN AN MEIN LEBEN
1.1. Religionsunterricht und religiöse Erziehung (E 2, E 3) Kernstoff:
1.2. Der Mensch auf der Suche nach Glück und Sinn (A 4, B 4) Kernstoff:
1.3. Berufung zum Leben aus dem Glauben (A 1,E 1)
Kernstoff:
1.4. Leben mit Leid und Tod (A 4, C 4, E 4)
Kernstoff:
NACH GOTT FRAGEN
1.5. Der Glaube an den einen Gott (A 1, B 1, D 1)
Kernstoff:
1.6. Gotteserfahrungen in der Bibel (C 1)
Kernstoff:
1.7. Glaube und Gottesbild in den Konfessionen und Religionen (A 4, B 4)
Kernstoff:
DER EINZELNE UND DIE GEMEINSCHAFT
1.8. Grundbedürfnisse des Menschen (A 1)
Kernstoff:
1.9. Leben in Gemeinschaft (E 2)
Kernstoff:
VOLLZÜGE DES GLAUBENS
1.10. Gestalt des christlichen Lebens (D 1, E 1)
Kernstoff:
FREIHEIT UND SINNVOLLE BINDUNG
FREI WERDEN UND FREI SEIN
2.1. Freiheit und Verantwortung (A 4, E 1)
Kernstoff:
AUFBRÜCHE UND PROTEST
2.2. Jugend im Aufbruch (A 2)
Kernstoff:
2.3. Sekten und religiöse Bewegungen (A 4)
Kernstoff:
2.4. Aufbrüche im Geist Gottes (D 2, E 2)
Kernstoff:
PARTNER SEIN - GEMEINSCHAFT
2.5. Vielfalt der Berufungen durch Gott und die Antworten des Menschen (D 2, E 2)
Kernstoff:
2.6. Sinn und Bedeutung von Freundschaft (A 2)
Kernstoff:
2.7. Familie und Gruppe als Orte sozialen Lernens (A 2) Kernstoff:
2.8. Gemeinschaftsbildung in Schule und Kirche (A 2, E 2) Kernstoff:
MIT JESUS IN FREIHEIT VERBUNDEN
2.9. Jesus von Nazareth in seiner Zeit und Umwelt (C 2) Kernstoff:
2.10. Jesus Christus - Der Erlöser (B 4, C 4, E 2)
Kernstoff:
2.11. Die Bibel im Leben eines Christen (C 4, E 4)
Kernstoff:
DEN GLAUBEN LEBEN - HANDELN AUS
DEM GLAUBEN
GLAUBE: URSPRUNG UND GESTALT
3.1. Zum Glauben kommen - Taufe (B 2, D 2)
Kernstoff:
3.2. Glaube als Haltung und Tat - Firmung (B 2, E 2) Kernstoff:
GLAUBENSERFAHRUNG FÜR DAS
KLEINKIND
3.3. Schulung religiöser Grundfähigkeiten (Kräfteschulung) (A 4, B 4) Kernstoff:
3.4. Symbolerziehung (A 4)
Kernstoff:
3.5. Jesusverkündung für das Kind (C 2)
Kernstoff:
LEBEN ALS ANTWORT
3.6. Menschenwürde und Menschenrechte (A 4, C 2, E 4) Kernstoff:
3.7. Das Gewissen und die Gewissensbildung des Kindes (A 4, E 4) Kernstoff:
3.8. Gott befreit zur Liebe - Dekalog und Bergpredigt (C 4) Kernstoff:
BEFREIENDE ERFAHRUNGEN IM GLAUBEN
3.9. Schuld und Versöhnung (A 3, D 4, E 2)
Kernstoff:
3.10. Feste und Feiern (D 3)
Kernstoff:
3.11. Eucharistie (B 3, D 3, E 3)
Kernstoff:
DER EINZELNE UND DIE GESELLSCHAFT
LEBEN IN PERSONALER BEZIEHUNG
4.1. Partnerschaft als christliches Anliegen (B 2, E 2) Kernstoff:
4.2. Sinn der Geschlechtlichkeit (A 1, D 1)
Kernstoff:
4.3. Ehe und Familie (A 2, E 3)
Kernstoff:
AUSEINANDERSETZUNG MIT DER
UMWELT
4.4. Eltern als Katecheten (E 2)
Kernstoff:
4.5. Beruf - Arbeit - Freizeit (E 3)
Kernstoff:
4.6. Die religiöse Erziehung im Pflichtschulalter (E 3) Kernstoff:
4.7. Soziale Gerechtigkeit (D 2, E 2)
Kernstoff:
4.8. Frieden - Grundlage menschlicher Gemeinschaft (B 3, E 4) Kernstoff:
4.9. Ideologien und Weltanschauungen (A 1, D 4)
Kernstoff:
4.10. Kirche - Gemeinschaft der Getauften (D 2, E 2) Kernstoff:
LEBEN IN CHRISTLICHER
VERANTWORTUNG
RELIGIÖSE ERZIEHUNG
5.1. Religiöse Erziehung - Inhalte und Wege (E 3)
Kernstoff:
5.2. Gebetserziehung (D 1)
Kernstoff:
5.3. Kind und Bibel (C 4)
Kernstoff:
ZUSAMMENSCHAU CHRISTLICHEN
LEBENS UND GLAUBENS
5.4. Credo - Bezeugung des Glaubens im Wort (B 4)
Kernstoff:
5.5. Sakramente - Bezeugung des Glaubens im Feiern (B 4) Kernstoff:
5.6. Diakonie - Bezeugung des Glaubens in der Tat (E 2) Kernstoff:
5.7. Leben auf die Zukunft hin (E 4)
Kernstoff:
römisch eins. Individualer Aspekt
Frage nach Gott
Glück und Leid
Gewissen
Lebensgeschichte
Wahrheit und Lüge
Hoffnung
Glauben „lernen”
römisch II. Sozialer Aspekt
Die Bedeutung der Gemeinschaft
Religiöse Ausdrucksformen
Beziehungen
Leben in Kirchen und Konfessionen
Fremde Kinder
Spiele und Feste
Glauben „lehren”
Macht
römisch III. Globaler Aspekt
Arbeit und Leben
Leistung
Freizeit
Friede
Gerechtigkeit
Leben
Medien
Themenfelder geordnet nach Schulstufen
THEMENFELDER
Die Frage nach Gott
Aus der Geschichte des Judentums, Palästina zur Zeit Jesu, das Leben Jesu und sein Tod.
Die Urchristen, Verbreitung des Christentums.
Die ersten Konzile, Kirchenspaltung.
Wir und die anderen christlichen Kirchen (Ökumenische Bestrebungen).
Heiliges Amt der Gemeinde - Kindergottesdienst (Erarbeiten von Liedern und Gebeten).
Das Kindesalter in religionspädagogischer Sicht (Vorschulalter, Schulanfänger, Grundschüler, christliche Sexualerziehung, Gewissensbildung, Finden eigener Wertvorstellungen).
Praktische Übungen zur Umsetzung biblischer Geschichten für Kinder im Vorschulalter.
Didaktische Grundsätze:
Die im allgemeinen geltenden didaktischen Grundsätze sind auch für die Religionspädagogik anzuwenden, soweit deren Eigenart es zuläßt.
Insbesondere ist darauf zu achten, daß bei der Erarbeitung des Lehrstoffes dem Gespräch (Seminar) breiter Raum gegeben wird und der belehrende Vortrag nicht die vorherrschende Methode sein soll.
römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN (KLASSEN),
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
PÄDAGOGIK
(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische
Soziologie, Philosophie)
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Kindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen können, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Grundlagen der Erziehung und Bildung (insbesondere des jungen Kindes) sind den Schülerinnen und Schülern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Kulturanthropologie und in die Geschichte der Pädagogik soweit einzuführen, daß sie eigenständig und kritisch zu ihrer aktuellen beruflichen Situation Stellung nehmen und ihren Standort innerhalb der jeweils vorherrschenden pädagogischen Strömungen beziehen können.
Sie sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungsebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Verständnis von didaktisch-methodischen Zusammenhängen; Beurteilungskriterien für Erziehungs- und Bildungsmittel; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, von Projekten und Programmen, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der pädagogischen Situationen im Kindergarten.
Im Bereich der Philosophie sind die Schülerinnen und Schüler mit wesentlichen Problemen und deren Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Sie sind zum selbständigen Denken und zur kritischen Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen menschlichen Seins in verschiedenen Kulturen und Epochen hinzuführen, um zu einem eigenen Welt- und Menschenbild zu gelangen.
Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz, zur Wertschätzung menschlicher Leistungen führen und in der Begegnung mit dem Kind, seinen Eltern und Erziehern den entsprechenden Niederschlag finden. Er soll weiters den Zugang zu wissenschaftlichen Untersuchungen erschließen und zum selbständigen Bildungserwerb befähigen.
Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schülerinnen und Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.
Lehrstoff:
Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik.
Erste Einsicht in Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens, insbesondere in das Wirken der Leistungsmotivation als Hilfe zur Gewinnung eines angepaßten Anspruchsniveaus als Schülerin bzw. Schüler.
Kennenlernen und Anwenden der Grundsätze des Lernens (schülerzentrierte Bewältigung von Lernproblemen).
Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels:
Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel).
Beobachten von Kindern (mit genau umschriebener Aufgabenstellung) als Grundlage für das Erarbeiten von pädagogisch relevanten Beobachtungskriterien. Sensibilisierung für die Bedeutung der Wechselwirkung von Erzieherverhalten und Verhalten der Kinder durch Interpretation aktueller Erlebnisse und eigener Erfahrungen.
Gewinnen von ersten Einblicken in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte). Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Kleinkindes.
Vertrautwerden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit erste Auseinandersetzung mit logischtheoretischen Denkprozessen.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester.
Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen. Biologische Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung und Bildung. Grundlegende Begriffe der Ethologie. Erste Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:
Individuum und Gruppe (Gruppenbildung, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen); Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); soziale Rollen und soziale Schichten. Die Familie und ihre Funktionen. Institutionen (Organisation) der Erziehung und Bildung.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogik: Erziehung und Bildung, deren Motive und Ziele; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltung und Einstellungen, Erziehungsstile. Pädagogische Analyse und Interpretation von Situationen, Beziehungen und Prozessen in der Familie und in Institutionen der Kleinkinderziehung sowie erstes Erarbeiten von Beurteilungsansätzen für pädagogisches Handeln. Rollenbild und Selbstverständnis des Kleinkindpädagogen.
Die Eigenart philosophischer Fragestellung; Zugänge zum Philosophieren.
Der Begriff vom Meschen Anmerkung, richtig: Menschen) in der Philosophie; der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen. Hinweise auf das Verhältnis der Philosophie zu anderen Phänomenen der Kultur (Religion, Kunst, Wissenschaft, Ideologie) und zu Wirtschaft und Politik. Das Problem der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis:
Zugänge zur Wirklichkeit (rationale und nichtrationale Erkenntnisformen). Interpretationen der Wirklichkeit (Idealismus, Materialismus). Grundbegriffe der Metaphysik, Wahrheitstheorien.
Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audio-visuellen Bereich.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
Entwicklung, Erziehung, Unterricht und Bildung des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; charakteristische Unterschiede zwischen Kleinkind und Schulkind. Einblick in Lehrplan und Unterrichtsmethoden der Vorschulstufe und der Grundschule, insbesondere der 1. und 2. Klasse.
Überlick Anmerkung, richtig: Überblick) über Entwicklung Erziehung und Bildung in Vorpubertät, Pubertät und Jugendalter. Phasen der Erwachsenenalters. Lebenslanges Reifen und Lernen.
Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und zeitbedingtes Geschehen; Einblick in kulturanthropologisches Geschehen.
Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Verwirklichung von Zielen.
Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit.
Aufbau des Bildungswesens in Österreich einschließlich der Erwachsenenbildung. Bedeutung und Aufgaben der Erziehung und Bildung im Kindergarten im Wandel der Zeit und der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse. Aufgaben einer interkulturellen Erziehung und Bildung (Kinder von Minderheiten im Kindergarten sowie das pädagogische Problem der Mehrsprachigkeit.)
Sozialpädagogische Einrichtungen.
Kritische Auseinandersetzungen mit sozialen Rollen und Schichten; die gesellschaftliche Verantwortung des Erziehers und seine standespolitische Stellung.
Psychohygiene, insbesondere im Hinblick auf den Beruf des Erziehers.
Wesentliche Dimensionen der Sprache: Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier. Repräsentationsleistung der Sprache. Sprachhandlung und Sprechakt. Funktion der Sprache für die kulturelle, soziale und politische Differenzierung. Sprache und Lebensform. Sprachspiele. Probleme symbolischer Darstellung von
Erkenntnis: Formen und Funktionen von Zeichen; Begriffsbildung; Axiomatik, Deduktion, Induktion. Definieren; Argumentieren.
Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis: Hypothesen- und Theorienbildung, Gesetzmäßigkeiten, Wahrscheinlichkeit. Qualität und Möglichkeiten der Quantifizierung; einfache und vernetzte Kausalitäten. Das Postulat der Wertfreiheit und die normativen Voraussetzungen der Wissenschaft; die Verantwortung des Wissenschaftlers.
Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.
Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Gebrauch von
berufsrelevanten Medien.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
Vertiefende Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand von Fallstudien und Modellen unter pädagogischem Aspekt. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenständiges Darstellen, Begründen und Handeln der Schülerinnen und Schüler. Aufarbeiten von Erziehungsproblemen: Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen und Prophylaxe.
Konstituierende Faktoren der Persönlichkeitswerdung im Spannungsfeld der individuell-biographischen, institutionellen und epochalen Gegebenheiten. Die Bedeutung der kreativen Lebensgestaltung.
Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.
Pädagogische Aussagesysteme. Einblicke in die Geschichte der Pädagogik, Strömungen in der Gegenwart; Auseinandersetzung mit Vertretern pädagogisch relevanter wissenschaftlicher Richtungen insbesondere mit den Initiatoren institutionalisierter Kleinkinderziehung.
Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitstheorien als Versuch zur Erfassung des Menschen und als Hilfe bei der Bewältigung von pädagogischen Aufgaben.
Kooperation mit Erwachsenen, insbesondere mit Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Berufsfeld, Lehrerinnen und Lehrern, Behördenvertretern; Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit; im Zusammenhang damit Gesetzmäßigkeiten gruppendynamischer Prozesse.
Erwachsenenbildung: Zielsetzungen, Prinzipien, Inhalte, im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die Elternbildung.
Einzelne philosophische Problemstellungen: Der Zusammenhang von
Wert, Norm und Lebensform: Das Problem der Freiheit, das Problem des Guten. Moralformen, Wertvorstellungen und Gesellschaftsnormen (interkulturelle Vergleiche). Die Frage nach dem geglückten Leben.
Die Problematik des Begründens von Werten und Normen: Sein und Sollen; faktische Geltung und begründete Gültigkeit; Möglichkeiten eines unbedingten Imperativs.
Institution und Moral: Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.
Fragen der philosophischen Anthropologie: Phylogenetische und ontogenetische Zugänge zur Theorie der Menschwerdung und ihre Interpretationsmöglichkeiten. Funktion und Bild des Menschen in verschiedenen Wissenschaften, Ideologien und Religionen. Die Frage nach dem Wesen des Menschen; die Frage nach Sinn und Ziel der menschlichen Existenz.
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und eine dreistündig; im 2. Semester nur eine Schularbeit.
Didaktische Grundsätze:
Der schülerzentrierte bzw. erfahrungsorientierte Unterricht in Pädagogik soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, die gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten in das praktische erzieherische Tun umzusetzen sowie das pädagogische Geschehen im Hinblick auf seine Strukturen und Gesetzmäßigkeiten zu durchschauen.
Daher streben Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes keine strenge Systematik an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten zu geben. Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler sowie auf fächerübergreifende Themenkreise Bedacht zu nehmen. Scheinbare Wiederholungen von Lehrstoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern.
Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf den Aufbau von Leseinteressen, Lesegewohnheiten und einer individuellen humanwissenschaftlichen wie berufsrelevanten Bibliographie Bedacht zu nehmen.
Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.
Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik - allenfalls Heil- und Sonderpädagogik - sowie Kindergarten- und Hortpraxis zu gewährleisten, sind nachweislich Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer abzuhalten.
Dem schülerzentrierten bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind vor allem in der zweiten Klasse Erwartungshaltungen und Erlebnisse der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Initiativen der Schülerinnen und Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Dabei sind die Schülerinnen und Schüler zum sachgerechten Formulieren anzuleiten. Hinsichtlich der Beobachtungsaufgaben ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände Deutsch (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch), Didaktik und Kindergartenpraxis sowie mit den Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern der Übungs- und Besuchskindergärten anzustreben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht in der
In der 3. Klasse sollen die Schülerinnen und Schüler zu systematischem Denken hingeführt sowie in ihrer Fähigkeit zu Begriffsbildung und in ihrem Abstraktionsvermögen gefördert werden. Parallel zur Vermittlung des entsprechenden Sachwissens sind ihnen an geeigneter Stelle Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit im Kindergarten zu geben; bei konkreten Anlässen sind sie zum Verstehen des Kleinkindes und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Erzieherverhaltens anzuleiten. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.
Bezüglich der biologischen Grundlagen der Entwicklung, Erziehung und Bildung ist auf den Kenntnissen aus der Biologie und Umweltkunde aufzubauen; bezüglich einer eingehenden Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.
Die Schülerinnen und Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.
Im Hinblick auf den Lehrstoff sind die 3. bis 5. Klasse als didaktische Einheit zu betrachten.
In der 4. Klasse ist besonderer Wert darauf zu legen, die Schülerinnen und Schüler zum integrativen Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu führen, wobei der Pädagogik die Funktion einer Vermittlungswissenschaft zukommt. Darauf aufbauend sollen sich die Schülerinnen und Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Kinder bzw. im pädagogischen Geschehen aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.
Der Unterricht in der 5. Klasse hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schülerinnen und Schüler zu vertiefen
HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.
Weiters sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, Auffälligkeiten in der Entwicklung einzelner Kinder, die in Regelinstitutionen anzutreffen sind, wahrzunehmen, um die ehestmögliche Vorstellung bei Fachkräften zu veranlassen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.
Lehrstoff:
Wichtige Grundbegriffe und -probleme der Heil- und Sonderpädagogik. Überblick über Arten und Ursachen von Behinderungen (multifaktorieller Erklärungsansatz).
Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens: Störungen der Selbststeuerung; Kontakt- und Einordnungsschwierigkeiten;
Aktivitätsstörungen; Aggressivität; Angst; neurotische Verhaltensweisen.
Auffälligkeiten im Bereich der Psychosomatik: Bewegungsunruhe;
Einnässen, Einkoten; Schlafstörungen; Eßstörungen, Erbrechen.
Erkennen der Auffälligkeiten, Möglichkeiten der Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.
Teilleistungsstörungen im Bereich der Motorik (Grobmotorik, Feinmotorik). Teilleistungsstörungen der Wahrnehmung (optisch, akustisch, taktil-kinästhetisch) und der Sprache.
Hirnfunktionsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten (Konzentration, Ausdauer, Aufmerksamkeit, Hyperaktivität, Kontaktschwäche ua.)
Sehbehinderung, Hörbehinderung
Behinderungen im Bereich der Sprache:
Sprachentwicklungsverzögerungen, Stammeln, Dysgrammatismus, Näseln,
Poltern, Stottern ua. Sensibilisieren für das Erkennen von verschiedenen Teilleistungsstörungen und der sich daraus ergebenden Schwächen; Möglichkeiten der Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.
Die Integrationsproblematik (in Familie, Regelinstitutionen, Sonderinstitutionen, Gesellschaft); Formen der Verwirklichung der Integration (Koexistenz, Koedukation, Kooperation, Integration) an Hand konkreter Beispiele; subjektive und objektive Grenzen der Integration.
Überblick über heil- und sonderpädagogische Einrichtungen, Teamarbeit in der Heil- und Sonderpädagogik.
Die besondere Situation der Eltern von auffälligen Kindern; Aufgaben der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner im Hinblick auf Psychohygiene.
Didaktische Grundsätze:
Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis, Biologie und Umweltkunde sowie Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülerinnen und Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußtzumachen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.
Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Ebenso ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Der Gefahr der zu einseitigen Betrachtung ist durch Hervorhebung der multifaktoriellen Bedingtheit von Symptomen und deren möglicher Mehr- bzw. Vieldeutigkeit zu begegnen. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen” geübt und gefestigt werden.
Für manche Schülerinnen und Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zur Sonderkindergärtnerin oder Sondererzieherin bzw. zum Sonderkindergärtner oder Sondererzieher.
DIDAKTIK
(insbesondere Didaktik der Kindergarten- und
Vorschulerziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in der „Didaktik” soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, auf Grund der Kenntnisse der Erziehungs- und Bildungsziele und der Voraussetzung für die verschiedenen Lernprozesse im Kindergarten, die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu planen, Methoden zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die Kenntnis des sachlogischen Aufbaues des Bildungsgutes soll Auswahl und Aufbau von Methoden für die pädagogische Arbeit im Kindergarten sichern.
Durch Einsicht in die Faktoren des Bildungsgeschehens sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, eigenverantwortlich eine entsprechende Auswahl von Inhalten und Zielen für die pädagogische Arbeit im Kindergarten zu treffen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnis über eine entsprechende Anzahl von Bildungsmitteln besitzen. Sie sollen dazu geführt werden, Erziehungs- und Bildungsmittel kritisch auszuwählen und gezielt einzusetzen.
Um Lernprozesse wirkungsvoll auslösen und aufrechterhalten zu können, sollen die Schülerinnen und Schüler mit vielfältigen Möglichkeiten der Motivation vertraut gemacht werden.
Durch das Prinzip der Reflexion sollen sie befähigt werden, die Sachrichtigkeit und Wirksamkeit von Methoden für verantwortliches Handeln im Kindergarten zu überprüfen.
Die Kenntnis verschiedener Kommunikationsformen und -möglichkeiten soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Interaktionsprozesse zu verstehen und zu fördern. Durch Interpretation des gebotenen Bildungsgutes und der persönlichen Erfahrung soll die Bereitschaft geweckt werden, die Eigenständigkeit des Kindes durch eine positive emotionale Führung zu entfalten.
Die Einsicht in die Komplexität des Erziehungsgeschehens im Kindergarten soll die Schülerinnen und Schüler letztlich dazu befähigen, Planungsaufgaben zu bewältigen, flexibel in der Wahl des Angebotes zu sein, Schwierigkeiten und Probleme von der Ursache her zu analysieren, Grenzen der eigenen Kompetenz und Delegierungsaufgaben wahrzunehmen.
Lehrstoff:
Erste Kenntnis von Materialien und Bildungsmitteln für sprachliche und musikalische Angebote im Kindergarten. Kennenlernen von Spielen zur Förderung von Bewegung und Geschicklichkeit, Wahrnehmungsdifferenzierung und Gedächtnisleistungen; Einführung in Regelspiele für den sozialen Lernbereich, Erleben einfacher Gestaltungsaufgaben zur Förderung der kindlichen Kreativität. Dadurch soll ein entsprechender Grundstock an Materialien und Bildungsmitteln aufgebaut werden.
Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Materialien Aufbau des ersten Verstehens einiger didaktischer Prinzipien für kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse durch exemplarische Angebote. Beispielhaftes Aufzeigen von didaktischen Möglichkeiten, Kinder zu eigenständigem Handeln zu führen.
Erstes Verständnis für die Komplexität kindlicher Lernprozesse anhand konkreter Beispiele unter besonderer Berücksichtigung von emotionalen und sozialen Gesichtspunkten. Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung der Motivation.
Richtlinien zum Anlegen fachspezifischer Sammlungen. Verwendung von Fachbüchern, Anbahnen einer berufsspezifischen Fachsprache. Angebote für Elterninformationen anhand der konkreten Bildungsaufgaben.
Erster Überblick über Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen, anhand konkreter Beispiele: Lage des Kindergartens; die vielfältigen Bedingungen der Gruppenstruktur; Situierung und Gestaltung einzelner Spiel- und Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung ihrer Funktion und ihrer gegenseitigen Abhängigkeit, Materialangebote für die einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche im Gruppenraum und im Freien. Zeitstruktur, insbesondere Tages-, Wochenrhythmus, Konzentrations- und Erholungsphasen der Kinder, Jahresablauf; Wechselwirkung von Spiel- und Arbeitsprozessen sowie Sozialformen. Allenfalls Information über weitere Erziehungsinstitutionen für Kleinkinder.
Durch engbegrenzte Beobachtungsaufgaben erste Erhebungen, insbesondere von kindlichen Verhaltensweisen in einer bestimmten Situation und von unterschiedlichem Verhalten einzelner Kinder.
Erste Reflexionen über den Einfluß des Erzieherverhaltens, etwa hinsichtlich der Motivation von Kindern, verschiedener Interaktionsprozesse in der Gruppe.
Kennenlernen und Gestalten einfacher Bildungsmittel zur Kontaktanbahnung, zur Initiierung und Förderung von Spiel- und Arbeitsprozessen. Exemplarisches Angebot von Methoden zur Förderung von Prozessen in den einzelnen Spiel- und Arbeitsbereichen. Hinweise für das Schaffen von Voraussetzungen für die Motivation von Kindern.
Vermittlung von Methoden zur Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Kinder unter Berücksichtigung von Situationen, die auf aktuellen Erlebnissen basieren und eine realitätsbezogene Auseinandersetzung fordern. Erste Auseinandersetzung mit den Erziehungs- und Bildungszielen anhand exemplarischer Angebote.
Fortführung und Erweiterung fachspezifischer Sammlungen von Materialien und Bildungsmitteln.
Möglichkeiten, die Bildungsarbeit im Kindergarten für Eltern
transparent zu machen; Modelle der Zusammenarbeit.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit pro Semester.
Didaktischer Aufbau der Sprach-, Musik- und Bewegungserziehung unter dem Aspekt der Förderung der kognitiven, kreativen und sozial emotionalen Fähigkeiten, sowie der Förderung einzelner Fähigkeiten und Fertigkeiten und des Erwerbs von Kenntnissen bei Kleinkindern. Dabei ist auf Entwicklungsmäßigkeit und individuelle Begabungsvarianten besonders zu achten.
Kenntnis von Bildungsmitteln und Medien für die angesprochenen Bereiche; Kriterien für deren Beurteilung.
Einsicht in die Komplexität des Aufbaues von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen, aufgezeigt an praktischen Beispielen. Voraussetzungen und Methoden für die Entfaltung kindlicher Lernprozesse. Aufzeigen von Möglichkeiten, auf Spezialinteressen der Kinder einzugehen.
Kennenlernen von entwicklungsgemäßen Methoden für die Förderung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren - insbesondere in den spezifischen Institutionen.
Kenntnis verschiedener Formen und Kriterien der schriftlichen Planung. Unterscheiden von einzelnen Bildungseinheiten sowie längerfristiger Prozesse unter dem Aspekt unterschiedlicher Lernformen und der Ganzheitlichkeit und Erlebnisorientiertheit frühkindlicher Förderung. Kenntnis und sachgemäße Verwendung von Planungshilfen. Diskussion verschiedener Gesichtspunkte der Reflexion anhand konkreter Modelle.
Vertiefte und weiterführende Auseinandersetzung und Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen. Fortführen der Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktischen Prinzipien für die Förderung kindlicher Spiel- und Arbeitsprozesse.
Weiterführen der Angebote für die Zusammenarbeit mit den Eltern.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
Fortführung und Strukturierung der Bildungsangebote zur Förderung verschiedener Persönlichkeitsbereiche des Kindes, insbesondere der emotionalen Erziehung, des Sozial- und Wertverhaltens. Aspekte religiöser Erziehung. Probleme der Sexualerziehung.
Didaktische Gesichtspunkte für den Aufbau von Fähigkeiten zur Bewältigung der Lernangebote in der Bildungsinstitution Schule, insbesondere für das Erlernen von Kulturtechniken, für neue Anforderungen im Lern- und Leistungsverhalten, für die Sozialisation in der Schulklasse, unter Bezugnahme auf die Lehrpläne der Grundschule, insbesondere der Vorschulstufe.
Kenntnis von Faktoren, die die Auswahl von Erziehungs- und Bildungszielen beeinflussen: insbesondere Zielvorstellungen, wie sie in den geltenden Kindergartengesetzen der Länder bzw. in vorliegenden Bildungsplänen formuliert sind; Abhängigkeit bildungspolitischer Trends von gesellschaftlichen Problemen und wissenschaftlichen Strömungen; Ganzheitlichkeit der Struktur frühkindlicher Lernprozesse, Einfluß der Persönlichkeit des Erziehers.
Formen, Probleme und Konsequenzen der Zusammenarbeit Erwachsener:
Einführung in Methoden der Erwachsenenbildung, insbesondere für die Kooperation mit Eltern, Hilfen für Gesprächsführung, Anwendung von gruppendynamischen Erkenntnissen für Methoden der Zusammenarbeit.
Reflexion der Spiel- und Arbeitsprozesse im Kindergarten:
Methodenanalysen, Beobachtung von Reaktionen der Kinder und daraus resultierende Überlegungen für die Individualisierung des Bildungsangebotes, kritische Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Erzieherverhalten.
Vertiefung der Kenntnis für die pädagogische Arbeit mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren unter Berücksichtigung von kompensatorischen Maßnahmen für Kinder mit Entwicklungsrückständen.
Kenntnis der administrativen Aufgaben im Kindergarten im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und Pflichten der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten im 1. Semester.
Eine zweistündige Schularbeit im 2. Semester.
Vertiefende Zusammenschau und Strukturierung wesentlicher didaktischer Einsichten und Erkenntnisse anhand von Modellen im Hinblick auf Orientierung in der Umwelt und Bewältigung von aktuellen Situationen; Auseinandersetzung mit Problemen der Gegenwart. Einfluß der Zusammenarbeit mit den am Erziehungsgeschehen beteiligten Erwachsenen.
Entwicklung langfristiger Programme, die zur Erreichung bestimmter Erziehungs- und Bildungsziele beitragen. Kriterien für den Aufbau einer Jahresplanung.
Zusammenschau und Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen; Kenntnis des Wandels von Methoden und Materialien im historischen Zusammenhang unter besonderer Berücksichtigung gegenwärtiger Modelle im In- und Ausland.
Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen. Möglichkeiten der Anwendung von Methoden des Verhaltenstrainings.
Zusammenschau methodischer Sonderfragen der Kindergartenpädagogik:
Methoden zur kompensatorischen Förderung einzelner Kinder. Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabungen. Methoden im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern. Methoden zur Förderung von leichtbehinderten Kindern in Kindergärten (Integrationsmodelle).
Schriftliche Arbeiten:
Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, davon zwei zweistündig und
eine dreistündig.
Im 2. Semester nur eine Schularbeit.
Didaktische Grundsätze:
Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Kindergarten. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte im Fach Didaktik charakteristisch sein.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll daher die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Kleinkinderziehung zu ermöglichen.
Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch die kontinuierliche Überprüfung der Sachrichtigkeit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll als Voraussetzung gesehen werden, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.
Für das Sammeln von Information und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur jeweils zu sichern. Fachbezogene Lehrausgänge mit dem Ziel der Veranschaulichung einzelner didaktischer Modelle und verschiedener pädagogischer Institutionen sollen angeboten werden.
Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren, sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Kindergartenpraxis, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik zu sichern.
Die Lehrerinnen und die Lehrer sollen den Schülerinnen und Schülern ihre Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei sollen sie sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.
Der methodische Ansatz in der 1. Klasse soll sich vor allem am Prinzip der Selbsterfahrung orientieren. Über das eigene Erleben können die Schülerinnen und Schüler die Abhängigkeit des Handelns von der Emotionalität und auch die Bedingung für kreatives Denken und Gestalten erfahren.
Die jeweilige Aufgabenstellung soll an konkrete Situationen anknüpfen, um die Transferwirkung auf die pädagogische Arbeit im Kindergarten vorzubereiten. Dazu können auch schriftliche Erhebungsprotokolle von engumrissener Aufgabenstellung beitragen.
Durch das Angebot qualitativ hochwertigen Materials soll eine Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Qualität der Bildungsmittel grundgelegt werden.
Aufbauend auf den in der 1. Klasse erreichten Bildungszielen sollen Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung durch exemplarische Angebote der Lehrinhalte angestrebt werden. Das Prinzip des Lernens am Modell soll als Grundlage für die praktische Arbeit im Kindergarten dienen. Über das Kennenlernen verschiedener Faktoren, die das Erziehungsgeschehen im Kindergarten beeinflussen, soll die spontane Gestaltungsfreude und Improvisationsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler angeregt werden. Sie sollen dadurch befähigt werden, Probleme durch Veränderung zu bewältigen. Um ihre Kritikfähigkeit anzubahnen, sollen verschiedene Techniken der Selbstbeobachtung, etwa Videoanalysen und Rollenspieltechniken, angeboten werden. Die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler bei der Verwendung von Fachliteratur ist zu fördern.
Die in der 2. Klasse zitierten didaktischen Grundsätze können in den zwei folgenden Klassen mit dem Ziel der Strukturierung fortgesetzt werden.
In Konzentration mit dem Unterrichtsfach Deutsch ist auf die sprachliche Treffsicherheit bei der Formulierung von verschiedenen pädagogischen Aufgabenstellungen und von Erziehungs- und Bildungszielen zu achten.
Für die kontinuierliche Differenzierung und Erweiterung von Beobachtungsaufgaben soll der Einsatz von Medien geübt und die größere Effektivität eines Arbeits- und Lernprozesses durch die Anwendung verschiedener Lernstrategien erfahren werden.
Um die Möglichkeit der Selbsterfahrung zu sichern, ist ein Angebot von Übungen für die Kontaktanbahnung und Kooperation, wie Interaktionsspiele, Methoden der Gesprächsführung ua., in Übereinstimmung mit den Lehrinhalten der ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen, notwendig.
Als Vorbereitung für den Aufbau und die Gestaltung einer Facharbeit sind entsprechende Techniken zu vermitteln. Dabei ist auf die Einsatzmöglichkeit diverser Medien hinzuweisen.
Für die Bearbeitung von Projektaufgaben sind Methoden der Teamarbeit und kommunikative Techniken als Grundlage zu empfehlen. Angebote von Übungen für die Selbsterfahrung im Hinblick auf Methoden des Verhaltenstrainings und Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen sind durch Stundenzusammenlegung geblockt anzubieten, allenfalls als fächerübergreifendes Seminar, unter Einbeziehung von Experten.
Für das Verständnis der Methoden zur Bewältigung diverser Sonderprobleme im Kindergarten ist eine enge Zusammenarbeit mit den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen anzustreben.
KINDERGARTENPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit den Eltern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeiten werden, die eine umfassende Erziehungs und Bildungsarbeit im Kindergarten ermöglichen. Sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen.
Lehrstoff:
Hospitieren und erstes Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie behutsames Mitwirken an Spielprozessen der Kinder im Kindergarten. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekannt gemacht werden.
Dadurch und durch zusätzliche Angebote soll ein erster Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.
An einfachen Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schülerinnen und Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Erstellen und Auswerten einfacher, auf eng umrissene Aufgabenstellung abgestimmter mündlicher Berichte und schriftlicher Aufzeichnungen.
In enger Verbindung mit dem Hospitieren und den Anforderungen der Didaktik erste Erfahrungen mit dem Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen.
Fortsetzen des Hospitierens im Kindergarten mit spezieller Aufgabenstellung und erstes praktisches Arbeiten vornehmlich in Kleingruppen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler einerseits auf kindliches Verhalten in bestimmten Situationen, andererseits auf weitere Faktoren, welche die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten beeinflussen, aufmerksam gemacht werden, auch im Hinblick auf das Spiel im Freien.
Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte.
Erste Einführung in die Kindergartenarbeit und deren Planung. Besuche in verschiedenen Kindergärten. Eine Praxiswoche im Kindergarten.
Praktizieren in verschiedenen Kindergärten. Dabei weiterführende Auseinandersetzung mit Zielen, Methoden, personellen, räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen einer effektiven Erziehungs- und Bildungsarbeit in diesen Kindergärten. Besuche in verschiedenen Institutionen für Kleinkinder.
Übung in Planung und Durchführung einzelner Arbeitseinheiten sowie allmähliche Hinführung zu langfristiger Planung und Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten.
Fallweise Hospitieren mit spezieller Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten als Grundlage für Praxisanalysen. Vor- und Nachbesprechen der Praxisversuche. Praktische Übungen im Verhaltenstraining.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten.
Praktizieren in Kindergärten bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppen. Fallweise Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen.
Einüben wünschenswerten Erzieherverhaltens.
Übungen zur Elternarbeit. Teilnahme an der Planung und Durchführung
von Vorhaben der Zusammenarbeit mit den Eltern.
Einblick in administrative Arbeiten im Kindergarten.
Bekanntmachen mit Problemen und Lösungsvorschlägen hinsichtlich des Übertritts vom Kindergarten in die Grundschule bzw. Vorschulstufe.
Besuch von Sonderkindergärten und ähnlichen Einrichtungen.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten (bei zusätzlicher Ausbildung zum Erzieher an Horten eine Praxiswoche im Kindergarten).
Weitgehend selbständiges Praktizieren in Kindergärten nach eigenständiger, methodengerechter Planung.
Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung im Kindergarten.
Befähigung zur gezielten Förderung einzelner Kinder, insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen.
Einblick in Möglichkeiten effizienten Einsatzes der Kindergartenassistenz in Planung und Gestaltung der Praxis sowie in die Aufgaben, die mit der Leitung eines Kindergartens verbunden sind.
Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich didaktischer Aspekte der Kindergartenarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Hinweise für zweckmäßige Aufzeichnung für die Reflexion.
Auseinandersetzung mit den verschiedenen Kriterien zur Beurteilung der Berufsleistung der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner.
Zwei Praxiswochen im Kindergarten mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung.
Didaktische Grundsätze:
Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (Heil- und Sonderpädagogik) zu sichern, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer abzuhalten. Gelegentlich sind auch jene Lehrerinnen und Lehrer, die die Bereiche der Fachdidaktik unterrichten sowie die Übungs- und Besuchskindergärtnerinnen und -kindergärtner miteinzubeziehen.
Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Kindergartenarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren.
Schülerinnen und Schüler, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit ab der
Um eine besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten und den Schülerinnen und Schülern noch nicht zu bewältigende Spannungen zu ersparen, hat die Unterrichtsgegenstände Didaktik und Kindergartenpraxis in der ersten Klasse eine Lehrerin bzw. ein Lehrer zu unterrichten. Nach Möglichkeit ist dieses Prinzip auch in der 2. Klasse beizubehalten. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist in der 1. und 2. Klasse wünschenswert.
Besprechung der Vorbereitung vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audiovisueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden.
Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Besonderer Wert ist auf die begleitende Kontrolle zu legen. In der 5. Klasse sind die Praxiswochen geblockt im
DEUTSCH
(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und
Jugendliteratur)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Deutsch soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zur Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Sprache führen.
Er soll befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene Gedankengänge klar darzustellen. Dabei sind folgende Lehrziele zu berücksichtigen:
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wichtigstes Ziel des Englischunterrichtes an Bildungsanstalten - neben fachspezifischen und fächerübergreifenden Aspekten - ist der Aufbau einer entsprechenden Kommunikationsfähigkeit, der die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Leseverstehens und des schriftlichen Ausdruckes zu Grunde liegen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, in der Fremdsprache situationsgerecht zu handeln, d.h. Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich richtig auszudrücken.
Hörverstehen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen imstande sein, gesprochene Sprache vor allem in direktem Kontakt zu verstehen.
Sprechen:
Sie sollen im zukünftigen Berufsalltag imstande sein, Gesprächssituationen in der Fremdsprache zu bewältigen und sich sach-, situations- und partnergerecht auszudrücken.
Leseverstehen:
Sie sollen den Sinn fremdsprachlicher Texte erfassen; bei der Textauswahl sollte das Berufsfeld mitberücksichtigt werden.
Schreiben:
Sie sollen imstande sein, sich in der Fremdsprache vorwiegend in jenen Formen auszudrücken, welche von kommunikativem Wert sind.
Im Sinne der Persönlichkeitsbildung hat der Englischunterricht das Ziel, mehr Achtung vor der Eigenart anderer Menschen und Völker zu wecken und so die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit anzuregen.
Lehrstoff:
Schulung des Hörverstehens durch systematische Konfrontation mit dem gesprochenen Wort bzw. einfachen Originaltexten unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Kassette, Videoband, Schulfunk, Tonfilm). Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, Gehörtes dem Sinne nach und in wichtigen Details zu erfassen, so etwa Dialoge, kurze Szenen, einfache Texte erzählenden Inhalts, kurze Erlebnisberichte.
Sprechen:
Aufbau bzw. Erweiterung eines Grundsprachschatzes, zunächst in Anlehnung an vorgegebene Sprechsituationen, später als Versuch einer persönlichen Aussage, etwa in Form kurzer Mitteilungen, Erklärungen, Begründungen, Äußerungen über persönliche Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche und Gefühle usw., auch mit Hilfe von Bildgeschichten und Fotos.
Erarbeiten eines grundlegenden, besonders für den täglichen Gebrauch verfügbaren Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Wohnen und Einrichten, Gesundheit und Körperpflege, Mahlzeiten, Kleidung, Hobbies ua. Erwerb einer im Beruf verwertbaren Sammlung von Liedern, Reimen, Sprüchen und Spielen aus den englischsprechenden Ländern. Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.
Leseverstehen:
Schulung des Leseverstehens an Texten aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler. Dazu gehören zB Mitteilungen, kurze Briefe, kurze Szenen aus dem täglichen Leben, Dialoge, Berichte, Lesestücke erzählenden Inhalts, Kindergeschichten, Märchen, Texte landeskundlicher Art. Wecken der Freude am Lesen anhand entsprechender Texte.
Sprachlehre:
Vermittlung bzw. Festigung grundlegender Grammatikkenntnisse sowie deren Erweiterung und Anwendung im Hinblick auf die Erfordernisse der auf den einzelnen Schulstufen vorgesehenen Aufgaben. Im Sinne einer kommunikativen Grammatik sind die zu erwerbenden Strukturen in konkreten Sprechsituationen zu erarbeiten und einzuüben.
Die Schwerpunkte sollen etwa auf folgenden Gebieten liegen:
Richtige Bildung und Anwendung der gebräuchlichsten Zeiten, continuous form, Frage, Verneinung, Wortstellung im einfachen Aussage- und Fragesatz, Vergleichsstufen des Eigenschaftswortes, Fürwörter, Verhältniswörter. Dabei geht es nicht darum, in erster Linie formale Kenntnisse zu erwerben, sondern die Fähigkeit, sich sprachlich möglichst richtig auszudrücken.
Schriftliche Arbeiten:
Kurze Zusammenfassungen von Gehörtem und Gelesenem, kleine Berichte über Selbsterlebtes, Umformungen, einfache Nacherzählungen, Verfassen von Briefen (Mitteilungen, Anfragen, Einladungen, Dankschreiben), Fragen und Antworten; Durchführung regelmäßiger Schul- und Hausübungen.
Fünf einstündige Schularbeiten, zwei im 1. Semester, drei im
Verbesserung des Hörverstehens durch vermehrten Einsatz technischer Unterrichtsmittel, durch Abhören und Nachspielen kurzer Szenen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend imstande sein, Texte in ihrer Kernaussage zu erfassen und ihnen wichtige Detailinformationen zu entnehmen. Bei der Auswahl von Texten sollten Dialoge, einfache Interviews, aber auch Lieder und Reime berücksichtigt werden.
Sprechen:
Weiterentwicklung der Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in zunehmenden Maße imstande sein, den erworbenen Sprachschatz der eigenen Absicht gemäß einzusetzen. Der Wortschatz ist auf Themenkreise auszudehnen, der für die Schülerinnen und Schüler auf Grund der Wahl dieser Schulart von Interesse und Bedeutung sind:
Betätigung mit Kindern, vor allem Anleitungen zum Bauen, Werken, Malen usw., zu Rollenspiel und zu sozialen Arbeitsformen; Freizeit; Reise.
Weitere Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.
Leseverstehen:
Weitere Schulung des Leseverstehens an Lesestoffen im Zusammenhang mit den bereits genannten Themenkreisen unter Bedachtnahme auf die Umwelt der Schülerinnen und Schüler und deren Probleme sowie der stärkeren Ausrichtung auf den zukünftigen Beruf, Texte landeskundlicher Art. Ausschnitte aus einem inhaltlich und sprachlich der Altersstufe angemessenen Werk der neueren Literatur. Übungen, auch im Hinblick auf die Förderung des selbständigen Lesens. Versuche persönlicher Stellungnahmen zum Gelesenen.
Sprachlehre:
Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf folgenden Gebieten: Umstandswort (Vergleichsstufen und Stellung im Satz), Zeitformen (past tense und present perfect tense), Leideform, modale Hilfszeitwörter, Gebrauch der Verhältniswörter, Besonderheiten im Gebrauch des Artikels, die indirekte Rede und Frage, einfache Bedingungssätze.
Schriftliche Arbeiten:
Stellen und Beantworten von Fragen, Zusammenfassen von wesentlichen Informationen aus einem Text, Verfassen von Briefen, Beschreibungen, Darstellung eines Handlungsablaufes nach Bildern, Versuch im Abfassen persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem oder Gehörtem. Kurze Aufsätze anhand von Leitfragen.
Fünf einstündige Schularbeiten, davon zwei oder drei im
Erweitern und Schärfen des Hörverstehens. Die Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend in die Lage versetzt werden, Originaltexte (auch Interviews, Dialoge, Erzählungen, Phantasiegeschichten, Lieder) trotz Vorkommens unbekannter Wörter in ihrer Gesamtaussage oder in wichtigen Details zu verstehen und persönliche Aussagen darüber zu machen.
Sprechen:
Die Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen, ist weiter zu entwickeln. Hinführen zu selbständiger Stellungnahme durch Üben im Argumentieren über einfachste Sachverhalte. In die Themenkreise sollen auch kulturelle Belange, wie Theater, Film, Rundfunk, Fernsehen, Feste und Feiern einbezogen werden. Rollenspiele, Erklären von Spielregeln, bildgesteuertes Erfinden von Geschichten, auch im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten und Hort. Allenfalls Kurzreferate und Erlebnisberichte auch anhand von Bildmaterial.
Schulung der Aussprache und der Intonation im Kontext.
Leseverstehen:
Hinführen zum verständnisvollen und kritischen Umgang mit Texten anhand von Textinhalten, die zum Argumentieren anregen. Motivieren zum selbständigen Lesen anhand von Kurzgeschichten oder von Ausschnitten aus einem geeigneten Werk der Gegenwartsliteratur (Drama, Roman, Jugendliteratur).
Einfache persönliche Stellungnahmen zu Gelesenem.
Sprachlehre:
Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt auf Zeitenfolge und Funktion der Nominalformen des Zeitwortes (infinitive, participle, gerund).
Schriftliche Arbeiten:
Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 3. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Die Schülerinnen und Schüler sollen nun auch imstande sein, unter Rücknahme bisher vorgegebener Hilfestellungen schriftliche Aussagen selbständig zu produzieren.
Dazu gehören: längere, zusammenhängende schriftliche Äußerungen in Form von einfachen Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Bilddeutungen, Inhaltsangaben, Nacherzählungen, anspruchsvollere Briefe usw.
Vier einstündige Schularbeiten, je zwei im Semester.
Das Hörverstehen ist an Aufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades
weiter zu schulen und zu verbessern.
Sprechen:
Steigerung der Sicherheit im freien Anwenden der erworbenen Sprachkenntnisse, vor allem beim Vorbringen eigener Absichten, Meinungen und Empfindungen. Langsamer Aufbau eines berufsrelevanten Wortschatzes, etwa zu folgenden Themen: soziale Einrichtungen, soziale Konflikte, Umwelteinflüsse und Gesundheit, soziales Verhalten in der Gruppe.
Weiterhin Pflege einer richtigen Aussprache und Intonation.
Leseverstehen:
Weiterentwickeln des Leseverstehens anhand schwierigeren Lesegutes aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gelegentlich aktuelle Zeitungsausschnitte, eventuell Texte über Erziehungsfragen und große Erzieherpersönlichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler sollen imstande sein, das Gelesene mit ihren eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen und darüber zu sprechen. Proben aus der englischsprachigen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts, darunter eine Ganzschrift.
Sprachlehre:
Nach Bedarf Wiederholung und Verbesserung der Grammatikkenntnisse.
Schriftliche Arbeiten:
Schriftliche Übungen, die sich aus den für die 4. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Inhaltsangaben und Nacherzählungen mit gesteigerten Anforderungen, Abfassen von Briefen, Bewerbungsschreiben.
Vier zweistündige Schularbeiten, je zwei im Semester.
Weitere Übungen mit gesteigerten Anforderungen zur Verbesserung des Hörverstehens. Die Schülerinnen und Schüler sollen imstande sein, Texte mittleren Schwierigkeitsgrades zu verstehen, wiederzugeben und zu kommentieren, allenfalls zu interpretieren.
Sprechen:
Festigung des richtigen und sicheren Gebrauchs der englischen Sprache. Übungen im freien Sprechen über aktuelle Ereignisse und über die Lektüre. Der Wortschatz ist dabei durch Ausdrücke aus dem kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben zu bereichern, soweit sie notwendig und brauchbar sind.
Leseverstehen:
Weitere Schulung des Leseverstehens unter anderem von aktuellen Zeitungsausschnitten, Artikeln aus dem pädagogischen Bereich und an Beispielen aus der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur, davon mindestens eine Ganzschrift.
Sprachlehre:
Schwerpunktmäßiges Wiederholen wichtiger Kapitel der Grammatik.
Schriftliche Arbeiten:
Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die fünfte Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Übungen im Aufsatzschreiben in Form von Stellungnahmen zu Berichten über aktuelle Ereignisse, Zusammenfassungen, Kommentaren und allenfalls von Interpretationen zu Gelesenem und Gehörtem.
Zwei Schularbeiten, davon eine zweistündige im 1. Semester, eine
dreistündige im 2. Semester.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist in englischer Sprache zu führen. Die Muttersprache dient nur zur Erklärung schwieriger Ausdrücke und grammatischer Sachverhalte.
Die Lernziele des modernen Fremdsprachunterrichtes werden weitgehend von der Bedeutung praktischer Sprachkenntnisse bestimmt. Die Frage, was die Schülerin/der Schüler mit seinen Fremdsprachkenntnissen anfangen kann, soll die Auswahl der Lehrinhalte sowie die Planung des Unterrichts bestimmen.
Lernen in der Schule schließt auch soziales Lernen ein. Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird. Soziale Lernformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sollen Werthaltungen wie Toleranz gegenüber den anderen, Übernehmen von Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme auf Schwächen des Partners, Lernhilfe, Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit erzielen. Auf die didaktischen Grundsätze der lebenden Fremdsprache (Englisch) in der zusätzlichen Ausbildung zum Erzieher an Horten wird verwiesen, auch im Hinblick auf partnerschaftliche Lernhilfe in den Klassen und klassenübergreifend.
Zum Sprechen:
Im Bereich des Sprechens besteht das Ziel darin, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, die kommunikativen Absichten des Partners zu erkennen und die eigenen klar darzustellen. Sie sollen darüber hinaus ermutigt werden, auch außerhalb der Schule bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Kontakt mit englischsprechenden Menschen aufzunehmen und möglichst viel Englisch zu hören und zu lesen. Die Fähigkeit, den erworbenen Sprachschatz flexibel anzuwenden, muß in einem langen Lernprozeß entwickelt werden. Daher kommt der Transferphase im Bereich des Sprechens große Bedeutung zu, und es gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Lehrerin/des Lehrers, immer wieder lebensechte Kommunikationssituationen zu finden, in welchen die Schülerinnen und Schüler gelernte Äußerungen anwenden können. Geeignete Übungsformen sind ua. Frage und Antwortketten; Zusammentragen geeigneter Äußerungen zu einer verbal beschriebenen oder durch eine einfache Skizze dargestellten Situation und Zusammensetzen von Gesprächsabläufen; Umwandlungs-, Erweiterungs- und Variationsübungen ausgehend von Dialogmustern; Vollenden eines begonnenen Gespräches mit mehreren Möglichkeiten des Fortsetzens (zustimmend, ablehnend, ungewiß); Dramatisieren kurzer Geschichten aus dem Stegreif; Darstellen kurzer Alltagsszenen aus dem Stegreif; Übungen im Formulieren von Argumenten bzw. Gegenargumenten zu einfachen Sachverhalten, zunächst mit Hilfe visueller und graphischer Impulse, später unter Rücknahme der Hilfestellung ua. Der richtigen Lautbildung, Tonführung und dem Sprechrhythmus (zB Schwachtonformen) ist in allen Klassen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, Übungen sollten jedoch nur im Kontext vorgenommen werden. Das Verwenden von Kassetten und Videobändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von Sprachübungsgeräten dient der Gewöhnung an verschiedene Sprecher.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Wortschatz und die Kenntnis idiomatischer Wendungen im Unterrichtsgespräch und bei der Lektüre erwerben. Durch Beschäftigung mit verschiedenen Themenbereichen muß der Grundwortschatz stetig und konzentrisch erweitert werden. Der zu aktivierende Wortschatz ist von der Lehrerin/dem Lehrer auszuwählen und durch ständiges, abwechslungsreiches Wiederholen und anwenden in lebensnahen Gesprächssituationen im Gedächtnis der Schülerinnen und Schüler zu verankern. Nach Bedarf können Wörter, Wortgruppen und Redewendungen nach verschiedenen Gesichtspunkten, wie Sachgebiete und Wortfelder, sinnverwandte Wörter, Gegensatzpaare, assoziatives Zuordnen von Wörtern zu einem Grundwort ua., geordnet werden. Das Erarbeiten unbekannter Wörter erfolgt weitgehend durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch unentbehrlich ist.
Zum Hör- und Leseverstehen:
Zur Unterstützung des Hörverstehens sollen verschiedene methodische
Vorgangsweisen berücksichtigt werden:
Zur Vorentlastung empfehlen sich zB Bildimpulse; „brainstorming”;
„advance organizers” (Leitfragen) - „pre-questions”;
„key-words” - mit deren Hilfe eine Geschichte vor dem Hören oder Lesen erraten werden soll.
Zur Überprüfung eignen sich zB „multiple-choice” - Fragen (auch nach dem Hören möglich); „gap-texts” - Lückentexte (auch Lieder); „note-taking”.
Zur Weiterführung eignet sich (mündlich oder schriftlich) zB bei „open-ended texts” das Finden eines Schlusses; das Finden eines anderen Schlusses als den, der vorgegeben ist; „summary”.
Ausgehend von Zielvorstellungen, wonach erworbene Sprachkenntnisse für den zukünftigen Benützer der Fremdsprache von praktischem Nutzen sein soll, werden gezielte Übungen zur Entwicklung des selbständigen Hör- und Leseverstehens einen festen Platz in der Unterrichtsplanung finden müssen. Hiezu bieten sich auch lehrbuchunabhängige kürzere, humorvolle oder spannende Texte an, deren Inhalte geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler zu erregen, zB vereinfachte Werke, Kinder- und Jugendbücher, Märchen. Ziel der Übungen zum Hör- und Leseverstehen ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich selbständig mit der fremden Sprache zu beschäftigen, Theateraufführungen zu besuchen, Filme anzuschauen, Bücher zu lesen und fremdsprachige Sendungen zu hören. Dieser selbständige Spracherwerb ist gelegentlich in den Unterricht einzubeziehen bzw. zu überprüfen.
Geeignete Übungsformen sind ua.: Übungen zum Erfassen wesentlicher Tatsachen („intensive reading”) oder überfliegendes Lesen (zB skimming, scanning) oder Gewinnung von Informationen durch wiederholtes Lesen bzw. Hören eines der Lernstufe in Länge und Schwierigkeitsgrad angemessenen Textes; Herausfinden des Handlungsfadens durch Notieren bzw. Unterstreichen der für die Handlung wichtigen Wörter bzw. Wortgruppen als Vorbereitung für Wiedergaben und Interpretationen; Hinlenken der Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Detail zum Üben selektiven Hörens und Lesens; Ausfüllen von Diagrammen anhand gehörter oder gelesener Texte; alle Arten von Zuordnungs-, Einsetz- und Ergänzungsübungen.
Zur Grammatik:
Auch im Bereich Sprachlehre hat der praktische Aspekt der Spracherlernung Vorrang. Obwohl grammatische Korrektheit im Ausdruck auch eines der Ziele im Fremdsprachunterricht ist, darf der Erwerb von Grammatikkenntnissen nicht zum Hauptanliegen werden. Daher werden auch grammatische Erscheinungen in solchen lebensnahen Situationen dargeboten und geübt, die diese Formen tatsächlich verlangen. Nur in den Phasen des Erklärens, der Regelfindung und in bestimmten Übungsphasen wird die zu erlernende Struktur aus dem Kontext herausgehoben. Beginnend mit stärker gelenkten, über weniger gesteuerte bis hin zu freien Übungen sollen die Schülerinnen und Schüler zur praktischen Sprachanwendung gelangen. Geeignete Übungsformen, wie Analogieübungen, Einsetzübungen, Ergänzungsübungen, Zuordnungsübungen, Umformungsübungen ua., sowie das Erarbeiten von Gesetzmäßigkeiten werden zunächst durch visuelle Lernhilfen, wie Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Folien, Schriftkarten, Diagramme, Schemata, Symbole, Signale, übersichtliche Tafelbilder ua. unterstützt. Beim Umformen ist darauf zu achten, daß die umgeformten Sätze sprachlich und inhaltlich genauso stimmen, dh. kontextualisierbar sind, wie die vorgegebenen. Je geübter die Schülerinnen und Schüler werden, desto mehr kann die Einsichtnahme rein verbal und das Üben unter Rücknahme der Hilfestellung erfolgen. Auch die Gegenüberstellung deutscher und englischer Strukturen wird dort notwendig sein, wo es zu Interferenzerscheinungen zwischen Muttersprache und Fremdsprache kommt.
Zu den schriftlichen Übungen:
Die schriftlichen Übungen sollen organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen und als sinnvolle Ergänzung der mündlichen Übungen in einem zeitlich vertretbaren Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen.
Als schriftliche Übungsformen eignen sich: Nacherzählungen, deren Schluß der Phantasie der Schülerinnen und Schüler überlassen wird; das Umwandeln dramatischer Texte in eine oder mehrere Erzählungen in der Form, daß einzelne handelnde Personen herausgegriffen werden und über die betreffenden Sachverhalte berichten oder dazu Stellung nehmen; Dialogformen; das Dramatisieren von Erzähltexten, wo die entsprechenden idiomatischen Voraussetzungen bereits vorhanden sind. Die meisten dieser Übungen sind auch in Briefform möglich, wie ja Berichten und Briefschreiben überhaupt ein fester Bestandteil der schriftlichen Übungen sein sollte. Schriftliche Übungen sollen auch die Grundlage für Schularbeiten bilden. Übersetzungsübungen dürfen bei Schularbeiten nicht gefordert werden.
Die Schul- und Hausübungen zur Festigung und Anwendung von im Unterricht erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten sind regelmäßig in geeigneter Form auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Von den angeführten didaktischen Möglichkeiten ist in angemessener Form und Intensität Gebrauch zu machen. Jegliche einseitige Behandlung von Lehrstoffen ist zu vermeiden, eine Integration verschiedener Lehraufgaben und methodischer Prinzipien ist anzustreben. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen dadurch zur Methodenvielfalt angehalten werden.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht hat einen gegenwartsbezogenen Überblick über den Verlauf des Weltgeschehens zu vermitteln, wobei Ursachen, Anlässe und Zusammenhänge zu verdeutlichen sind. Aus den Einsichten in die politischen, rechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Wechselbeziehungen soll der künftige Erzieher politisches Bewußtsein als Grundlage für die eigene Lebensgestaltung und für die Lösung gesellschaftlicher Probleme im Sinne der Demokratie und des Rechtsstaates entwickeln.
Die Kenntnis der Geschichte Österreichs soll zur Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit sowie zur Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der Gegenwart und Zukunft führen. Die Vermittlung von sozialkundlichen Bildungsstoffen unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Kindes, der Frau und der Familie in Vergangenheit und Gegenwart soll die Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung fördern.
Lernziele und Lerninhalte:
Der Geschichts- und Sozialkundeunterricht soll durch Setzung von Schwerpunkten unter Anwendung des exemplarischen Prinzips die Stellung des Menschen in der Gesellschaft während verschiedener Epochen unter Beachtung der jeweils dominierenden politischen, wirtschaftlichen, religiösen und kulturellen Kräfte zeigen; Beispiele aus der Geschichte Österreichs sind - wo immer möglich - vorzuziehen.
Probleme des Zeitgeschehens sollen bei allen sich bietenden Anlässen in objektiver Weise behandelt und Möglichkeiten der Erziehung zu demokratischer Gesinnung genützt werden.
Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht isoliert zu behandeln, sondern anhand konkreter historischer oder aktueller Situationen zu gewinnen. Für die Erarbeitung und wiederholende Zusammenfassung der Geschichte der Frau und des Kindes in der obersten Klasse ist die Möglichkeit eines projektorientierten Unterrichts gegeben.
Die Themenkreise in den einzelnen Klassen sind in Lernziele und Lerninhalte gegliedert. Dem Lehrer bleibt es überlassen, diese zu gewichten, die für die Erreichung der Lernziele vorgegebenen Lerninhalte auszuwählen und allenfalls, soweit es die Unterrichtszeit erlaubt, zusätzliche Lerninhalte einzubringen.
Audiovisuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre und Quellenauswertung, Referate und Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen. Exkursionen zu historischen Stätten sowie der Besuch von Ausstellungen und Museen dienen darüber hinaus einem vertieften Verständnis einzelner historischer Epochen. Wiederholungen in Längs- und Querschnitten sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg beitragen.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Ziel einer ganzheitlichen geographisch/wirtschaftskundlichen Erziehung ist der Erwerb von Einstellungen, Fähigkeiten und Kenntnissen.
„Einstellungen” meint: verantwortungsvolle, sachgemäße und solidarische Betrachtung unserer Welt zum künftigen Wohle von Mensch und Natur.
„Fähigkeiten” bedeutet: geographische/wirtschaftskundliche Informationen finden, interpretieren und für die Lösung von Fragen anwenden können.
„Kenntnisse” umfaßt: das Wissen um räumliche Muster, raumwirksame und wirtschaftliche Prozesse zur Bewältigung des zukünftigen Lebens.
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:
Entwicklung der Fähigkeit, erworbenes Wissen und gewonnene Einsichten im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben bei räumlichen, wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen anzuwenden.
Einsicht in das Wirkungsgefüge und die Dynamik des Raumes, der Wirtschaft und der Gesellschaft vermitteln.
Die räumlichen Gegebenheiten und deren Nutzung sowie die Regelhaftigkeiten menschlichen Verhaltens in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen.
Entwicklung und Anwendung von topographischem Orientierungswissen, räumlichen Ordnungsvorstellungen und Orientierungsfertigkeiten.
Sich der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen unter verschiedenen räumlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen bewußt werden.
Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme.
Die Bedeutung der Wahrnehmung und Bewertung von Umwelt im weitesten Sinn für das menschliche Handeln erkennen.
Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können.
Die Fähigkeit erweitern, die von den Massenmedien verbreiteten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Informationen über Österreich und die Welt kritisch zu beurteilen.
Einsicht in den Wandel der Produktionsprozesse und Verständnis für Veränderungen der Arbeits- und Berufswelt.
Die Komplexität von Beziehungsgeflechten zwischen Natur- und Humanfaktoren erkennen und zu den Auswirkungen menschlicher Eingriffe Stellung nehmen können.
Landschaften als Lebensräume ökonomisch und ökologisch einschätzen und Interessengegensätze bei der Nutzung von Räumen somit auch die Notwendigkeit von Raumordnungsmaßnahmen begründen können.
Weitere zur Verarbeitung geographisch-wirtschaftlicher Informationen notwendige Arbeitsmittel und -verfahren kennen und diese vermehrt für die selbständige Informationsauswertung einsetzen können.
Die persönliche Rolle als Konsument kritisch durchleuchten und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen.
Raum, Gesellschaft und Wirtschaft auch fächerübergreifend mit benachbarten natur- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen betrachten können.
Lehrstoff:
Auseinandersetzung des Menschen mit seiner natürlichen und sozialen Umwelt
Der Lehrstoff der einzelnen Klassen steht jeweils unter einem Jahresthema, das wiederum in Themenkreise gegliedert ist. Innerhalb der Themenkreise haben die Lernziele vorrangige Bedeutung, vor allem als Filterfunktion gegenüber der Stoffülle der Lerninhalte.
Die Reihenfolge von Themenkreisen, Zielstellungen und Lerninhalten bildet eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, die auch abgeändert werden kann, wenn es die aktuelle Unterrichtssituation erfordert. Die eingehende Auseinandersetzung mit Grundfragen des Faches Geographie und Wirtschaftskunde ist einer zwar lückenlosen, aber oberflächlichen Durchnahme aller Lerninhalte grundsätzlich vorzuziehen.
Die Auswahl der Beispiele, durch die die Themenkreise im Unterricht konkretisiert werden, soll nach folgenden Gesichtspunkten erfolgen:
RECHTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es - auch unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte - die Kenntnis jener wichtigsten Gesetze und Verordnungen sowie der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im Kindergarten und Hort erforderlich sind.
Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.
Lehrstoff:
Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen.
Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).
Aus dem Privatrecht:
Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft); Grundzüge des Sachwaltergesetzes.
Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte des Kindes; Rechte und Pflichten der Eltern; Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindesstatt.
Die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag u.a.). Schadenersatzrecht; Haftung und Haftpflicht.
Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung:
Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlichen Dienstverhältnis, Lohn- und Einkommensteuer.
Aus dem öffentlichen Recht:
Jugendfürsorge (Jugendwohlfahrt, Jugendschutz).
Kindergartengesetz (bzw. Hortgesetz) und Dienstrecht der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner (bzw. Erzieherinnen und Erzieher an Horten) des zutreffenden Landes.
Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.
Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte);
Grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;
wichtigste Rechtsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht in Rechtskunde soll nicht nur das nötige Wissen vermitteln, sondern in den Schülerinnen und Schülern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer sittlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie Politischen Bildung dienen.
Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.
Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Mathematik soll zum Erreichen der folgenden Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische wie fächerübergreifende Aspekte enthalten:
Mathematisches Wissen und Können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Physik soll zum Erreichen der folgenden Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten.
Fächerübergreifende Ziele:
Grundlagen der Mechanik: Die Grundgrößen Länge und Zeit, die gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegung, Modell freier Fall, Masse und Kraft, Masse und Gewicht, Kraft und Druck, Arbeit und Leistung, potentielle und kinetische Energie, Erhaltungssätze von Energie und Impuls, Stoß; physikalische Probleme im Straßenverkehr.
Aufbau der Materie und Grundlagen der Wärmelehre: Atom, Molekül, Wärme als Molekularbewegung, Temperatur und Temperaturmessung, thermische Ausdehnung, Brownsche Bewegung, kinetische Deutung von Temperatur und Wärmemenge, spezifische Wärme, Modell ideales Gas, Gasgesetze, absolute Temperatur, Wärmehauptsätze, Umwandlung von Wärme in mechanische Energie, Verbrennungskraftmaschinen, der Energiehaushalt der Erde und Energieprobleme, irreversibel Prozesse.
Grundlagen der Wetterkunde.
Krummlinige Bewegung, Kreisbewegung, Zentralkraft, Drehimpuls, Gravitationsgesetz, Planetenbewegung, Keplergesetze, der Aufbau unseres Sonnensystems, Feldbegriff, Kraftfeld, Kraftlinien, Potential, Arbeit, Probleme der Raumfahrt.
Schwingungen und Wellen: Gesetz von Hooke, harmonische Bewegung, Federpendel und Fadenpendel, Eigenschwingungen, Resonanz, transversale und longitudinale Wellen, der Schall als longitudinale Welle, Interferenz, stehende Wellen, Schwebungen. Huygens-Prinzip, Reflexion, Brechung, Beugung. Dopplereffekt.
Die Ausbreitung des Lichtes: Lichtquellen und Ausbreitung des Lichtes, Lichtgeschwindigkeit, Reflexion, Brechung, Spiegel, Linsen.
Der Wellencharakter des Lichtes: die Lichthypothesen von Newton und Huygens, Interferenz von kohärentem Licht, Beugung am Spalt und am Gitter, Spektren, Spektralanalyse, Polarisation.
Die bewegte elektrische Ladung: Ohmsches Gesetz, Gesetze der Stromverzweigung, Stromarbeit und Stromleistung.
Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer Erscheinungen:
Magnetfeld, elektromagnetische Induktion und einfache Anwendungen, Gleich- und Wechselstrom, Widerstand und Leistung des Wechselstroms.
Probleme der Elektrizitätsversorgung in Österreich. Elemente der Halbleiterphysik.
Der elektrische Schwingkreis. Elektromagnetische Wellen. Prinzipien
von Rundfunk und Fernsehen.
Hülle und Kern des Atoms im Überblick.
Strahlenschutz.
Didaktische Grundsätze:
Der Physikunterricht soll im allgemeinen von den Beobachtungen der Naturerscheinungen ausgehen und sie in überschaubaren Experimenten reproduzieren. Mit den Hilfsmitteln der Mathematik sollen anhand praktischer, altersgemäßer Beispiele die theoretischen Grundlagen verdeutlicht werden. Zur Veranschaulichung helfen Experimente - insbesondere das Schülerexperiment - Modelle, audiovisuelle Medien, Diagramme und Tabellen.
Allgemeine physikalische Abläufe sollen in typischen Einzelmodellen exemplarisch studiert werden, wobei besonderes Augenmerk auf solche Lerninhalte zu richten ist, die fächerübergreifende Funktion besitzen.
Die aktive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler ist durch das Schülerexperiment und durch Bildung von Arbeitsgruppen zu intensivieren.
Auf die sich im Kindergarten und Hort ergebenden physikalischen Probleme des Alltags sollen die Schülerinnen und Schüler vorbereitet werden. Beispiele berufsspezifischer physikalischer Fragen zur Umwelt sollen an Einzelbeispielen erläutert werden, um auch so den Praxisbezug herzustellen.
CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Chemieunterricht soll das Verständnis für die chemischen Vorgänge im Alltag, in Natur und Technik wecken.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Stellung der Chemie im modernen Weltbild sowie Aufgaben und gesellschaftlich-zivilisatorische Bedeutung chemischer Forschung und Technik erkennen. Die Vermittlung grundlegender Kenntnisse aus allen Bereichen der Chemie soll die Schülerinnen und Schüler nicht nur zu verantwortungsbewußter Verwendung chemischer Substanzen in allen Lebensbereichen, sondern auch zu Stellungnahmen zu aktuellen Problemen der Chemie in bezug auf die Umwelt befähigen. Im Hinblick auf die Bedeutung der zukünftigen Berufsarbeit kommt der Behandlung von Umwelteinflüssen überragende Bedeutung zu. Die Wechselwirkung von Ökologie und Ökonomie stellt ein durchgehendes Unterrichtsprinzip dar.
Dazu sind notwendig:
Wasser: Lösungsmittel, Wasserhärte
Kochsalz: Elektrolyse und Solvayverfahren (Natronlauge, Soda,
Chlor, Halogene, Abraumsalze)
Schwefel: Schwefeldioxid, Gips, Schwefelsäure,
Schwefelwasserstoff
Kalk: gebrannter und gelöschter Kalk
Luft: Ammoniaksynthese, Salpetersäureherstellung,
Düngemittel
Phosphate: Phosphor, Phosphorsäuren, Düngemittel
Silikate: Glas, Keramik, Zement
Metalle: Gewinnung, Anwendung, Korrosion
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Biologie und Umweltkunde soll, unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte, jungen Menschen die Mannigfaltigkeit der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich machen und folgende Bildungsziele beachten:
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden,
GESUNDHEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, den jungen Menschen einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Sie sollen über hygienische Maßnahmen im Kindergarten und Hort einschließlich Küchenhygiene informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht - unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte - gewonnenen Erkenntnisse sollen die Schülerinnen und Schülern zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.
Ziel ist es, im jungen Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.
Lehrstoff:
Die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Körpers anhand ausgewählter Beispiele: Zivilisationskrankheiten; Einfluß von Genußmitteln und Suchtgiften; Psychopharmaka; Umgang mit Arzneimitteln.
Umgehen mit gesundheitlich belasteten Kindern (beispielsweise Diabetiker, Epileptiker, Allergiker, an Neurodermitis erkrankte Kinder, ...).
Gesunderhaltung des menschlichen Körpers, gesunde Lebensführung und Hygiene unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit anhand ausgewählter Beispiele: Ganzheitskosmetik. Zahnhygiene. Förderung des kindlichen Bewegungsapparates; Haltungsfehler und Haltungsschäden; Bewegungserziehung; Ergonomie. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Wichtige Infektionskrankheiten insbesondere des Kindes - Wesen, Entstehung, Verlauf, Maßnahmen zu ihrer Verhütung; Impfpaß. Hygiene im Kindergarten und Hort einschließlich Küchenhygiene. Psychohygiene.
Öffentliche Gesundheitsvorsorge.
Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Kindergarten und Hort.
Hausapotheke.
Didaktische Grundsätze:
Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Kindergarten und im Hort maßgebend.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme erkennen lernen, um Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und Hilfestellungen erwerben zu können. Sie sollen den Wert eines gesunden Körpers erkennen und daraus die Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sowie jener der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen ableiten können. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern der naturwissenschaftlichen Fachbereiche, der Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.
Eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes soll durch Verwendung verschiedenster Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel erzielt werden.
Lehrausgänge und Exkursionen in diverse Institutionen und Gesundheitseinrichtungen sowie Fachreferate von Experten sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Musikerziehung soll die angehenden Kindergartenpädagogen dazu befähigen, Musik in ihren persönlichen Lebensbereich bewußt einzubeziehen sowie den beruflichen Anforderungen auf diesem Gebiet zu genügen. Dazu sollen sie neben Kenntnissen in Musikkunde das erforderliche praktische Können erwerben, eine Anleitung zu selbsttätiger Auseinandersetzung mit Musik erfahren und die Stellung der Musik im Bereich der Kultur (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs) erfassen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu bewußtem Hören und Wahrnehmen der akustischen Umwelt sowie zu kritischer Einstellung zu Musik und Musikkonsum erzogen werden. Sie sollen Freude an schöpferischer musikalischer Tätigkeit sowie an eigener Musikausübung (Singen, Musizieren, Experimentieren, Improvisieren) finden und so Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung erhalten.
Eine weitere Aufgabe des Unterrichtes ist die Förderung der emotionalen Entwicklung und die Bereicherung der individuellen Erlebnisfähigkeit, als Voraussetzung, Kinder und Jugendliche für Musik zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist das Erkennen der sozialen Funktion der Musikerziehung, zB durch Gemeinschaftserlebnis und die Notwendigkeit des Hörens auf andere, Kinder für soziales Verhalten aufzuschließen. Darüber hinaus ist die Fähigkeit zu methodisch adäquatem Vorgehen in der musikalischen Früh- und Jugenderziehung zu vermitteln sowie die Befähigung für die spätere Funktion bei der Beratung in der musischen Elternbildung.
Damit soll die Musikerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, zur Allgemeinbildung und Persönlichkeitsfindung leisten.
Lehrstoff:
Aufbau der stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Stimmbildung vor allem anhand von Kinderliedern.
Hör- und Treffübungen, Gedächtnis- und Erfindungsübungen. Singen nach Gehör und nach Noten. Ein- und mehrstimmige Lieder, ausgehend vom Erfahrungsbereich der Kinder, insbesondere Kinder-, Volkslieder und Kanons.
Rhythmische Schulung, Unabhängigkeitsübungen, Transponieren von Kinderliedern, schlagtechnische Übungen, rhythmische Klatschspiele, elementare Instrumentalbegleitung zu Lied und Spiel. Ständige Schulung des rhythmischen Gefühls und des Gefühls für rhythmische Form. Verwendung von Instrumenten zur klanglichen Bereicherung unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte.
Musizieren mit elementaren Musikinstrumenten (wie körpereigene und selbstgebaute Instrumente), kindgemäße Instrumente und Erlernen ihrer Spieltechnik.
Erarbeiten von Tonräumen.
Vokale und instrumentale Gestaltungsversuche mit dem melodisch-rhythmischen Material des Kinderliedes (Improvisation), Vertonen von Kinderreimen im Rahmen der erarbeiteten Tonräume (Rufterz, Leierformel, Dreiklang, Pentatonik, Diatonik, Dur und Moll;
Querverbindungen zum Instrumentenbau); Verbalisieren, Dramatisieren;
spielerischer Umgang mit technischen Geräten.
Musikkunde:
Notenkunde.
Erarbeiten und Festigen der Grundbegriffe der Musiklehre im Hinblick auf rhythmische, tonale und formale Elemente: Metrum, Takt, Rhythmus, Tonräume, Melodietypen, Intervalle, Dreiklänge, Dominantseptakkord, einfache Kadenzen, Motiv, Thema, Halbsatz, Periode, einfache Liedformen.
Bewußtmachen gestaltender Prinzipien in der Musik: Wiederholung, Variation, Steigerung, Symmetrie - Asymmetrie, Spannung - Lösung, Kontrast.
Physikalische Grundlagen der Schallerzeugung: Ton, Geräusch, Klang.
Die menschliche Stimme: Funktion, Pflege.
Fortsetzung der Stimm- und Gehörbildung - auch am Kinderlied und anderem Liedgut, Schulung der Treffsicherheit und des rhythmischen Empfindens bei gesteigerter Anforderung beim Singen und Musizieren. Fortsetzen der vokalen und instrumentalen Musikpflege. Ein- und mehrstimmige Lieder mit gesteigerten Anforderungen. Einfaches polyphones Singen, schwierigere Kanons.
Übungen im Blattsingen. Tonfolge, die über die Melodik einfacher Volkslieder hinausgehen. Übungen im zweistimmigen Singen.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen unter Einbeziehung der Sprache und von Erscheinungsformen aus der zeitgenössischen Musik.
Verklanglichen von Geschichten oder Bildern (Querverbindung zu Deutsch und Bildnerischer Erziehung).
Anleitung zum selbständigen Erarbeiten von Liedern nach Noten. Aufbereitung von Liedern zur vokalen und instrumentalen Ausführung in kleinen Gruppen. Gestalten von Singtänzen nach vorgegebenen Liedern.
Musikkunde:
Erweitern der vorhandenen Kenntnisse. Vierklänge und ihre Umkehrungen. Dreiklangsumkehrungen aller Stufen, einfache drei- und vierstimmige Kadenzen (Querverbindung zur Instrumentalmusik).
Der Baßschlüssel.
Instrumentenkunde: Ausgehend von den elementaren Instrumenten, Behandlung der gebräuchlichen Musikinstrumente. Einfache Partiturleseübungen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente. Umgang mit technischen Mittlern von Musik.
Wichtige Formen der Instrumentalmusik: Tanzformen, Suite, Rondo, große Liedformen, Variationsform. Erklärung an ausgewählten Hörbeispielen unter Hinweis auf Funktionsbereich (Tanzmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.) sowie auf Leben und Werk einzelner Komponisten und ihre Bedeutung in der Musikgeschichte.
Singen, Stimmbildung und Gehörbildung sind im Zusammenhang mit der Erweiterung des Liedschatzes der Klasse mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen.
Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens.
Im tonalen Bereich Üben und Singen in Moll und in den Kirchentonarten, soweit im dargebotenen Liedgut vorhanden.
Funktionelles Hören: Finden des Funktionsbasses bzw. der 3. Stimme unter Verwendung vor allem des alpenländischen Volksliedes. Dirigieren mit gesteigerten Anforderungen. Hinweise für die Leitung von Sing- und Spielgruppen. Singen im Dienste der Werkbetrachtung. Gestalten von Kinderliedbegleitung mit dem kindertümlichen Instrumentarium (Querverbindung zur Spielmusik).
Instrumentales Gestalten mit gesteigerten Anforderungen (Rondo, dreiteilige Liedform, Variation usw.).
Improvisation einzeln und in Gruppen.
Anleitung zur selbständigen musikalischen Fest- und Feiergestaltung.
Musikkunde:
Die Modulation als harmonisches Phänomen, insbesondere in der Anwendung bei der instrumentalen Liedbegleitung. Die wichtigsten Formen und Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik.
Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft. Volksmusik, Kunstmusik, kommerzielle Musik. Ausgewählte Hörbeispiele unter Berücksichtigung ihres musikhistorischen Aspekts.
Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen Musikpflege sowie der Gehörbildung und Stimmbildung unter Berücksichtigung methodischer Hilfen für die eigene Stimme sowie für die Stimme des Kindes.
Festigen des in den vorhergehenden Klassen erworbenen Liedschatzes. Gesänge für drei- und vierstimmigen Chor aus verschiedenen Epochen.
Anleitung zu selbsttätigem musikalischen Gestalten (Auswahl der Instrumente und Instrumentierung von Kinderliedern). Verklanglichen einer Bildgeschichte. Anleitung zur Herstellung von instrumentalen Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Anleitung zum Selbstfinden von Kinderliedern; Melodisieren von
Reimen.
Musikkunde:
Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische
Zusammenschau.
Anregung zum Umgang mit Fachliteratur für den persönlichen Bereich.
Fachdidaktische Beiträge zur musikalischen Früherziehung:
Funktion und Bedeutung des spontanen Singens im Kindergarten. Übersicht über das Kinderlied (traditionelles und neues Liedgut, Liedgattungen), Kinderinstrumente; Richtlinien für das Musizieren mit Kleinkindern und mit Kindern im Hort.
Kriterien für die Hörerziehung im Kindergarten. Auswählen von Beispielen aus der Kunstmusik und Methodik ihres Einsatzes im Kindergarten und Hort.
Methoden der Liedvermittlung.
Singen von schwierigeren Liedern oder Chören, auch solchen, die tonartlich nicht gebunden sind. Singen und Musizieren mit gesteigerten Anforderungen unter Einbeziehung der erlernten Instrumente (Blockflöten, Gitarren und beliebige Ensembleformationen).
Musikkunde:
Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Außereuropäische Kulturkreise vor allem in Hinblick auf das verwendete Liedgut.
Kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik (Jazz, Pop, Rock, Schlager usw.).
Fachdidaktische Beiträge zur musikalischen Früherziehung:
Melodisieren von Kinderreimen, Improvisieren im Bereich der Melodik des Kinderliedes. Gestalten von Kinderliedern (rhythmisch-bewegungsmäßig bzw. mit Lied und Musik).
Erkennen von Stimmfehlern bei Kindern („Brummer”) und Möglichkeiten zu deren Behebung. Die Mutation bei Hortkindern.
Anregung zum Umgang mit Fachliteratur auf dem Gebiet der musikalischen Früherziehung. Hilfen für die Elternarbeit (musikalische Fachberatung der Eltern). Hinweise über Möglichkeiten künftiger musikalischer Betätigung (Chor, Singkreis, Musiziergruppe).
Didaktische Grundsätze:
Die einzelnen Teilgebiete der Musikerziehung sind im Unterricht nie streng voneinander zu trennen.
Im Hinblick auf das künftige Berufsfeld der Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und im Hort sollte ausgehend von methodisch-didaktischen Prinzipien der Kindergartenpädagogik exemplarisch aufgezeigt werden, wie vom Ganzheitlichen zur Differenzierung gefunden wird. Auch sind die Lernprozesse sowie die Gesichtspunkte des didaktischen Aufbaues den Schülerinnen und Schülern so durchschaubar zu machen, daß sie mit austauschbaren Inhalten auf andere Altersstufen übertragen werden können. Durch beispielhaftes Erarbeiten von Lied- und Spielgut für Kindergarten und Hort sind Auswahl- und Beurteilungskriterien bewußt zu machen.
Obwohl die musikalische Früherziehung schwerpunktmäßig erst in der
INSTRUMENTALMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Beherrschung der jeweiligen Instrumente zum fachgerechten Einsatz in der beruflichen Tätigkeit. Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten im Instrumentalspiel als praktische Ergänzung zu den im Unterricht aus Musikerziehung erworbenen Einsichten und Fähigkeiten soll der Schülerin/dem Schüler vielfältige Möglichkeiten des eigenständigen Musizierens im Solo- und Ensemblespiel eröffnen. Die Kenntnis der künstlerischen und technischen Möglichkeiten der jeweiligen Instrumente sowie das schöpferischinstrumentale Gestalten im beruflichen und persönlichen Bereich soll auch die Persönlichkeitsbildung fördern.
Gitarre
Lehrstoff:
Stimmen des Instrumentes, Haltung, Wechselschlag und andere technische Übungen. Melodiespiel in der römisch eins. und römisch II. Lage. Melodiespiel mit Lagen und Saitenwechsel, unterstützt durch Mitspielen auf leeren und gegriffenen Baßsaiten. Tonleitern. Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien,
Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele.
Solospiel technisch leichter Stücke.
Melodiespiel bis zur römisch VII. Lage. Zwei- und dreistimmige
Anschlagstechniken.
Einfache Kadenzen und ihre Anwendung. Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten.
Gemeinsames Musizieren auch mit anderen Instrumenten.
Fortsetzung der elementartechnischen Übungen. Tonleitern, Bindetechnische Spielweisen, Quergrifftechniken. Kadenzen in drei- und vierstimmigen Akkordverbindungen und Dominantseptakkorde.
Solospiel mit gesteigerten Anforderungen. Zwei- und dreistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und Unterstimme. Leichte Etüden.
Improvisations- und Gestaltungsübungen. Blattspiel einer Melodiestimme aus mehrstimmigem Spielgut mit und ohne Fingersatzhilfen. Gemeinsames Musizieren mit mehreren Gitarren und auch mit anderen Instrumenten.
Liedbegleitung in verschiedenen Techniken (allenfalls Barregriffe) nach Gehör und nach Noten. Erweiterte Kadenzen. Sammlung einschlägigen Liedgutes.
Die Gitarre im pädagogischen Einsatz (Querverbindung zur Praxis).
Sololiteratur im mittleren Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung der Originalmusik aus der Blütezeit des Instrumentes. Allenfalls Bearbeitungen für Gitarre aus dem Bereich der „E” und „U”-musik.
Blattspielübungen mit gesteigerten Anforderungen im mehrstimmigen Zusammenspiel. Umstimmen der Saiten.
Die Gitarre als Kammermusikinstrument (Continuospiel), sowie im Einsatz für Fest- und Feiergestaltung.
Sicherheit in der Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis. Erweiterung der Liedersammlung. Anleitung zu selbstätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.
Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Anleitung zu selbständiger Erarbeitung von Spielliteratur.
Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf.
Erweiterung der Musizierpraxis auf diesem Instrument als Hausmusik und Kammermusikinstrument.
Vortrag der erarbeiteten Solo- und Ensemblestücke im Rahmen von
Fest- und Feiergestaltung.
Flöte
(Blockflöte oder Bambusflöte)
A. Blockflöte
Lehrstoff:
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation sowie der sicheren Spielfertigkeit (Tonbereich der Duodezim) dienen.
Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.
Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand).
Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.
Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.
Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.
Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten
(allenfalls Spiel auf weiteren Flöten).
Literaturübersicht.
Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Intonations- und Intervallübungen. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung der Schülerin/des Schülers angepaßt.
Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.
Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme. Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.
Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Spiel auf weiteren Flöten).
Literatursammlung.
Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Blockflöte aus
verschiedenen Epochen.
B. Bambusflöte
Lehrstoff:
Bau einer Bambusflöte (oder Weiterverwendung der im Freigegenstand Instrumentenbau hergestellten Bambusflöte).
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation sowie der sicheren Spielfertigkeit dienen.
Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.
Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Bauen und Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand). Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.
Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.
Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.
Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.
Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (allenfalls Bau von weiteren Flöten und deren Erprobung).
Literaturübersicht.
Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung der Schülerin/des Schülers angepaßt.
Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.
Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme.
Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.
Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Bau und Spiel auf weiteren Flöten).
Erweitern der Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.
Literatursammlung.
Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Bambusflöte aus
verschiedenen Epochen.
Didaktische Grundsätze:
Im Verlauf des gesamten Instrumentalunterrichtes ist jede Gelegenheit zu nützen, die vielseitige Verwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen und zu üben. Zum Unterrichtsgegenstand Musikerziehung und zu den einschlägigen Freigegenständen sind die notwendigen Querverbindungen herzustellen. Im Hinblick auf die Anforderungen sowohl in der Kindergarten- und Hortpraxis als auch im Unterrichtsgegenstand Musikerziehung sind den Schülerinnen und Schülern konkrete technische Anleitungen zum selbsttätigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen zu bieten. In diesem Sinne ist auch beim Unterricht in Instrumentalmusik auf die Ausbildung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und die Vertiefung der musikkundlichen Kenntnisse Bedacht zu nehmen. Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instrumentes sind durch gelegentliches Vorspielen (auch unter Einsatz von Tonband und Schallplatte) von Werken aus alter und neuer Zeit aufzuzeigen.
Bei der Auswahl des Spielgutes und bei der Einführung in die Literatur sind insbesondere Werke österreichischer Herkunft zu berücksichtigen. Das gemeinsame Musizieren soll sowohl der Einführung in die Feiergestaltung als auch der Förderung des Verständnisses für Hausmusik, der sinnvollen Freizeitgestaltung und dem eigenen Musikerleben dienen.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE
ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Aufbauend auf Eigenerfahrung, soll er das Verständnis für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung vermitteln. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:
Generelles Ziel ist es, die in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen fachtypischen Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen zu erweitern, zu differenzieren und zu vertiefen. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler dazu geführt werden, ihr bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es in zunehmendem Maße bewußt und zielorientiert einsetzen zu können:
Schrift und Typografie
Bildnerisches Gestalten:
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
Apparative Medien
Lernziele:
Siehe 1. und 2. Klasse, darüber hinaus:
Planzeichnen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Werkerziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende
Aspekte enthalten:
Die Werkerziehung soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, fachtypische und fachdidaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für eigene Werktätigkeit, aber auch bei der Berufsarbeit in Kindergarten und Hort systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einzusetzen.
Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler mit exemplarischen Problemen der Produkt- und Umweltgestaltung vertraut werden, insbesondere die ökologische Problematik dieses Bereiches in Gegenwart und Zukunft erkennen und zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung hingeführt werden.
Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.
Lehrstoff:
Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontane Kinderspiele und für das vorgegebene Spiel (Märchen-, Puppen-, Schattenspiel) sowie von Puppen für das Figurentheater, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten und Masken (auch Bühnengestaltung).
Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen im Kindergarten und im Hort (auch im Freien).
Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung im Kindergarten
und im Hort.
Produktgestaltung:
Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck).
Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand wie Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.
Allenfalls: Gestaltung von Keramik mit erhöhten Anforderungen.
Lerninhalte (3. Klasse):
Textiles Gestalten:
Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in textilen Techniken, aufbauend auf die Erfahrungen und Kenntnisse der ersten und zweiten Klasse.
Kombinieren von Techniken, die auch an Werkstücken für das kindliche Spiel anzuwenden sind (zB Herstellen von Puppen für das Lern- und Bühnenspiel); Puppenkleidung, Ausstattung für die Puppenecke; Anfertigen von Tieren in textilen Techniken (dreidimensional).
Allenfalls: ein Werkstück für den persönlichen Gebrauch.
Die Schülerin bzw. der Schüler hat aus einem selbstgewählten Bereich eine praktische Arbeit zu erbringen, die unter besonderer Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte in Umfang und Differenziertheit über dem Niveau der vorhergehenden Lernstufen zu stehen hat.
Wahlbereiche sind: Körperhaftes und räumliches Gestalten,
Produktgestaltung, Textiles Gestalten.
Werkbetrachtung
Lernziele (1. bis 5. Klasse):
Werken/Textiles Gestalten:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
LEIBESERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung an den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik hat
PÄDAGOGIK FÜR ERZIEHER AN HORTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, den Schülerinnen und Schülern die für die Erziehung und Bildung des Kindes und des Jugendlichen im Pflichtschulalter relevanten Problemkreise so weit einsichtig zu machen, daß sie die pädagogischen Aufgaben im Hort und in anderen einschlägigen Institutionen erkennen, beurteilen und bewältigen können.
Lehrstoff:
Die Entwicklung des Hortes als sozialpädagogische Einrichtung; zukunftsorientierte Aspekte und Modelle.
Sozialpädagogische Aufgaben des Hortes; Problemfelder der institutionellen Erziehung.
Spezifische Probleme des Schulkindes und Jugendlichen,
Möglichkeiten der Bewältigung.
Der Hort als Ort der sozialen Begegnung.
Lern- und Leistungsverhalten des Schulkindes; individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Voraussetzungen; Verhaltensprobleme im emotionalen, sozialen und kognitiven sowie im Leistungsbereich. Einblick in die Arbeitsweisen und die Lehrpläne der Pflichtschulen (auch der Sonderschulen). Faktoren und Kriterien für die Berufswahl und Berufsfindung.
Konsum- und Freizeitverhalten des Schulkindes und Jugendlichen;
Auf- und Ausbau von Einstellungen und Interessen.
Pädagogischpsychologische Beratungsdienste.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester
DIDAKTIK DER HORTERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten befähigen, die mannigfaltigen Erziehungsaufgaben, welche sich aus der Funktion des Hortes als Freizeitraum, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung ergeben, zu bewältigen. Dazu gehört:
Initiieren und Auslösen von Prozessen, die zu einer eigenständigen und kreativen Gestaltung der Freizeit führen;
Entwicklung von Lernstrategien zum Aufbau einer positiven Arbeitshaltung und eines angemessenen Arbeitsverhaltens;
Grundlegung individueller Lernprozesse durch geeignete Maßnahmen;
Hilfestellung auf dem Weg zu einem angemessenen Anspruchsniveau für die eigene Leistung;
Klärung und Verarbeitung der im Schulleben gewonnenen Erfahrungen.
Bei der Planung hinsichtlich der Zeitstrukturierung sollen die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten den notwendigen Wechsel von intensiver Lern- und Übungsarbeit und spannungsfreien Spielphasen berücksichtigen lernen.
Durch Kenntnis verschiedener Methoden der kompensatorischen Hilfestellung sollen die angehenden Erzieherinnen und Erzieher in Horten imstande sein, Maßnahmen zu setzen, um eine Über- bzw. Unterforderung der Kinder zu vermeiden.
Durch das Erproben verschiedener kommunikativer Techniken sollen die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten ua. befähigt werden, Diskussionen zu leiten und Gespräche zu führen. Sie sollen ferner mit dem Einsatz von Rollenspielen als Möglichkeit sozialen Lernens vertraut sein.
Die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten sollen die Fähigkeit besitzen, das Gemeinschaftsbewußtsein der Gruppe zu fördern, selbständiges und verantwortliches Handeln der ihnen anvertrauten Kinder in der Gemeinschaft anzubahnen und bei diesen die Bereitschaft zu persönlichem Engagement zu wecken. Darüber hinaus sollen sie die Fähigkeit erwerben, Kinder zu Achtung und Toleranz gegenüber Werthaltungen und Überzeugungen zu führen.
Lehrstoff:
Erste Kenntnis von den Aufgaben des Hortes im Hinblick auf seine Funktionen als Freizeitraum, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung.
Kennenlernen verschiedener Arten von Horten und Institutionen zur außerschulischen Betreuung von Kindern im Pflichtschulalter.
Erster Überblick über die Faktoren, die das Erziehungsfeld im Hort beeinflussen: Lage des Hortes, Gruppenstruktur, Zeitstruktur, Einrichtung und Gestaltung der einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche unter Einbeziehung des Bereiches im Freien, Ausstattung mit Materialien und Bildungsmitteln für die einzelnen Aktivitätsbereiche.
Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Forderungen der Bildungsinstitution Schule und den Arbeits- und Spielprozessen im Hort.
Eröffnen von Einblicken in die planmäßige Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher an Horten sowie erste Erhebungen und Reflexion des Erzieherverhaltens.
Erste Kenntnis von speziellen Lernhilfen für die Bewältigung von Aufgabenstellungen der Schule, Entwickeln von Lernstrategien.
Kenntnis verschiedener Materialien und Bildungsmittel für die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder im Hort.
Exemplarisches Angebot von Methoden zur Weckung von individuellen Interessen; Anleitung zu kommunikativem Handeln der Kinder, Anwendung und Kombination von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Spielformen in verschiedenen Erlebnisbereichen. Weiterführung systematisch angelegter Sammlungen von Bildungsmitteln im Hinblick auf die pädagogische Arbeit im Hort.
Methoden für den Einsatz von Fachliteratur.
Vertiefte Auseinandersetzung mit den sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes sowie anderen Formen außerschulischer Betreuung.
Differenzierung und Strukturierung des Wissens um die Faktoren, die das Erziehungsfeld im Hort beeinflussen, und Verständnis für deren Wechselwirkung. Schaffen von Voraussetzungen für flexibles Handeln hinsichtlich der Gestaltung einer Gruppeneinheit; organisatorische und methodische Maßnahmen.
Kenntnis verschiedener Organisationsformen der Freizeit unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Kinder. Überblick über didaktische und methodische Möglichkeiten für die Ausbildung individueller Interessen, um Kinder zu befähigen, ihre Freizeit eigenverantwortlich und kreativ zu gestalten, etwa Wecken des Interesses für die Teilnahme am kulturellen Geschehen, für sportliche Aktivitäten, für den Aufbau von Hobbys.
Kenntnis von Organisationsformen und Methoden für Lernsituationen im Hort. Methoden für selbständiges Bewältigen von Aufgaben unter Berücksichtigung des individuellen Lerntempos und der Leistungsfähigkeit des Kindes; Möglichkeiten der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten. Einblick in die Lehrpläne der allgemeinbildenden Pflichtschulen (Querverbindung zur Pädagogik). Materialien und Methoden für Lernhilfen zur Förderung leistungsschwacher Kinder.
Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule.
Methoden für Spiel- und Arbeitsprozesse, die für die Förderung der Kinder im Hort geeignet sind. Auswahl von Inhalten, die den entwicklungsgemäßen Bedürfnissen und individuellen Interessen der Kinder entsprechen und die ein selbständiges und eigenverantwortliches Handeln in der Lebenswirklichkeit vorbereiten und sichern sollten, insbesondere unter Einbeziehung der realen Gegebenheiten der näheren Umwelt.
Einführung in die Ziele, Aufgaben und Planung der Verkehrserziehung im Hort in Ergänzung zur schulischen Verkehrserziehung mit methodischen Angeboten, aufbauend auf den entsprechenden Lehrstoff in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen.
Methoden für die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes im Hort hinsichtlich der Emotionalerziehung, der Sozialerziehung und des Wertverhaltens.
Kriterien für die Vorbereitung der Hortarbeit hinsichtlich kurz- bzw. längerfristiger Planungseinheiten.
Methodenanalysen und Reflexion des Erziehungsgeschehens bzw. des Erzieherverhaltens.
Methoden der Zusammenarbeit mit den Eltern unter besonderer Berücksichtigung der pädagogischen Probleme im Hort.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester.
Zusammenschau und Strukturierung der verschiedenen didaktisch-methodischen Bereiche, die für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes im Schulalter maßgeblich sind.
Methoden und Planung von Modellen, die die Kinder in ihrer Auseinandersetzung mit den Gegenwartsproblemen unterstützen, um sie zu eigenständiger Auswahl, kritischer Beurteilung und zu originellen Lösungsversuchen zu führen, zB in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit und Hygiene; Bedeutung und Einfluß der Medien; Einsicht in gesellschaftspolitische Zusammenhänge.
Erarbeitung und kritische Beurteilung von Modellen der individuellen Freizeitgestaltung.
Methoden und Kriterien für Entscheidungshilfen hinsichtlich der Berufswahl der Jugendlichen. Kenntnis von berufsberatenden Institutionen.
Überblick über Methoden, Strategien und Organisationsformen für die Bewältigung der schulischen Anforderungen. Methoden und Modelle für lern- und leistungsschwache Kinder. Fragen kompensatorischer Förderung und Auseinandersetzung mit der Integrationsproblematik leicht behinderter und verhaltensauffälliger Kinder.
Kenntnis der administrativen Aufgaben der Erzieherinnen und Erzieher an Horten im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und -pflichten der Erzieherinnen und Erzieher an Horten.
Modelle der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester.
Didaktische Grundsätze:
Das Prinzip der Selbsterfahrung soll im Unterricht angewendet werden und die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten zur individuellen Förderung und zur Gemeinschaftserziehung der ihnen anvertrauten Kinder befähigen.
Die ebenfalls in Selbsterfahrung gewonnene Einsicht in das Prinzip der aufbauenden kontinuierlichen Strukturierung von Lerninhalten soll die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten zu einer wirksamen Lernhilfe befähigen. Sie sollen dazu angehalten werden, beim Aufbau von Arbeitshaltung und Arbeitsverhalten auf ein Vorgehen in kleinen Schritten zu achten. Geeignete Maßnahmen dabei sind die Ausbildung, fortlaufende Verbesserung und ständige Übung von Lernstrategien, zB sachgemäßer Umgang mit Material, Alleinarbeit und Zusammenarbeit in verschiedenen Formen, zweckmäßiger und selbständiger Gebrauch von Schulbüchern und Arbeitsmitteln. Dabei soll den zukünftigen Erzieherinnen und Erziehern an Horten die Bedeutung einer adäquaten Arbeitsatmosphäre bewußt werden, die ua. durch Abwechslung, Humor, Anerkennung und Ermutigung gekennzeichnet sein soll. Die Wichtigkeit von Querverbindungen zu anderen Fachbereichen bei der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten ist ihnen klarzumachen.
Die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten sollen kooperative Lern- und Arbeitsformen, wie Partner- und Gruppenarbeit, selbst üben, um sie bei den Kindern im Hort überzeugend verwirklichen zu können. Darüber hinaus sollen damit durch Selbsterfahrung Voraussetzungen für eine spätere Teamarbeit im Hort geschaffen werden.
Zum Erlernen und zur Anwendung effektiver Formen der Kommunikation sind Interaktionsspiele zur Lockerung, zur Schulung von Ausdruck, Konzentration, Sensibilität und Kooperation zu empfehlen.
Die Bedeutung des Einbringens der eigenen Persönlichkeit beim Aufbau von Interessen bzw. bei Fragen der Persönlichkeitsbildung und Werthaltung ist den künftigen Erzieherinnen und Erziehern an Horten bewußt zu machen.
Sie sind mit einschlägiger Fachliteratur für die Vorbereitung und Planung der persönlichen Arbeit im Hort und für die eigene Weiterbildung vertraut zu machen.
HORTPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Hortpraxis soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen.
Lehrstoff:
Hospitieren und erstes spontanes praktisches Arbeiten im Hort. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Erziehungsfeld Hort beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll ein erster Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse und in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort einsetzen zu lernen.
An Beispielen geplanter Angebote sollen die Schülerinnen und Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Einführung in die selbständige Hortarbeit und deren Planung. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.
Anleitung zur Erstellung mündlicher und schriftlicher Berichte und deren Auswertung.
Besuche in verschiedenen Horten.
Praktizieren in verschiedenen Hortgruppen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort und der Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppe.
Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln sowie anderer Medien.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie grundsätzlich deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit im Hort in Planung und Durchführung berücksichtigen.
Praktische Vorbereitung auf die Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern sowie die Teilnahme an derartigen Vorhaben.
Fallweises Hospitieren mit gezielter Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten und deren Auswertung als Grundlage für Praxisanalysen.
Besuch verschiedener Arten von Horten und anderer außerschulischer
Institutionen. Hospitationen in Schulen.
Vorbereitung der Ferialpraxis.
Eine Praxiswoche im Hort. Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen oder ähnlichen Institutionen. (Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann die Ferialpraxis auch bereits nach der 3. Klasse angesetzt werden.)
Weitgehend selbständiges Praktizieren im Hort nach eigenständiger methodengerechter Planung.
Befähigung zu gezielter Förderung einzelner Kinder im Pflichtschulalter, insbesondere Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Lern- und Leistungsschwächen sowie leicht körperlich behinderter Kinder ua. Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen schriftlicher Planung der Hortarbeit.
Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte der Hortarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Anfertigung pädagogisch relevanter Aufzeichnungen für die Reflexion.
Auswertung der Ferialpraxis.
Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.
Didaktische Grundsätze:
Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Hortpraxis, Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (Heil- und Sonderpädagogik) zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie Erzieherinnen und Erzieher an Horten abzuhalten.
Der Unterricht in Hortpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtungsergebnisse vorbildlich gestalteter Hortarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Schülerinnen und Schüler, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit auch in zweisprachig geführten Horten praktizieren.
Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist fallweise wünschenswert.
Besprechung der Vorbereitungen vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch Verhaltenstraining soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden, allenfalls auch unter Einsatz audiovisueller Medien.
Die vorgesehene Praxiswoche ist so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.
DEUTSCH
(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll dazu befähigen, Kindern im Pflichtschulalter Lernhilfe zu geben und deren Grenzen zu erkennen, Lesefähigkeit und Lesefreudigkeit zu fördern sowie Kinder- und Jugendbücher zu beurteilen und einzustufen, um das Unterrichtsprinzip Leseerziehung zu unterstützen.
Lehrstoff:
Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter; Didaktik des Deutschunterrichtes. Techniken kommunikativen Sprachgebrauchs; Umgang mit Sprach-, Rechtschreib- und Lesebüchern.
Methodische Hilfen zum rationellen Erlernen von Texten (Gedicht, Gedächtnisübung, Lehrstoff usw.).
Kriterien der Gestaltung unterschiedlicher Textsorten; Korrekturübungen anhand von Beispielen; Übungen im Auffinden von Fehlern in Rechtschreibung und Zeichensetzung; Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit; Hilfen zu deren Verhinderung. Richtiger Umgang mit Wörterbüchern. Vertiefung der Einsichten in den Gebrauch der Sprache. Methodik der Leseerziehung und Möglichkeiten der Leseförderung unter besonderer Berücksichtigung des Erstlesealters.
Didaktische Grundsätze:
Ausgehend von der Wort- und Satzlehre, sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen methodischen Möglichkeiten vertraut gemacht werden. Die angemessene sprachliche Bewältigung verschiedener Situationen ist durch kommunikative Techniken zu üben.
Sinnvolle Lernhilfe soll weitgehend an praktischen Beispielen aufgezeigt werden; eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit Hort und Schule sowie ein Hospitieren an denselben wäre wünschenswert.
Die Schülerinnen und Schüler sollen mit den Institutionen zur Förderung wertvoller Kinder- und Jugendliteratur bekannt gemacht und zur Verwendung von Fachliteratur zur Weiterbildung angeregt werden. Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb der Fähigkeit zu einer erfolgreichen Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache Englisch, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen und sozialen Seiten des Lernprozesses fördert.
Lehrstoff:
Kennenlernen und Interpretieren der Lehrpläne der allgemeinbildenden Pflichtschulen sowie der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen. Einblick in die für den Englischunterricht approbierten Lehrwerke und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten. Korrekturübungen anhand von Beispielen. Die Erzieherinnen und Erzieher an Horten sollen imstande sein, die verschiedenen Übungstypen und die damit verbundenen Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Sie sollen mit allen Bedingungen und Methoden vertraut sein, die den Übungserfolg herbeiführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern. Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.
Didaktische Grundsätze:
Die künftigen Erzieherinnen und Erzieher an Horten sind in schülerorientierte Verhaltensweisen, wie Gespräche mit dem Kind über seine Lernprobleme, Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Gruppen- und Partnerarbeit, Ausnützen aller Hilfsmittel und Rücksichtnahme auf die besonderen Lernbedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler als unentbehrliche Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen, einzuführen.
Geeignete Übungsformen sind ua.:
Übungen im gezielten Einsatz lustbetonter Arbeitsformen wie
Lernspiele (Ratespiele, Wettspiele, Gedächtnisspiele), Sing- und Tanzspiele, Stegreifspiele (auch mit Hilfe von Handpuppen oder eines Puppentheaters), Lieder, Reime und Rätsel zur Festigung von Wortschatz und Strukturen sowie zur Förderung der Sprechfertigkeit;
Übungen im Anfertigen der für die Lernhilfe nützlichen
Anschauungsmittel wie Skizzen, Zeichnungen, Wortkarten, Wortbildkarten, vor allem als Grundlage für Übungssätze und Wortschatzarbeit;
Übungen im Herstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Tabellen,
Übersichten ua. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen oder zum Ableiten von Regeln;
Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben;
Übungen im klaren Formulieren von Hausaufgaben;
Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie
Bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes mit Angabe von Wörtern, Wortgruppen oder Skizzen zum Variieren; Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen;
Übungen im Zusammensetzen von Dialogteilen;
Übungen in Partner- und Gruppenarbeit;
Übungen im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse;
Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Bewußtmachen - Anwenden);
Übungen im Erarbeiten eines Dialoges durch Zerlegen in erlernbare
Minidialoge;
Übungen im Darstellen einfacher Szenen aus dem Alltag der Kinder;
Übungen im Lösen von Alternativaufgaben, Entscheidungsaufgaben und Auswahl-Antwort-Aufgaben zu einem Hör- oder Lesetext;
Übungen im Erstellen von Leitfragen oder Schlüsselwörtern, die als
Stütze für eine Zusammenfassung der schriftlichen und mündlichen Äußerungen dienen sollen;
Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern.
Allenfalls Übung fachbezogener Aufgabenstellungen unter Einsatz des Computers.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll zu erfolgreicher Lernhilfe in der Mathematik befähigen, die über das Können und Wissen hinaus auch Lernprozesse im logischen Denken fördert.
Lehrstoff:
Kennenlernen und Interpretieren der Mathematiklehrpläne an den Schulen für das Pflichtschulalter.
Klären methodischer Grundzüge des Mathematikunterrichts anhand häufig vorkommender Fehler.
Aufzeigen und Einsetzen didaktischer Lehrmittel allenfalls auch einfacher Computer-Software. Umgang mit Mathematikbüchern.
Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule.
Didaktische Grundsätze:
In der zusätzlichen Ausbildung sollen die häufigsten Fehlerquellen im mathematischen Denken und Arbeiten der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler aufgezeigt und die Anwendung von Gedächtnishilfen geschult werden.
Das Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule soll den angehenden Erzieherinnen und Erziehern an Horten Einblick in die unterschiedlichen Methoden der Lehrstofferarbeitung geben und sie mit der Bekämpfung häufig vorkommender Fehler vertraut machen.
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen soll zur Erreichung der folgenden Bildungsziele, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten, beitragen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Bewältigung
verschiedener spezieller Aufgaben im Rahmen einer verantwortungsbewußten Arbeit im Kindergarten erforderlich sind, erwerben.
Sie sollen insbesondere
C. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Fähigkeit, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben in der Minute nach dem System der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1969,, aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift wiederzugeben; Erziehung zur Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit.
Ein weiteres Ziel ist die Beherrschung der Schreibmaschine im Zehn-Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellung; Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat und Band - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 Anschlägen in der Minute.
Lehrstoff:
Die Verkehrskurzschrift, bei entsprechenden Vorkenntnissen
allenfalls Einführung in die Eilschrift.
Maschinschreiben:
Richtige Körper- und Handhaltung
Bearbeiten des Griffeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdfjklö); möglichst fehlerfreies und sauberes Abschreiben und Schreiben nach Diktat bzw. Band - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 Anschlägen in der Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen, Großschreiben) sowie der Zahlen und Zeichen. Erarbeiten praktischer Beispiele (Briefe, Tabellen ua.), Kenntnis einiger Vervielfältigungsverfahren.
Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung obiger Arbeiten nötig sind. Richtige Pflege der Schreibmaschine. Allenfalls Kennenlernen einfacher Textverarbeitung auch auf dem PC.
Didaktische Grundsätze:
INSTRUMENTENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Instrumentenbau soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.
Auf Grund dessen sollen die angehenden Kindergärtnerinnen und Kindergärtner befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
FRÜHERZIEHUNGSPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Erweiterung, Vertiefung und Abrundung der Erfahrungen in der Kindergartenpraxis. Durch Einbeziehung der Praxis bei Kindern von 6 Monaten bis 3 Jahren sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, aus der Erkenntnis der Bedeutung der ersten Lebensjahre Erziehungs- und Bildungsaufgaben auch bei ganz jungen Kindern zu übernehmen und insbesondere durch Hinwendung zum einzelnen Kind kompensatorisch zu wirken.
Lehrstoff:
Hospitieren und Praktizieren in Säuglingsheimen, Krippen, Integrationsgruppen und ähnlichen Einrichtungen.
Einblick in die Anfänge kindlichen Spielverhaltens („Lernen lernen”). Anleitung zu erzieherisch richtiger Planung und Durchführung der Kinderpflege (Essen, Reinlichkeitserziehung, Schlafen ua.). Erkennen von entwicklungsentsprechendem Verhalten der Kinder und Erfassen von Auffälligkeiten. Einblick in die den Bedürfnissen des jungen Kindes gemäße Planung des Tagesablaufes, der Raumgestaltung und des Angebotes altersangemessener Aktivitätsmöglichkeiten und erste praktische Erprobung derselben, zB:
Die kindlichen Fähigkeiten wecken und entfalten helfen. Dem Kind die individuelle Förderung in den Phasen seiner höchsten Aufnahmefähigkeit zukommen lassen. Auf die Ansprüche des Kindes, auf seine Stimmungen ganz persönlich eingehen.
Hospitieren in weiteren Institutionen, die auch mit Erziehung junger Kinder befaßt sind, wie Mutterberatung, allenfalls Tagesmutter ua. Erstellen zweckmäßiger Aufzeichnungen und Berichte.
Didaktische Grundsätze:
Sinngemäß gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Kindergartenpraxis, soweit sie auch für die Früherziehungspraxis relevant sind, unter besonderer Berücksichtigung der für die Altersstufe von 6 Monaten bis 3 Jahren unabdingbaren Individualisierung der Erziehung.
Die Blockung von Unterrichsstunden ist aus didaktischen Gründen wünschenswert.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
(siehe Pflichtgegenstand)
Lehrstoff:
3., 4. und 5. Klasse (je 1 Wochenstunde):
Erweiterte Erfahrung und Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungsmittel. Differenzierung des kreativen Körperausdrucks, der Bewegungsimprovisation und Bewegungsgestaltung. Erfassen und Umsetzen der methodisch-didaktischen Grundlagen der rhythmisch-musikalischen Erziehung im Hinblick auf die Praxis. Lernzielorientierte Anwendung von Materialien und Objekten. Einsatz von Stimme, Sprache, Flöten, Orff-Instrumenten und selbstgebautem Instrumentarium zur Bewegungsbegleitung. Gestalten von Liedern, Texten und Tanzformen in Bewegung und mit Instrumenten. Entwickeln weiterer Übungssequenzen für den Kindergarten. Selbständiges Erarbeiten von Themenbereichen zur Durchführung von rhythmisch-musikalischen Übungseinheiten mit Kindern verschiedener Entwicklungsstufen; Reflexion und Analyse.
Rhythmisch-musikalische Erziehung als Möglichkeit zur Vorbereitung auf den Schuleintritt sowie zum Einsatz im Hort. Förderung der Fähigkeit, Übungseinheiten zu variieren und dem jeweiligen Niveau der Gruppe anzupassen. Übungen zum Ausgleich von emotionalen Spannungen und motorischen Defiziten. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum angemessenen Umgang mit Aggression. Aufgaben und Spiele mit Musik und Bewegung zur Förderung von Konzentration, Kommunikation und Kreativität. Rhythmisch-musikalische Lernspiele als Lernhilfe (Sprach- und Mengenlehre, Schreibförderung, logisches Denken ua.). Rhythmisches Gestalten von Liedern, Texten und Tanzformen für Schulkinder. Szenisches Spiel in Verbindung mit Musik und Bewegung.
Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Sonderpädagogik. Didaktischer Aufbau eventuell versäumter Primärerfahrung; Möglichkeiten des spontanen Reagierens und Anpassens bei einem Minimum an verbaler Steuerung. Allenfalls einschlägige Einblicke in entsprechenden Institutionen der Sonderpädagogik. Einsicht in psychosomatische Vorgänge und deren Beachten im persönlichen und beruflichen Leben. Erstellen von kurz-, mittel- und längerfristigen Rahmenplänen. Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur.
Didaktische Grundsätze:
(siehe Pflichtgegenstand)
Das Herstellen von Querverbindungen zur Didaktik und Kindergarten- bzw. Hortpraxis sowie die Analyse der durch die Schülerinnen und Schüler in diesem Unterricht erworbene Praxiserfahrungen soll die Umsetzung rhythmisch-musikalischer Erziehung in der beruflichen Praxis verbessern.
INSTRUMENTALMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
(siehe Pflichtgegenstand)
Gitarre
Lehrstoff:
Kammermusik und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Begleitung von Liedern für Kinder und Jugendliche. Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Transponieren von Melodie und Begleitung.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
Solistischer Einsatz des Instrumentes in Kindergarten und Hort.
Blockflöte
Lehrstoff:
Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Spielen und Singen von Liedern für Kinder und Jugendliche. Erfinden einer 2. Stimme.
Transponieren.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und zur Bewegungsbegleitung, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
Bambusflöte
Lehrstoff:
Kammermusik und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Spielen und Singen von Liedern für Kinder und Jugendliche. Erfinden einer 2. Stimme.
Transponieren.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern und zur Bewegungsbegleitung, auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium.
Didaktische Grundsätze:
(siehe Pflichtgegenstand)
SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der slowenischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie eine angemessene Ausdrucksweise im Dienste der Spracherziehung des Kindes.
Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des slowenischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in slowenischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind, um die slowenische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Planmäßige Sprecherziehung. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vorlesen und Erzählen von - insbesondere für das Kleinkind - erzieherisch wertvollen Geschichten und Märchen. Sprechen von Kinderreimen; Versuche im Stegreifspiel.
Lektüre:
Proben aus der slowenischen Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten.
Erkennen von Sprachformen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes. Dramatisieren
einfacher Stoffe.
Lektüre:
Einige Proben der slowenischen Literatur aus dem 19. und 20. Jahrhundert. In Verbindung mit der Lektüre Hinweise auf die wichtigsten Dichtungsarten. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Übungen. Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Überblick über das Werden der slowenischen Sprache. Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch. Bereicherung des Wortschatzes. Rechtschreibübungen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen, Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.
Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte unter Auswertung von Schallplatten, Rundfunk und falls sich die Gelegenheit dazu bietet, auch durch Theaterbesuch. Sprechen längerer Texte.
Lektüre:
Ausgewählte Werke der slowenischen Literatur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen.
Kurzer Überblick über die Geschichte der Kinder- und Jugendliteratur bei den Slowenen.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtetem und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung des Stils, mit
Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Fachdidaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie einer entsprechenden Auswahl slowenischsprachiger Bilderbücher. Singen von slowenischen Kinderliedern.
Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen, Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen.
Einfache Referate. Darstellen von Szenen aus Dramen der Slowenischen Literatur. Singen von Volkstümlichen Liedern in slowenischer Sprache.
Lektüre:
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts, die Einblicke
in den geistigen Aufbruch unserer Zeit vermitteln.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und den Gefühlswert der slowenischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.
Fachdidaktik:
Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in slowenischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Ausbau der pädagogischen Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern; sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine
zweistündig.
Redeübungen, vor allem als Erzählungen und als Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt.
Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen (Film, Rundfunk, Fernsehen, Theater, Ausstellungen).
Lektüre:
Ausgewählte Proben aus der slowenischen Gegenwartsliteratur unter
besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner
Slowenen.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Fallweise Übungen zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, Zeichensetzung im Zusammenhang mit der Satzlehre, allenfalls auch im Sinne gezielter Lernhilfe.
Fachdidaktik:
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen, auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der slowenischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine
zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schülerinnen und Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.
Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Anhören von Schulfunksendungen und durch Tonbandaufnahmen (Kontrolle der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.
Neben der auf die Erlernung der slowenischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Slowenischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Slowenisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.
KROATISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der kroatischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Spracherziehung des Kindes.
Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des kroatischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in kroatischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind um die kroatische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Planmäßige Sprecherziehung, insbesondere im Hinblick auf akzentrichtige und diphthongfreie Aussprache der Vokale. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vortragen kurzer Prosastücke und Gedichte; Singen von Liedern. Vorlesen und Erzählen von Märchen, Volkssagen, Fabeln, Tiergeschichten. Versuche im Stegreifspiel.
Lektüre:
Proben aus der kroatischen Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks. Festigung der schriftkroatischen Ausdrücke.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Grundzüge des Satzbaues. Wortlehre: Hauptwort, Eigenschaftswort, das persönliche, das rückbezügliche und das besitzanzeigende Fürwort, das Zeitwort und das Vorwort.
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten. Gewöhnung an den Gebrauch des Wörterbuches.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes. Dramatisieren einfacher Stoffe. Höhere Anforderungen an das lautrichtige, sinngemäße und ausdrucksvolle Lesen.
Lektüre:
Einige Proben der burgenländischen kroatischen Literatur aus dem 20. Jahrhundert. Kroatische Volkssagen, Stoffe aus der kroatischen Geschichte und Kultur sowie Texte über bedeutende Männer und Frauen des kroatischen Volkes. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdruckes:
Schriftliche Übungen. Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch. Deklination des Hauptwortes, Deklination der Fürwörter. Das Zahlwort. Die Konjugation der Zeitwörter. Bereicherung des Wortschatzes.
Rechtschreibübungen, insbesondere betreffend die Großschreibung, die Zeichensetzung und die Behandlung der Konsonantenangleichung. Gebräuchliche Fremdwörter.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr; je zwei im Semester.
Richtige Betonung und diphthongfreie Aussprache. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Freies Sprechen mit Vorbereitung.
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von
volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.
Lektüre:
Leseproben zur systematischen Gliederung der kroatischen Literatur und zum Einblick in die Geschichte des Volkes. Bedeutende kroatische Dichter und Schriftsteller. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Burgenland-Kroaten.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kroatischen Satzbaues.
Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Das Wichtigste über die Satzlehre (insbesondere die Nebensätze) zur Bereicherung des Stils, mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Schwerpunkte der Wortlehre: Erkennen der vier Vergangenheitszeiten anhand der Lektüre. Die Mittelwörter, die satz- und wortverbindenden Wörter. Umlaute und Ablaute sowie die Doppelvokale. Die Behandlung der schwierigsten Konsonanten mit Hinweisen auf die Rechtschreibung.
Fachdidaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen in kroatischer Sprache von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl kroatischer Bilderbücher. Singen von kroatischen Kinderliedern.
Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen, Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen.
Einfache Referate. Darstellen von Szenen aus kroatischen Volksstücken. Singen von volkstümlichen Liedern in kroatischer Sprache.
Lektüre:
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts. Erzählungen und Abhandlungen über das Arbeits- und Berufsleben. Umfangreiche erzählende Dichtungen. Bilder aus der Geschichte und Kultur des kroatischen Volkes.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Einfach Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und den Gefühlswert der kroatischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen, Volksetymologie.
Fachdidaktik:
Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in kroatischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern, sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine
zweistündig.
Redeübungen, vor allem als Erzählungen und als Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt.
Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen (Film, Rundfunk, Fernsehen, Theater, Ausstellungen).
Lektüre:
Ausgewählte Proben aus der kroatischen Gegenwartsliteratur unter
besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Fallweise Übungen zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, Zeichensetzung im Zusammenhang mit der Satzlehre, allenfalls auch im Hinblick auf didaktisch richtige Lernhilfe.
Fachdidaktik:
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen, auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der kroatischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine
zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schülerinnen und Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.
Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Tonbandaufnahmen (Kontrollieren der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.
Neben der auf die Erlernung der kroatischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Kroatischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Kroatisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.
UNGARISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der ungarischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Sprecherziehung des Kindes.
Durch die Behandlung der bedeutendsten Werke des ungarischen Schrifttums soll den Schülerinnen und Schülern Einblick in die wesentlichen Epochen der geistesgeschichtlichen Entwicklung Ungarns geboten werden. Dabei ist auf die literarische Befruchtung des pannonischen Raumes durch die ungarische Literatur - unter besonderer Berücksichtigung des auf das Burgenland bezogenen ungarischen Schrifttums - zu verweisen. Das Erkennen der Gemeinsamkeit zwischen Österreich und Ungarn aus der gemeinsamen Geschichte, aber auch das Verständnis für die verschiedene Wesensart, soll die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in ungarischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind, um die ungarische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Planmäßige Sprecherziehung; Aneignung einer klaren Aussprache; Einübung der richtigen Betonung, Unterscheidung der kurzen und langen Vokale, Berücksichtigung der zusammengesetzten und der Doppelkonsonanten. Sprachmelodie. Festigung des Wortschatzes durch Umformungs- und Einsetzübungen. Dialoge (Rollenspiele) aus dem Alltag der Familie und der Umwelt des Kindes bzw. Jugendlichen. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Auswendiglernen kurzer Texte.
Lektüre:
Proben aus der ungarischen Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben; fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Nominal- und Verbalsätze. Gebrauch des Hilfszeitwortes und der Verneinung. Numeralia und Pronomina: Orts- und Zeitsuffixe.
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten.
Erkennen von Sprachformen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Alltagsgespräche aus den Sachgebieten: Zeit (Uhr, Tage, Wochen, Monate, Jahreszeiten), Tagesablauf (Beruf und Freizeit, Mahlzeiten und Getränke), auf der Straße (Auskunftserteilung, Wegbeschreibung), Einkaufen (Geschäfte, Märkte), Kleidung.
Lektüre:
Einige Proben aus der auf das Burgenland bezogenen ungarischen Literatur (wie Sagen, Tierfabeln, Jugendgedichte ua.).
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Übungen (Diktate, Übersetzungen); Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch; die Konjugation des Zeitwortes (subjektive und objektive Konjugationsformen). Possessivsuffixe und Besitzanzeige, Steigerung. Vokalharmonie und Agglutination. Umstandsbestimmungen. Bereicherung des Wortschatzes; Rechtschreibübungen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Erweiterung des Wortschatzes aus den Sachgebieten öffentliche Einrichtungen (Postamt, Bank, Bahn, Arzt, Krankenhaus, Apotheke, Sport).
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Erörterung und Interpretation längerer Texte.
Lektüre:
Leseproben zur systematischen Gliederung der ungarischen Literatur. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Ungarn des Burgenlandes.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtetem und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Schwerpunkte der Wortlehre: Die Zeiten des Zeitwortes; unregelmäßige Zeitwörter; weitere Formen der Zeitwörter (Imperativ, Adhortativ, Konjunktiv, Potentialis, Faktativ, Frequentativ); Bildung von Mittelwörtern; Ableitungssilben und ihre Wichtigkeit beim Wandel der Bedeutung.
Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung des Stils, mit
Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Fachdidaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl ungarischsprachiger Bilderbücher. Singen von ungarischen Kinderliedern.
Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen zu den Sachgebieten:
Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen), kulturelle Freizeiteinrichtungen (Theater, Kino, Museen und Ausstellungen), Gegenwartsprobleme, Dienstleistungen, Sozialfürsorge.
Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen. Einfache Referate. Gepflegtes Vorlesen mit erhöhten Anforderungen. Vortrag von Gedichten.
Lektüre:
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Einfache Abhandlung aus verschiedenen Sachgebieten. Zusammenfassungen, persönliche Stellungnahme, selbständige Ausarbeitung berufsbezogener Themenstellungen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die wichtigsten Regeln der ungarischen Syntax. Gesetzmäßigkeiten
und Ausnahmen der Wort- und Satzlehre.
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und Gefühlswert der ungarischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.
Fachdidaktik:
Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in ungarischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Ausbau der pädagogischen Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern und die sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Berichten. Der sprachliche Beitrag zur Gestaltung von Festen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine
zweistündig.
Freie Rede und Kurzreferate zu gestellten Themen; Stellungnahme zu aktuellen Fragen. Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt. Reise und Tourismus in Ungarn.
Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen; kulturgeschichtlicher Überblick Ungarns.
Lektüre:
Proben aus der dichterischen Eigenart wichtiger Epochen der
ungarischen Literatur.
Ausgewählte Proben aus der ungarischen Gegenwartsliteratur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Ungarn.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem
unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.
Übersetzungsübungen schwierigerer Texte.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Zusammenfassung der gelernten Regeln, allenfalls auch im Hinblick auf die Erfordernisse der Lernhilfe. Praktische Auswertung sprachlicher Feinheiten durch Einprägen markanter Übersetzungsregeln. Geläufige Abkürzungen. Richtiges Übersetzen und sinngemäßes Übertragen fremdartiger Redewendungen.
Fachdidaktik:
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen, auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der ungarischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei zweistündig, eine
einstündig.
Didaktische Grundsätze:
Dieser Lehrplan setzt voraus, daß die Schülerinnen und Schüler während der Pflichtschulzeit am Ungarischunterricht teilgenommen haben oder der ungarischen Volksgruppe angehören. Wird der Unterricht aus Ungarisch als Anfängerlehrgang geführt oder als Mehrklassenkurs, so ist im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen, welche die Schülerinnen und Schüler mitbringen, der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Um die Schülerinnen und Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise des Alltags zu gewöhnen, sollte die Unterrichtsgestaltung auf einer fast ausschließlichen Verwendung der ungarischen Sprache von der ersten Unterrichtsstunde an aufbauen.
Verschiedene Möglichkeiten, die den Schülerinnen und Schülern die ungarische Lebensweise besser veranschaulichen, wie Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonbänder, Filme ua., sind zu nützen, Schülerbriefwechsel ist zu fördern. Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.
Der ständige Hinweis auf die Gleichheiten, Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten in Grammatik, Sprachaufbau und bei einzelnen Ausdrücken der deutschen und ungarischen Sprache dient dem Verständnis der einzelnen Sprachen und regt zur vergleichenden Sprachwissenschaft an. Durch diese Vergleiche soll den Schülerinnen und Schülern auch manche Eigenart der ungarischen Sprache verständlich gemacht werden. Literarische Zitate, Sprichwörter, häufige Redewendungen helfen zum Verständnis der Denkweisen und der Verhaltensformen der Ungarn. Die nationale Eigenart der Magyaren richtig zu verstehen und dabei auf die nachbarlichen Beziehungen im Donauraum von einst und jetzt hinzuweisen, hat als wichtiger Grundsatz zu gelten. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.
Neben der auf die Erlernung der ungarischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Ungarischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Ungarisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.
FRANZÖSISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung der Schülerinnen und Schüler, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken, wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern.
Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt. Vermittlung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse, die für eine Tätigkeit mit Kindern erforderlich sind.
Einführung in das politische, soziale und kulturelle Leben Frankreichs.
Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu
internationaler Zusammenarbeit.
Lehrstoff:
Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung, Tagesablauf, Jahreszeiten, Monate; auf der Straße; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen.
Sprachpflege:
Schulung des Gehörs (unter Verwendung audiovisueller Hilfsmittel), Vermittlung einer möglichst einwandfreien Aussprache durch planmäßige Sprechübungen. Festigung des Wortschatzes durch Dialoge, Umformungen und Einsetzübungen. Auswendiglernen kurzer Texte.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Befehlsform ohne Fürwort, einfache Frage, Verneinung, Wortstellung, Übereinstimmung der Satzglieder, Artikel, Teilungsartikel, Hauptwort, Eigenschaftswort, Zahlwort, häufige Präpositionen; persönliches, besitzanzeigendes, hinweisendes, rückbezügliches und bezügliches Fürwort (1. und 3. Fall); Gegenwart, passe compose der regelmäßigen und häufigsten unregelmäßigen Zeitwörter.
Lektüre:
Kurze Beschreibungen, Geschichten, Dialoge, Bilderbücher, einfache
Gedichte, Lieder.
Schriftliche Arbeiten:
Abschreibübungen, Diktate, Beantwortung einfacher Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzung einfacher, zusammenhängender Sätze zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformungen von Sätzen. Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen.
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Erweiterung des Tagesablaufes zuhause und im Beruf, Wetter, Einkaufen, Lebensmittel, Mahlzeiten, Gäste, Kleidung, Mode, Spiele.
Sprachpflege:
Aussprache- und Sprechübungen: Verbesserung der Aussprache unter Berücksichtigung der Satzmelodie. Beschreibungen, Auflösung geeigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Zusammenfassungen und Umformungen, Alltagsdialoge.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Festigung und Erweiterung der Grundkenntnisse. Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit in Verbindung mit etre. Steigerung des Eigenschaftswortes. Bildung, Verwendung und Steigerung des Umstandswortes, Verwendung von en und y. Festigung und Erweiterung der unregelmäßigen Zeitwörter; futur; futur proche; passe recent, imparfait.
Lektüre:
Wie 1. Klasse mit gesteigerten Anforderungen.
Weiters leichte Textproben aus der französischen Kinder- und Jugendliteratur.
Schriftliche Arbeiten:
Freiere Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an den gelesenen Text, kurze Erlebnisberichte, gelegentliche Übersetzungsübungen, einfache Privatbriefe.
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Großstadt, Sport und Spiele, Gesundheit, Welt des Kindes, Familie
und Gesellschaft, Rolle von Mann und Frau.
Sprachpflege:
Fortsetzung der Ausspracheschulung; Hörübungen; Erarbeitung eines Grundwortschatzes aus den Sachgebieten. Einfache Stellungnahme, Nacherzählungen, Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit mit dem 4. Fall. Verwendung von passe compose und imparfait. Gebrauch der Nennform. Unbetonte persönliche Fürwörter mit der Befehlsform. Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter, conditionnell römisch eins und römisch II, plusqueparfait. Bedingungssätze, Zeitsätze.
Lektüre:
Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, nicht zu schwierige
Textproben aus der modernen französischen Literatur unter besonderer
Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.
Fachdidaktik:
Anlegen einer ausbaufähigen Sammlung von Spielen, Reimen, Liedern,
Geschichten.
Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Außer den bisherigen Übungen: Kurze Zusammenfassungen der gelesenen Texte und einfache Stellungnahmen zu allgemeinen Themen.
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Pädagogische und psychologische Thematiken aus dem Bereich der Kindererziehung und Entwicklung des Kindes; Arbeit im Kindergarten; soziale Einrichtungen in Frankreich.
Sprachpflege:
Gespräche über Gelesenes; Praxisberichte; Übungen im Lesen größerer
Abschnitte.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Bildung und Verwendung des Passiv; passe simple (nur passives Wissen und Erkennen anhand von Texten); Bildung und Verwendung des Subjonctif. Indirekte Rede.
Lektüre:
Texte aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich; ansonsten
wie 3. Klasse mit gesteigerten Anforderungen.
Fachdidaktik:
Erweiterung der Sammlung. Auswahl an geeigneten Bilderbüchern. Einführung in die Besonderheiten des kindlichen Sprachkodes.
Schriftliche Arbeiten:
Wie bisher, außerdem: Stellungnahmen zu Fragen aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich.
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine zweistündig.
Aktuelle Themen des Weltgeschehens: Vertiefung der
berufsspezifischen Thematiken.
Sprachpflege:
Anregungen zu spontanen sprachlichen Äußerungen durch Gruppen- und Klassengespräche.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Wiederholung und Vertiefung der erworbenen Sprachkenntnisse.
Lektüre:
Texte zu aktuellen Themen.
Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, die Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens
in Frankreich beleuchten.
Fachdidaktik:
Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses
mehrsprachig erzogener Kinder.
Besonderheiten und Problematik von gemischtsprachigen Kindergärten
in Österreich.
Schriftliche Arbeiten:
Verkürzungen längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage; persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzungen mit Gegenwartsproblematiken und berufsspezifischen Fragen.
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei einstündig, eine zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von Beginn an voraus (aufgeklärte Einsprachigkeit).
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich möglichst bald an eine normale Sprechweise gewöhnen.
Verschiedenen Möglichkeiten, den Schülerinnen und Schülern die französische Lebensweise zu veranschaulichen (Medien, Lieder, Landkarten), sind zu nützen. Schülerbriefwechsel sollte gefördert werden. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch Hörübungen, lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, den Einsatz geeigneter Medien (zB Kassetten, Filme, Computer, Sprachlabor ua.) und durch Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erreichen.
Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit der Ausdrucksweise zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterrichtsgeschehen zu stehen.
Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitungs- und Zeitschriftenartikel verwendet werden.
Auf fächerübergreifende Aspekte und projektorientierte Vorgangsweise ist Bedacht zu nehmen.
ITALIENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Befähigung der Schülerinnen und Schüler, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken, wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern.
Vermittlung sprachlicher Grundkenntnisse in den Sachgebieten der persönlichen Umwelt, Vermittlung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse, die für eine Tätigkeit mit Kindern erforderlich sind.
Einführung in das politische, soziale und kulturelle Leben Italiens.
Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu
internationaler Zusammenarbeit.
Lehrstoff:
Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung, Haus; Uhr, Tagesablauf, Monate, Jahreszeiten; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen, Alter; auf der Straße.
Sprachpflege:
Schulung des Gehörs (unter Heranziehung audiovisueller Hilfsmittel); Vermittlung möglichst einwandfreier Aussprache durch planmäßige Sprechübungen. Festigung des Wortschatzes durch Dialoge sowie Umformungen und Einsetzübungen: Auswendiglernen kurzer Texte.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Hauptwort mit Artikel: Eigenschaftswort: Mehrzahlbildung des Haupt- und Eigenschaftswortes, ihre Übereinstimmung in Geschlecht und Zahl;
die mit dem Artikel verschmelzbaren Vorwörter a, di, in, su;
persönliches Fürwort, besitzanzeigendes Fürwort, fragendes und hinführendes Fürwort; Grund- und Ordnungszahlen; Hilfszeitwörter avere und essere; regelmäßiges Zeitwort in der aktiven Form der Gegenwart, der zusammengesetzten Vergangenheit (passato prossimo);
das rückbezügliche Zeitwort, einige unregelmäßige Zeitwörter; Frage, Verneinung; Mengenangaben; bezügliche Fürwörter.
Lektüre:
Beschreibungen, Geschichten, Bilderbücher, einfache Gedichte,
Lieder, Dialoge.
Schriftliche Arbeiten:
Abschreibübungen, Diktate, ausgehend vom durchgearbeiteten Lesestoff, Beantwortung einfacher Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzungen zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformung von Sätzen, Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen.
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Erweiterung des Tagesablaufes (Geschäfte, Markt, Warenhaus), Kleidung, Mode, Mahlzeiten, Speisen und Getränke, Spiele.
Sprachpflege:
Aussprache- und Sprechübungen: Verbesserung der Aussprache unter besonderer Berücksichtigung der Satzmelodie, Bildbeschreibungen, Auflösung geeigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Umformungen, Alltagsdialoge, Verwendung von Tonbändern.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Zukunft; Befehlsform; regelmäßige und unregelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes; die betonten und unbetonten persönlichen Fürwörter; Zeitwort; imperfetto - passato prossimo - trapassato prossimo.
Lektüre:
Wie in der 1. Klasse mit gesteigerten Anforderungen; leichte
Textproben aus Kinder- und Jugendbüchern.
Schriftliche Arbeiten:
Freiere Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an die gelesenen Texte, Übersetzungsübungen; kurze Erlebnisberichte, einfache Briefe.
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Großstadt, Sport und Spiele, Gesundheit (Arzt, Spital, Apotheke); Welt des Kindes, Familie und Gesellschaft, Rolle von Mann und Frau.
Sprachpflege:
Sprechübungen: Ordnung des Wortschatzes nach Sachgebieten mit besonderer Berücksichtigung der für den beruflichen Alltag nötigen Ausdrücke und Wendungen. Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte und einfache Stellungnahmen.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Gerundium, Bildung und Verwendung des Konditionals und des Konjunktivs, soweit es zum Verständnis des Lesestoffes notwendig ist. Befehlsform 3. Person. Leideform; unregelmäßige Mehrzahlbildung der Hauptwörter.
Lektüre:
Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel; nicht zu schwierige
Textproben der modernen italienischen Literatur: Berücksichtigung von
Kinder- und Jugendliteratur.
Fachdidaktik:
Anlegen einer ausbaufähigen Sammlung von Spielen, Reimen, Liedern und Geschichten; erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Außer den bisherigen Übungen, kurze Zusammenfassungen der gelesenen Texte, einfache Stellungnahmen zu allgemeinen Themen (zB Texte, Hörbeispiel).
Vier einstündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, je zwei im Semester.
Pädagogische und psychologische Themenkreise aus dem Bereich der Kindererziehung und der Entwicklung des Kindes; Arbeit im Kindergarten; soziale Einrichtungen in Italien.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Systematische Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter und über den Gebrauch der Zeiten und der Modi; bezügliche Fürwörter cui und quale; Gebrauch der wichtigsten Vor- und Bindewörter.
Lektüre:
Texte aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich, sonst wie
Einführung in die Besonderheiten des kindlichen Sprachkodes.
Schriftliche Arbeiten:
Wie bisher; außerdem Stellungnahme zu Fragen aus dem pädagogischen und psychologischen Bereich.
Vier Schularbeiten, drei einstündig, eine zweistündig.
Aktuelle Themen des Weltgeschehens; Vertiefung der
berufsspezifischen Thematiken.
Sprachlehre und Rechtschreibung:
Zusammenfassung, Vertiefung und Ergänzung des bisher Gelernten;
passato remoto, soweit es zum Verständnis des Lesestoffes notwendig
ist.
Lektüre:
Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, die Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens
in Italien beleuchten.
Sprachpflege:
Anregung zur spontanen sprachlichen Äußerung durch Gruppen- und Klassengespräche.
Fachdidaktik:
Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses
mehrsprachig erzogener Kinder; Besonderheiten und Problematik von
gemischtsprachigen Kindergärten in Österreich.
Schriftliche Arbeiten:
Verkürzung längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage. Persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzung mit Gegenwartsproblemen und berufsspezifischen Fragen.
Vier Schularbeiten, drei einstündig, eine zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von Beginn an voraus (aufgeklärte Einsprachigkeit).
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich möglichst bald an eine normale Sprechweise gewöhnen.
Verschiedenen Möglichkeiten, den Schülerinnen und Schülern die italienische Lebensweise zu veranschaulichen (Medien, Lieder, Landkarten), sind zu nützen. Schülerbriefwechsel sollte gefördert werden. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch Hörübungen, lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, den Einsatz geeigneter Medien (zB Kassetten, Filme, Computer, Sprachlabor ua.) und durch Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu erreichen.
Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit der Ausdrucksweise zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterrichtsgeschehen zu stehen.
Als Lesestoff können neben dem approbierten Lehrbuch auch Klassenlesetexte und altersgemäße Zeitungs- und Zeitschriftenartikel verwendet werden.
Auf fächerübergreifende Aspekte und projektorientierte Vorgangsweisen ist Bedacht zu nehmen.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziele des Unterrichts in Chorgesang sind das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zu besserem Musikverständnis und der Gebrauch der Stimme als selbstverständliches Mittel musikalischer Äußerung.
Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Singens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen. Im besonderen sind zu fördern:
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziele des Unterrichtes in Spielmusik sind das Kennenlernen von Instrumentalliteratur in Original und Bearbeitung als Weg zu besserem Musikverständnis und die Fähigkeit zum gemeinsamen Musizieren durch Konzentration und Rücksichtnahme.
Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.
Die im Instrumentalunterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind anzuwenden.
Die in Musikerziehung erworbenen Kenntnisse und praktischen Anwendungsmöglichkeiten des Orff-Instrumentariums sollen im Hinblick auf die berufliche Praxis intensiviert werden.
Fähigkeiten zur Leitung von Spielmusikgruppen sollen erworben
werden.
Lehrstoff:
Spielliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen in Original und Bearbeitung, auch unter Einbeziehung von Singstimmen.
Spiel-mit-Stücke
Didaktik des Musizierens für die berufliche Praxis:
Handhabung und Einsatz des Orff-Instrumentariums
Gestaltung von Reimen, Stimmungsbildern und Geschichten
Liedbegleitung
Anleitung zum Musizieren mit Kindern
Auswahl geeigneter Spielliteratur für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Improvisation und kreatives Gestalten
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl der Spielliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Arrangements sind nach vorhandenen Instrumenten (auch Elektrophone und selbst gebaute Instrumente) und technischen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler auszuwählen bzw. selbst einzurichten.
Besonders Interessierten und Begabten sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.
Vielfältige Auftritte der Spielmusikgruppe zB bei Gottesdiensten, Festen und Feiern sind einzuplanen.
Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände sind zu nützen.
PRAXISANLEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Kindergartenpraxis unterstützen. Er soll den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten aufzeigen, mit Erziehungs- und Bildungsangeboten auf Kinder zuzugehen, Verantwortung zu übernehmen, alters- und entwicklungsbedingte Probleme kennenzulernen, im Freizeitbereich - auch unter Einbeziehung der Fremdsprachen - Kontakt- und Kommunikationserfahrungen zu sammeln und so ihre sozialen Fähigkeiten - besonders im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Eltern und im Team - weiterzuentwickeln.
Lehrstoff:
Fächerübergreifendes Aufbereiten von Lehrplaninhalten aus verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Musikerziehung mit Instrumentalunterricht, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Didaktik, Kindergartenpraxis, Pädagogik, Deutsch, lebende Fremdsprache und Religion für die praktische Arbeit mit Kindern im Freizeitbereich.
Inhalte von Aktivitäten in der Praxis mit verschiedenen
Schwerpunkten:
Kreativer Bereich: Singen - Musizieren; Hören - Zeichnen - Malen; Falten - Formen - Bauen.
Darstellender Bereich: Darstellendes Spiel; Rollen- und Stegreifspiel; Schattenspiel - Puppentheater.
Motorischer Bereich: Textiles Gestalten; Nähen - Knüpfen - Weben.
Sprachlicher Bereich: Vorlesen; Erzählen - Sprechen; Gespräch - Wortspiele - Reimen; Nacherzählen - Fabulieren.
Übung im Aufbau ausbaufähiger Sammlungen von Spielen, Büchern und Beschäftigungsmaterialien sowie im Anlegen von fachspezifischen Karteien.
Verarbeiten der von den Schülerinnen und Schülern gemachten Erfahrungen bei Einblick in verschiedene Sozial-, Krankheits- und Notsituationen. Erwerben einer offenen und toleranten Haltung für die Bedürfnisse der Familien mit Problemkindern und bei der Überwindung von Sprachbarrieren.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik und Kindergartenpraxis durchführen können. Der unterschiedlichen Schwerpunkte wegen können bei Bedarf abwechselnd verschiedene Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt werden, wobei die Semesterwochenstundenzahl beizubehalten ist. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechung und Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schüler persönliche Möglichkeiten ihrer Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit ohne Leistungsdruck entfalten und erproben können.
Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.
INTERKULTURELLE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht hat zum Ziel, in einer Zeit zunehmender Migration in allen Teilen der Welt die Probleme bewußt zu machen, die daraus sowohl für die Migranten als auch für die Population des jeweiligen Immigrationslandes entstehen. Ferner muß er jene Probleme, die sich aus der Zugehörigkeit der bodenständigen Volksgruppen zB der Slowenen, Kroaten und Ungarn zur österreichischen Bevölkerung ergeben, sowie Probleme, die aufgrund der zunehmend stärker werdenden wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und medialen Vernetzung Europas und der Welt entstehen, aufgreifen und erörtern. Aus solcher Bewußtheit - im kognitiven wie auch im emotionalen Bereich - sollen jene sozialen Einstellungen, Haltungen und Verhaltensweisen entwickelt bzw. gefördert werden, die das Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Kulturen nicht nur möglich machen, sondern zur Quelle positiver kreativer Lebensformen werden lassen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen zu erkennen, daß viele Bedürfnisse, Eigenschaften, Merkmale, Fähigkeiten und Fertigkeiten allen Menschen zu eigen sein können, wenngleich die Art ihrer Ausprägung, das heißt die kulturelle Identität der Menschen aus verschiedenen Ländern, gemäß den unterschiedlichen Bedingungen in verschiedenen Lebensräumen zu verschiedenen Zeiten der geschichtlichen Entwicklung sehr unterschiedlich sein kann. Das bessere Verständnis der eigenen kulturellen Herkunft und Eigenart sowie derjenigen von Menschen aus anderen Kulturräumen soll helfen, etwaig bestehende Vorurteile abzubauen und die notwendigerweise entstehenden gegenseitigen Mißverständnisse zu ertragen.
Die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher sollen befähigt werden, mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und dergleichen) in der Kindergruppe möglichst adäquat umzugehen.
Lehrstoff:
Erfahrungsbereich kulturelle Identität, basierend auf intra- und interpersonellen Erfahrungen und Einsichten
DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist
SPRECHERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Verbesserung der für den künftigen Beruf erforderlichen Sprechweisen und Sprechtechniken sowie der Fähigkeit, persönlich gestaltete und frei gehaltene Rede- und Gesprächsführung im Beruf einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Einführung in die wesentlichen physiologischen Vorgänge beim Sprechen; Beachtung der richtigen Atemtechnik; Lautlehre;
Artikulation und Stimme; verschiedene Arten des Stimmeinsatzes;
Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.
Übung im lautreinen Sprechen. Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens auch an Beispielen aus der Literatur sowie aus Kinder- und Jugendbüchern.
Verschiedene Formen didaktischen Sprechens: erzählendes Sprechen, Sprachakzente, erzieherisches Sprechen, praxisbezogenes Sprechen.
Erproben von Möglichkeiten in der Vortragstechnik. Übung im Gesprächs- und Diskussionsverhalten.
Möglichkeiten zur Feststellung und Hilfen zum Abbau geringfügiger
Sprachfehler bei Kindergarten- und Hortkindern.
Didaktische Grundsätze:
Die erarbeiteten Grundlagen bilden die Voraussetzung für die verschiedensten Sprechsituationen, die im angewandten Sprechen (erzieherischen Sprechen) ihren Niederschlag finden, wobei das vorbildliche Sprechverhalten der Lehrerin/des Lehrers und die Zuhilfenahme audiovisueller Mittel die Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles bilden soll. Werden Teilbereiche des Sprachaktes zeitweise isoliert geübt, so müssen sie immer wieder in den gesamten Sprechablauf einmünden.
Dieses Angebot sollte insbesondere denjenigen Schülerinnen und Schülern empfohlen werden, für die - über die im Pflichtgegenstand Deutsch der ersten Klasse angebotene Sprecherziehung hinaus - eine spezielle Förderung im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit zweckmäßig erscheint.
LITERATURPFLEGE
Bildungs- Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, das Verständnis für Dichtung zu vertiefen sowie das Interesse an der Lektüre, an wertvollen Theater- und Filmaufführungen bzw. Hör- und Fernsehspielen zu fördern.
Lehrstoff:
Interpretationsübungen und Diskussionen über Texte der Weltliteratur (mit besonderer Berücksichtigung des Gegenwart), auch über Hörspiele, Fernsehspiele, Filme und Theateraufführungen.
Eingehen auf besondere literarische Interessen der Schülerinnen und Schüler.
Didaktische Grundsätze:
„Literaturpflege” ist keine Erweiterung der dem Pflichtgegenstand
Deutsch zugemessenen Unterrichtsstunden.
Hauptaufgabe dieser Übungen ist es, durch lebendige Auseinandersetzung die Schülerinnen und Schüler zu weiterer und selbständiger Beschäftigung mit literarischen Werken zu führen.
BIOLOGISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht baut auf den Unterricht des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltkunde auf und orientiert sich an dessen Lernzielen und -inhalten, soll diese aber insbesondere auf dem praktischen Sektor erweitern und vertiefen sowie die Schülerinnen und Schüler zum selbständigen Arbeiten anleiten und hinführen.
Lehrstoff:
Kennenlernen und Einüben der wichtigsten in der Biologie und Umweltkunde gebräuchlichen Arbeitsmethoden und Arbeitstechniken. Schulung der Beobachtung und der Fähigkeit, das Beobachtete in adäquater Weise richtig wiederzugeben und darzustellen. Darüber hinaus sollten die Schülerinnen und Schüler speziell die Fähigkeit erwerben:
INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sollen die Grundlagen der neuen Technologien vermittelt werden. Ausgehend vom gegenwärtigen Stand der Informatik, sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere deren Denk- und Arbeitsweisen, Möglichkeiten ihrer Anwendung und Perspektiven ihrer möglichen Weiterentwicklung kennenlernen.
Lehrstoff:
Einführung in die Grundbegriffe der EDV (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Exemplarische Anwendung auf praktische Problemstellungen aus verschiedenen persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Lebensbereichen sowie aus verschiedenen Unterrichtsgegenständen (in Form von Beispielen).
Hardware
Erste Einführung in die Hardware (Aufbau und Arbeitsweise):
Prozessor, Speicher, Peripherie.
Software
Grundzüge einer problemorientierten Programmiersprache, um einfache Probleme mit dem Computer lösen zu können. Programmstrukturen. Datenstrukturen.
Arbeiten mit Anwendersoftware, insbesondere Textverarbeitung, Dateiverwaltung, Tabellenkalkulation.
Auswirkungen im wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen
Bereich. Aspekte des Datenschutzes.
Didaktische Grundsätze:
Durch praktisches Arbeiten am Computer sollen die Schülerinnen und Schüler mit elektronischer Datenverarbeitung vertraut gemacht werden. Dazu sollen neben der Analyse und Lösung einfacher logischer Probleme auch Aufgabenstellungen aus praxisnahen Gebieten behandelt werden (zB Statistik, Buchhaltung).
Wenn möglich sollte im Unterricht Kontakt mit fertiger Software angeboten werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten auch Einblick gewinnen, wie Kinder mit Mikroelektronik umgehen lernen.
MEDIENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll Grundkenntnisse über Kommunikationsphänomene vermitteln.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die erzieherische Bedeutung erkennen, die Massenmedien wie Spielfilm, Hörfunk und Fernsehen, ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.
Sie sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung in Horten anzuwenden.
Lehrstoff:
Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.
Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. und deren Einsatz im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit.
Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.
Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).
Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit Medien und deren Auswertung. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung im Hortleben.
Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.
Didaktische Grundsätze:
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere in Horten sowie in der Elternarbeit, erwerben können.
LEIBESERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die unverbindlichen Übungen sollen einerseits die im Pflichtgegenstand behandelten Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen, zB Basketball, Geräteturnen, Leichtathletik, Volkstanz, Schwimmen, Wandern), sie andererseits aber auch ergänzen. Sie dienen sowohl der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens wie auch einer vertieften Einsicht in die didaktischen und leibeserziehlichen Anliegen und Aufgaben (siehe auch Pflichtgegenstand).
Lehrstoff:
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und den Interessen der Schüler gerecht werden; auch Angebote, die der künftigen Berufsausübung dienen können.
Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen. Verschiedene freizeitorientierte Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden (zB Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo).
Spezifische Übungsangebote für Kinder, die der motorischen Förderung besonders bedürfen.
Jugendgemäße Trainingsformen.
Didaktische Grundsätze:
Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die einzelnen Übungsbereiche nur andeuten bzw. manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen, ist für jede unverbindliche Übung eine eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei der Erteilung des Unterrichtes wird die Verwendung des Kurssystems in einzelnen Bereichen besonders vorteilhaft sein.
Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch die Schülerinnen und Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben, Vorbereitung von Wettkämpfen ua.) ist zu beachten.
Diese didaktischen Grundsätze sind unter Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung zu berücksichtigen.
E. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:
Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klasse durchgenommenen Lehrstoffs für die Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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*1) Praxiswochen: Sieben Wochen, auf die einzelnen Klassen laut Lehrplan verteilt. Bei zusätzlicher Ausbildung zum Erzieher an Horten außerdem drei Wochen Ferialpraktikum nach Abschluß der 3. oder 4. Klasse.
*2) In der 4. Klasse Gitarre oder Flöte sowie in der 5. Klasse Bildnerische Erziehung oder Werkerziehung nach Wahl der Schülerinnen und Schüler.
*3) Kann auch als Mehrklassenkurs geführt werden. *4) Kann nur einmal im Rahmen der Ausbildung besucht werden. *5) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf in jedem der in dieser Rubrik angeführten Unterrichtsgegenstände je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Eine Schülerin/ein Schüler darf je Unterrichtsjahr höchstens insgesamt vier Kurse besuchen.