Übereinkommen über die Errichtung des Joint Vienna Institute
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2004,
Artikel eins
01.05.2003
Ziffer eins Das Joint Vienna Institute (das „Institut“) wird hiermit als internationale Organisation mit voller Rechtspersönlichkeit errichtet.
Ziffer 2 Das Institut wird gemäß diesem Übereinkommen geführt.