Die zuständigen österreichischen Behörden stellen, soweit erforderlich, rechtzeitig Visa aus, um folgendem Personenkreis die Einreise nach und die Ausreise aus Österreich zu ermöglichen:
- Litera aDelegierten, ihren Stellvertretern und Beratern von Mitgliedstaaten der Region sowie den von der Organisation in Übereinstimmung mit gängiger Praxis zur Teilnahme an der Tagung eingeladenen Beobachtern anderer Staaten; sie genießen während der Tagung die Vorrechte und Befreiungen nach Artikel römisch fünf des Übereinkommens über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen,
- Litera bBediensteten der Organisation, die, solange sie im Tagungszusammenhang in amtlicher Funktion handeln; sie genießen die Vorrechte und Befreiungen nach Artikel römisch sechs des Übereinkommens über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen,
- Litera cvon der Organisation mit bestimmten Aufgaben betrauten Experten (keine Bediensteten); sie genießen, solange sie im Tagungszusammenhang in amtlicher Funktion handeln, die Vorrechte und Befreiungen nach Artikel römisch sechs des Übereinkommens über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen,
- Litera dan der Tagung teilnehmenden Vertretern der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen sowie Vertretern von staatlichen und nichtstaatlichen internationalen Organisationen, mit denen die Organisation, in Übereinstimmung mit Artikel 69 bis 71 ihrer Satzung, Beziehungen unterhält; sie genießen im Rahmen ihrer amtlichen Funktion rechtliche Immunität im Hinblick auf alle mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und alle Handlungen. Diese Bestimmung gilt unbeschadet der Vorrechte und Befreiungen, die Österreich den Vertretern der Vereinten Nationen, der Sonderorganisationen und den oben genannten staatlichen internationalen Organisation gemäß einschlägigen internationalen Vereinbarungen einzuräumen hat,
- Litera eallen sonstigen Personen, die von der Organisation zur offiziellen Teilnahme an der Tagung eingeladen sind; sie genießen im Rahmen ihrer offiziellen Funktion rechtliche Immunität im Hinblick auf alle mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und alle Handlungen,
- Litera fangehörigen Begleitpersonen der unter a) bis e) in diesem Artikel genannten Tagungsteilnehmer.