Absatz eins,Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert,
- Litera abedeuten die Ausdrücke „ein Vertragsstaat“ und „der andere Vertragsstaat“, je nach dem Zusammenhang, Österreich oder die Mongolei;
- Litera bbedeutet der Ausdruck „Österreich“ die Republik Österreich;
- Litera cbedeutet der Ausdruck „Mongolei“, im geografischen Sinn verwendet, das Hoheitsgebiet der Mongolei und jedes Gebiet, in dem die Steuergesetze der Mongolei in Kraft sind, soweit die Mongolei in diesem Gebiet in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht Hoheitsrechte zur Ausbeutung von Bodenschätzen ausübt;
- Litera dumfasst der Ausdruck „Person“ natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen;
- Litera ebedeutet der Ausdruck „Gesellschaft“ juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden;
- Litera fbedeuten die Ausdrücke „Unternehmen eines Vertragsstaats“ und „Unternehmen des anderen Vertragsstaats“, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird;
- Litera gbedeutet der Ausdruck „internationaler Verkehr“ jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem Vertragsstaat betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben;
- Litera hbedeutet der Ausdruck „zuständige Behörde“(i) in Österreich: den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Absatz i, i,in der Mongolei: den Finanzminister oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Litera ibedeutet der Ausdruck „Staatsangehöriger“
(i) jede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzt;- Absatz i, i,jede juristische Person, Personengesellschaft und andere Personenvereinigung, die nach dem in einem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden ist.