Dienstordnung für die Gesundheitsämter – Besonderer Teil
MBl. römisch eins S 327/1935
römisch fünf
Paragraph 66
14.03.1935
82/01 Gesundheitsrecht, Organisationsrecht
Zu Absatz eins :, Die im Originaltext nach dem Wort „Ertüchtigung“ folgenden Worte „und Wehrhaftmachung“ und die im Originaltext nach dem Wort „Bestrebungen“ folgenden Worte „des nationalsozialistischen Staates“ sind gemäß Paragraph eins, Absatz eins, R-ÜG, StGBl. Nr. 6 aus 1945,, als nicht in österreichisches Recht übergeleitet zu betrachten.
Zu Absatz 2 :, Die im Originaltext nach dem Wort „Verbänden,“ folgenden Worte „, insbesondere den Jugendorganisationen der nationalsozialistischen Bewegung,“ sind gemäß Paragraph eins, Absatz eins, R-ÜG, StGBl. Nr. 6 aus 1945,, als nicht in österreichisches Recht übergeleitet zu betrachten.
Turnplatz
04.04.2017
10010219
NOR40055010