von Personenschaden oder Beschädigung oder Verlust von Eigentum in den für die Tagung zur Verfügung gestellten oder Österreich unterstellten Räumlichkeiten,
53. Tagung des Regionalkomitees für Europa – Einrichtungen, Dienste und Rechtsstatus (WHO)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2004,
Vertrag – WHO
Artikel 11
01.05.2004
89/03 Gesundheit
Österreich wird die Organisation und ihre Bediensteten im Hinblick auf jegliche Klage, Forderung oder andere Inanspruchnahme klaglos halten, die sich ergeben in Folge:
03.07.2019
20003514
NOR40054759