Der Begriff „Investition“ bezeichnet alle Vermögenswerte, die von Investoren einer Vertragspartei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Rechtsvorschriften der anderen Vertragspartei investiert werden, einschließlich:
- Litera aEigentum an beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie damit verbundener Rechte wie Vermietungs- und Verpachtungsverhältnisse, Hypotheken, Zurückbehaltungsrechte, Pfandrechte und Nutzungsrechte;
- Litera bAnteilsrechte und jede Art von Beteiligung an einem Unternehmen wie Wertpapiere, Schuldverschreibungen, Kapitalbeteiligungen und Kredite;
- Litera cGeld und/oder Forderungen und jede Leistung im Zusammenhang mit einer Investition, die einen wirtschaftlichen Wert hat sowie reinvestierte Erträge und jede Wertsteigerung der ursprünglichen Investition;
- Litera dgeistige und gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Handelsmarken, Erfinderpatente, gewerbliche Modelle, technische Verfahren, Know-how, Handelsgeheimnisse, Handelsnamen und Goodwill;
- Litera eRechte, die einen wirtschaftlichen Wert haben, einschließlich Berechtigungen zur Aufsuchung, Gewinnung und Nutzung von Naturschätzen.