Übereinkommen über die Rechte des Kindes – Fakultativprotokoll betreffend Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2004,
Artikel eins
06.06.2004
Die Vertragsstaaten verbieten den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie nach Maßgabe dieses Protokolls.