Kommt es zu einer Streitigkeit zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei in Hinblick auf eine Investition, so sind die als Gastland fungierende Vertragspartei und der Investor in erster Linie bemüht, die Streitigkeit auf freundschaftlichem Weg durch Verhandlungen und Konsultationen beizulegen.