53. Tagung des Regionalkomitees für Europa – Einrichtungen, Dienste und Rechtsstatus (WHO)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2004,
Vertrag – WHO
Artikel 12
01.05.2004
89/03 Gesundheit
Die vorliegende Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem Österreich die Organisation von der Vollendung des zur Inkraftsetzung erforderlichen Verfassungsverfahrens informiert hat.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschrift unter diese Vereinbarung in zwei Urschriften, jede in deutscher und in englischer Sprache gesetzt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Eine Urschrift in jeder Sprache wird jeweils bei Österreich und der Weltgesundheitsorganisation hinterlegt.
03.07.2019
20003514
NOR40054760