Kurztitel

Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins,

Inkrafttretensdatum

13.07.2004

Außerkrafttretensdatum

31.08.2005

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz 5,)

31. 8. 2004 (2. Klasse)

31. 8. 2005 (3. Klasse)

Text

                                                             Anlage 1

                                                             --------

DREIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

römisch eins. STUNDENTAFEL

  (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

  Unterrichtsgegenstände)

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                                     Wochenstunden           Lehrver-

A. Pflichtgegenstände                   Klasse       Summe    pflich-

                                                               tungs-

                                      1.   2.   3.             gruppe

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KERNBEREICH

1. Religion ........................ 2    2    2      6       (III)

2. Deutsch ......................... 3    3    2                (I)

3. Englisch ........................ 3    3    3                (I)

4. Geschichte und Kultur ........... -    3    -                III

5. Wirtschaftsgeographie ........... -    3    -                III

6. Musikerziehung .................. 1    1    1                (V)

7. Bildnerische Erziehung .......... 1    1    1                (V)

8. Psychologie ..................... -    -    2                III

9. Biologie und Ökologie ........... -    2    2                III

10. Chemie .......................... 2    -    -               (III)

11. Betriebs- und Volkswirtschaft.... 2    2    2                II

12. Rechnungswesen *1) .............. 3    3    3                 I

13. Wirtschaftsinformatik ........... 1    -    1                 I

14. Textverarbeitung

    und Publishing *1) .............. 3    2    2                III

15. Politische Bildung und Recht .... -    -    3                III

16. Ernährung ....................... 2    1    -                III

17. Küchenführung und

    Servierkunde *1) ................ 5    5    5                IV

18. Angewandte

    Betriebsorganisation *1) ........ -    -    2                II

19. Kreatives Gestalten ............. 3    -    -               IV a

20. Leibesübungen ................... 2    2    2              (IV a)

---------------------------------------------------------------------

                                     Wochenstunden           Lehrver-

                                        Klasse       Summe    pflich-

                                                               tungs-

                                      1.   2.   3.             gruppe

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte *2)

Zweite lebende Fremdsprache *3) ..... -    3    3               I

Ernährungs- und Betriebswirtschaft .. -    3    3              III

Betriebsorganisation und

Wirtschaftsleitung .................. -    3    3              III

Humanökologie ....................... -    3    3              III

Gesundheit und Soziales ............. -    3    3              III

Kulturtouristik ..................... -    3    3              III

b) Schulautonome

Pflichtgegenstände *2) .............. 2    2    2

Pflichtgegenstände mit erhöhtem

Stundenausmaß .......................                           *4)

Seminare:

Fremdsprachenseminar ................                           I

Betriebsorganisatorisches Seminar ...                           I

Allgemeinbildendes Seminar ..........                          III

Fachtheoretisches Seminar ..........                           III

Praxisseminar ......................                            IV

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Gesamtwochenstundenzahl            32-38 32-38 32-38   105 *5)

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B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übungen

Spielmusik .......................... 1    1    1       3         V

Chorgesang........................... 1    1    1       3         V

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C. Fakultatives Praktikum

4 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse.

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D. Förderunterricht *2)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Deutsch ............................ (2)  (2)  (2)     (6)       (I)

Englisch ........................... (2)  (2)  (2)     (6)       (I)

Rechnungswesen *1) ................. (2)  (2)  (2)     (6)        I

Textverarbeitung *1) ............... (2)  (2)  (2)     (6)       III

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*1) mit Computerunterstützung.

*2) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

*3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

*5) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die in Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen zu treffen; siehe im Übrigen Abschnitt römisch III.

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römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der Paragraphen 52 und 62 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetz dem Erwerb einer erweiterten Allgemeinbildung und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen.

Weitere Schwerpunkte bilden die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Der Schüler soll zu kreativem, selbsttätigem Handeln und Arbeiten im Team befähigt sein und die Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung erkennen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen auf ein demokratisches Denken und ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch III a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch III b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Klassen die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Klassen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Klassen zu führen.
  2. Ziffer 2
    Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal 6 Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als sechs Wochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch III c. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Klassen, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Klassen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch III d. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend adaptiert werden.

römisch IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2004,.
  2. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.
  3. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1965,.
  4. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.
  5. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  6. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.
  7. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  8. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.
  9. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.
  10. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben; praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt,

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben; Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Literarische Gattungen anhand ausgewählter

Beispiele der Gegenwartsliteratur.

Medien:

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations-, Kooperations- und Kritikfähigkeit.

Der Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen motiviert den Schüler zum selbständigen und verantwortlichen Handeln.

Problemstellungen, die sich am Erfahrungshorizont und an den Interessen der Schüler sowie an aktuellen Anlässen orientieren, fördern die Lebensnähe des Unterrichts und die Motivation der Schüler.

Der Computer kann im Deutschunterricht praxisgerecht und motivierend eingesetzt werden, so zB für das Erstellen von Präsentationsunterlagen, Infos, Schülerzeitungen und Projektdokumentationen.

Übungen zur normativen Sprachrichtigkeit sollen sich an den individuellen Bedürfnissen der Schüler orientieren und einen Schwerpunkt bilden, da unterschiedliche Vorkenntnisse aufeinander abgestimmt und bestehende Defizite abgebaut werden sollen. Als motivationsfördernd erweist sich dabei die Einbeziehung von Sprachspielen und kreativen Gestaltungsformen.

Die regelmäßige Verwendung des Österreichischen Wörterbuches erzieht zu Selbständigkeit und erhöht das Verständnis für Sprache als komplexes, sich veränderndes System.

Die kulturgeschichtliche Orientierung erfordert Hinweise auf Wechselbeziehungen der Literatur zum gesellschaftlich-kulturellen Umfeld, zB zur bildenden Kunst, Musik, Philosophie, Psychologie.

Schularbeiten:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten;
  2. Ziffer 3
    Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Integration der Vorkenntnisse.
Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.
Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler. Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.
Kulturleben.
Aktuelle Themen.
Restaurant, Gastronomie, Rezeption.
Standardformen der Korrespondenz.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Ein vielfältiges Angebot an Themen, Textsorten und Kommunikationsformen sowie die Berücksichtigung von Schülerinteressen ist im Sinne des allgemeinen Bildungszieles zweckmäßig.
Die Vorkenntnisse der Schüler ermöglichen von Beginn an die Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache. Dies gilt für alle Unterrichtsbelange mit Ausnahme jener Gebiete, in denen die kontrastive Sprachbetrachtung das eigentliche Unterrichtsziel ist.
Es ist wichtig, daß alle sprachliche Fertigkeiten, sowohl einzeln als auch integriert, laufend geübt werden. Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit entspricht einerseits den Erfordernissen der Praxis und fördert andererseits eine abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichtes. Dabei kommt der Schaffung von realitätsbezogenen Situationen Bedeutung zu.
Der Veranschaulichung der Lehrinhalte und der Motivierung der Schüler dienen ua. authentische Materialien, die Mittel der modernen Informationsund Kommunikationstechnologie, einschlägige Schulveranstaltungen, Unterrichtsprojekte (zB Intensivsprachwochen, Schüleraustausch, Zusammenarbeit mit heimischen Betrieben) sowie die Mitarbeit von native speakers.
Dem Lehr- und Ausbildungsziel entsprechend, gebührt der Vermittlung kommunikativer Kompetenz Vorrang vor kognitiver Kompetenz und der Förderung der Sprachverständlichkeit vor sprachlichem Perfektionismus.
British English und American English sind als gleichwertig anzusehen.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
Schularbeiten:
  1. Ziffer eins
    und 2. Kl.: Je 2 einstündige Schularbeiten;
  2. Ziffer 3
    Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

4. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand;

Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen.

Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik,

Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen.

Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien. Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte. Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; Wirtschaftswachstum

und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien der Lehrstoffauswahl sind das Ausmaß der Relevanz für den Österreichbezug sowie der Bedeutung für Entscheidungen in der Gegenwart.

Auf die Veränderungen im Rollenbild der Frau ist in allen Epochen Bedacht zu nehmen.

Im Begriff Kultur ist immer auch die Kunst inkludiert.

Als besonders die Motivation und das Verständnis der Schüler fördernd erweist sich der längsschnitt- bzw. problemorientierte Unterricht geeigneter Themen.

5. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,

Wirtschaftsregionen. Europäische Integration.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme. Schwellenländer, Entwicklungspolitik und ihre Folgen.

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen von Industriegebieten, Freizeitgesellschaft.

Großregionen:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus

und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete.

Österreich:

Naturpotential, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung. Aktuelle Entwicklungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind:

Das vernetzte Denken wird vor allem durch regionale Fallbeispiele gefördert. Als motivationsfördernd bewähren sich schüleraktivierende Unterrichtsformen, wie Plan- und Rollenspiel oder der Einsatz geographischer Software.

6. MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Musizieren und Gestalten:

Stimmbildung und Sprechpflege.

Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Vokale und instrumentale Improvisation.

Bewegungsgestaltung, Tänze.

Musiktheorie:

Allgemeine Musiklehre.

Akustische Grundbegriffe.

Die menschliche Stimme.

Musikinstrumente.

Technische Möglichkeiten der Aufzeichnung von Musik.

Einfache Notationsformen.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Einfache formale Prinzipien, Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei;

Original und Bearbeitung.

Möglichkeiten der Rezeption von Musik.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Akustische Umwelt und Hörgewohnheiten.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Klangexperimente.

Bildnerische Darstellung von Musik.

Choreographische Bewegungsgestaltung; Tänze.

Musiktheorie:

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen.

Graphische Musikaufzeichnung.

Musikgeschichtliche Epochen.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten.

Interpretationsmöglichkeiten.

Musikalische Fachsprache.

Musik und Gesellschaft:

Musik und Musiker in ihrem jeweiligen politischen, sozialen und

kulturellen Umfeld.

Musik in Film, Fernsehen und Werbung.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Musizieren und Gestalten:

Weiterführung der Stimmbildung und Sprechpflege.

Ein- und mehrstimmige Lieder aus Volks-, Kunst- und Popularmusik.

Musizieren in Klassenspielgruppen.

Klangexperimente.

Improvisatorische und gebundene Bewegungsgestaltung.

Musiktheorie:

Tonsysteme im Überblick.

Musikgeschichtliche Epochen.

Klavierauszüge und einfache Partituren.

Werkanalyse:

Motivisch-thematische Arbeit in größeren musikalischen Einheiten.

Formale Gestaltung innerhalb verschiedener musikalischer Gattungen.

Literarische Stoffe im Musikdrama.

Musik und Gesellschaft:

Regionales und überregionales Musikangebot und Musikpublikum.

Musik als Wirtschaftszweig.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Musizieren und Gestalten:
Einerseits können kognitive Lehrziele vom Praktischen her erarbeitet werden; andererseits soll dem natürlichen Bedürfnis des Schülers nach zweckfreier musikalischer Äußerung entsprochen werden.
Stimmbildung und Sprechpflege sollen in Verbindung mit dem Lied stehen. Dabei sollen Mängel erkannt und nach Möglichkeit behoben werden. Das Auswendigsingen von Liedern erweitert das musikalische Handlungsvermögen.
Als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung kommt dem schöpferischen Gestalten größte Bedeutung zu.
In der Bewegungserziehung können Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Leibesübungen” hergestellt werden.
Musiktheorie:
Musiktheoretische Inhalte sind stets in Verbindung mit dem Sing- und Spielgut sowie mit der Hör- und Bewegungserziehung zu erarbeiten und sollen darüber hinaus den Zugang zur Werkbetrachtung und -interpretation erschließen helfen.
Werkanalyse:
Voraussetzung für jede Art von Werkbetrachtung ist bewußtes Hören. Der Kontakt mit dem Notenbild sowie Singen, Musizieren, graphische und bewegungsmäßige Darstellung musikalischer Strukturen und Formabläufe können hier hilfreich sein. Interpretationsvergleiche können zu einem tieferen Werkverständnis führen.
Das Ziel der Eigenständigkeit des Urteils erfordert das oftmalige Ermutigen der Schüler, ihre Meinungen und Eindrücke in zunächst freie, später zunehmend fachgerechte Worte zu fassen.
Musik und Gesellschaft:
Die Inhalte dieses Themenbereiches sind für fächerübergreifendes Arbeiten und Projektunterricht besonders geeignet. Arbeitsformen wie Einzel- und Gruppenarbeit mit vielfältigen Materialien (Quellentexten, Zeitungsausschnitten usw.) sind hier nützlich. Diskussionen mit kritischer Auseinandersetzung mit Musik sollen ausreichend geführt, die soziale Funktion von Musik soll betont werden.
Zur Bereicherung des Unterrichtes können Komponisten, Interpreten und andere Musikexperten eingeladen sowie Konzert-, Musiktheater-, Film- und Ausstellungsbesuche eingeplant werden.

  1. Ziffer 7
    BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse:

Schrift:

Blockschrift. Rhythmus, Proportionen, Schriftgrößen. Schreibgeräte.

Textgebundene Anwendung.

Studien vor dem Objekt:

Praktische und visuelle Erkundung von Objekten und Phänomenen aus dem Lebensbereich des Schülers; Form-, Struktur-, Raum- und Oberflächenqualitäten, Gliederungs- und Maßverhältnisse, Körperhaftigkeit und Farbe.

Malerei:

Einsatzmöglichkeiten der Farbe, Wirkungsweisen verschiedener

Materialien und Techniken im Hinblick auf Ausdrucksabsicht und Zweckbestimmung.

Grafik:

Druckgrafische Verfahren.

Reflexion:

Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Bildnerische Terminologie. Wesen von Architektur, Plastik, Malerei, Grafik (Handzeichnung und Druckgrafik). Kunsthandwerk (Werkstruktur, inhaltliche Bedeutung von Werken).

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Studien vor dem Objekt:

Naturstudien unter Einbeziehung von Licht und Schatten, Räumlichkeit. Studium von Proportion, Gliederung, Staffelung, Rhythmus und Komposition an Pflanzen, Gegenständen des täglichen Gebrauchs, Architekturobjekten.

Räumliche Gestaltung:

Planlesen. Anfertigung einfacher Handskizzen zur Orientierung. Darstellung von Innenräumen (Raumgröße, Raumfunktion, Ausstattung), einfache perspektivische Darstellungen (Schrägbild).

Visuelle Medien.

Verfremdung und Abstraktion.

Prinzipien, Techniken und Verfahren der ornamentalen Gestaltung,

auch in Verbindung mit Schrift, insbesondere für berufsbezogene

Aufgaben.

Reflexion:

Funktionen von Medienprodukten (dokumentierend, informativ, unterhaltend, werbend, manipulierend). Problematik in den Wechselbezügen von Kunst und Kommerz.

Interpretation von Werken der bildenden Kunst (Form und Funktion, Entstehungsbedingungen).

Architektur im menschlichen Siedlungsraum (Produktanalyse).

Raumplanung und Städtebau; urbane und ländliche Bauweise;

Zersiedelung, Verkehrserschließung, Industrie- und Wohnbau, Landschafts- und Denkmalschutz; Wohnformen, Wohnungseinrichtung und Gebrauchsgut; natürliche und synthetische Bau- und Werkstoffe;

Baubiologie, Produktanalyse.

Bilderbuch und Spielzeug:

Entwicklungs- und Altersgemäßheit. Einsatz in Erziehungs- und Sozialberufen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Bei der Zuteilung der Themen, der Techniken und des Umfanges bildnerischer Aufgaben an die einzelnen Schüler sind auch deren Fähigkeiten von Bedeutung.
Die allgemeine Forderung nach anschaulicher Unterrichtsgestaltung ist in der bildnerischen Erziehung von besonderer Bedeutung. Daher kommt der Lernzielorientiertheit sowie der optischen Qualität von Unterrichtsmitteln großes Gewicht zu.
Der Vertiefung einzelner Techniken gebührt Vorrang vor der oberflächlichen Aneignung vieler verschiedener Fertigkeiten. Die meisten Schüler bedürfen der Beratung bei Konzeption und Ausführung, zB über
Die Forderung nach Kreativität läßt es wichtig erscheinen, daß nicht bloß nach Vorlagen gearbeitet wird.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages dient eine von jedem Schüler angelegte Mappe von eigenen Aufzeichnungen, gemeinsam erarbeiteten Zusammenfassungen, Skripten, Bildmaterial, Zeitungsausschnitten usw. Nach Lehrausgängen und Exkursionen empfiehlt sich deren Auswertung durch schriftliche Berichte, Arbeitsblätter ua. Zwecks rationeller Arbeit empfehlen sich Doppelstunden. Die Stoffverteilung, insbesondere auf die 1. und 2. Klasse, ergibt sich aus der Interessenslage der Schüler und dem erzielbaren Arbeitsfortschritt.

8. PSYCHOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:
    Stellung der Psychologie und der Pädagogik:

Gegenstand, Anwendungsbereiche, Richtungen.

Psychische Kräfte:

Motivation und Emotion.

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz,

Begabung.

Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.

Kritische Lebensereignisse.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Wirkungen und Gefahren legaler und illegaler Drogen.

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch).

Einstellungen und Vorurteile.

Medienerziehung.

Sexualpsychologie:

Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen,

Sexualerziehung.

Persönlichkeitspsychologie:

Die Rolle des Unbewußten im menschlichen Erleben und Verhalten.

Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Dementsprechend ist es sinnvoll, psychologische und pädagogische Gesichtspunkte integriert darzustellen, sich mit erziehungspsychologischen Problemkreisen kritisch auseinanderzusetzen und aktuelle, anschauliche und lebensnahe Unterrichtsmittel einzusetzen.
Angesichts der unausweichlichen Themenvielfalt im Bereich Psychologie wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß der Lehrer von der Möglichkeit der exemplarischen Auswahl Gebrauch machen soll.
Die Erziehung zum selbständigen Denken, zu Genauigkeit und Sachlichkeit erfordert Diskussionen und andere Unterrichtsformen, die Schüleraktivitäten im kommunikativen Bereich gewährleisten.

9. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Zytologie:

Zellaufbau und Zellfunktion; Mitose und Meiose; Bakterien und Viren.

Botanik und Zoologie:

Anatomie und Physiologie ausgewählter Pflanzen und Tiere;

wirtschaftlich und ökologisch wichtige Vertreter.

Ökologie:

Grundbegriffe; Kreisläufe, ökologisches Gleichgewicht und Regulation in Ökosystemen; Zusammenspiel biotischer und abiotischer Faktoren; Ökosphäre (Boden, Wasser, Luft und ihre Vernetzung); Natur- und Umweltschutz.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschlichen Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Ontogenese des Kindes.

Gesundheitsvorsorge:

Körperbewußtsein und Körperhygiene; Psychohygiene. Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik. Vorbeugung bei und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Vorsorgemedizin.

Ergonomie.

Erste Hilfe und Gesundheitstraining.

Vererbungslehre:

Humangenetik; Erbkrankheiten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind der Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Bereich des politischen Bewußtseins und des Verantwortungsbewußtseins, sowie der Beitrag zur Förderung des Problembewußtseins, des vernetzten Denkens und der Entscheidungs- und Handlungskompetenz in biologischen und ökologischen Bereichen. In diesem Sinne empfiehlt sich besonders die Verknüpfung von Lehrinhalten aus den verschiedenen biologischökologischen Teilgebieten.

Bei der Behandlung intimer und ethischer Fragen ist Behutsamkeit geboten.

Problemorientierte Aufgabenstellungen erhöhen sowohl den von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Praxisbezug als auch die Motivation der Schüler.

Handlungsorientierte Lehr- und Arbeitsmethoden (Gruppen- und Projektarbeit, Rollenspiel, Fallstudien, Referate) fördern die Kommunikations-, Kooperations- und Innovationsfähigkeit sowie die Kreativität.

10. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Aufbau der Materie:

Atombau, Periodensystem, Formelsprache; chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen:

Energieumsatz.

Reaktionsarten.

Säuren und Basen:

pH-Wert, Indikatoren; Neutralisation.

Luft:

Zusammensetzung, Luftverschmutzung; Schadstoffe.

Wasser:

Wassergüte, Wasserverschmutzung, Wasseraufbereitung; Schadstoffe.

Boden:

Zusammensetzung; Wirkung von Düngemitteln,

Pestiziden; Müll.

Kohlenwasserstoffe:

Strukturen, Petrochemie.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:

Alkoholische Gärung, Carbonsäuren und deren Derivate.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit im Alltag und im Beruf, die Aktualität sowie der Beitrag zur Gewinnung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes.

Um den Schüler mit der Denk- und Arbeitsweise der Chemie vertraut zu machen, ist problemorientierter Projektunterricht zu einzelnen Themen unter Berücksichtigung regionalspezifischer Faktoren besonders geeignet.

Es empfiehlt sich, Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Ernährung” und Bezüge zum Biologieunterricht der folgenden Klasse herzustellen, um die Fähigkeiten zu komplexem naturwissenschaftlichen Denken zu fördern.

Der fallweise Ersatz von Experimenten durch Filme, Computersimulationen und dergleichen kann Zeit sparen und sowohl die Anschaulichkeit des Lehrstoffes als auch die Motivation der Schüler erhöhen. Zusätzlich sind Exkursionen und Lehrausgänge besonders geeignet.

  1. Ziffer 11
    BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmen - Haushalte - Staat).

Produktionsfaktoren. Wirtschaftssektoren.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche.

Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Wechsel:

Regelmäßiger Wechselumlauf.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Wirtschaftsstruktur Österreichs:

Betriebs- und Beschäftigtenstruktur. Veränderungen.

Produktions- und Dienstleistungsbetriebe.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus.

Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung;

Gewerbebehörden und -verfahren.

Tourismus:

Wirtschaftliche, kulturelle, soziale und ökologische Bedeutung.

Organisationen. Angebot (Region, Gemeinde; Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe; Reisebüro; Verkehr und Verkehrsmittel, Fahrpläne). Nachfrage (Motive, Zielgruppen). Marketing.

Schriftverkehr mit dem Gast.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Personalwesen:

Aufnahme, Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag.

Auflösung des Dienstverhältnisses.

Arbeitsmarkt. Mitarbeiterauswahl und -motivation.

Arbeitsplatzgestaltung.

Humanisierung der Arbeitswelt.

Schriftverkehr im Personalbereich (Bewerbung; Lebenslauf;

Kündigung, Arbeitszeugnis).

Finanzierung:

Arten, Finanzierungsgrundsätze.

Geld und Währung:

Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Oesterreichische Nationalbank, Geschäftsbanken.

Preis:

Markt und Preis. Preisbildung im Modell;

Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,

wirtschaftspolitische Einflußnahme.

Konjunktur:

Begriff, Theorie, Politik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis österreichischer Betriebe, insbesondere der Tourismusbranche, sowie der regionale Bezug und die Aktualität.

Der jeweils zugehörige Schriftverkehr ist integrierender Bestandteil jedes betriebswirtschaftlichen Themenbereiches.

Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus anderen Pflichtgegenständen angewiesen und liefert seinerseits Voraussetzungen für andere Unterrichtsgegenstände. Absprachen mit den zuständigen Lehrern sind hiefür sowie zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten von größter Bedeutung.

Beim Erarbeiten der Fachtheorie ist das Ausgehen von konkreten Problemstellungen (Fallbeispielen), insbesondere aus den Massenmedien, dem Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge förderlich.

Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe spricht für schüleraktive Unterrichtsmethoden und den Einsatz praxisgerechter Hilfsmittel (Formblätter, Taschenrechner, audiovisueller Unterrichtsmittel, Datenverarbeitungsanlagen usw.).

Den Anforderungen der Praxis entsprechend kommt dem korrekten sprachlichen Ausdruck in Wort und Schrift sowie dem berufsadäquaten Verhalten in Unterrichtsarbeit und Kommunikation großes Gewicht zu.

Wenn die Teilbereiche „Betriebswirtschaft” und „Volkswirtschaft” von verschiedenen Lehrern unterrichtet werden, empfiehlt sich in der 3. Klasse eine Aufteilung auf je eine Wochenstunde.

12. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan, Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Finanzbuchführung des Hotel- und Gastgewerbebetriebes sowie des Reisebüros.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Grundzüge des Jahresabschlusses:

Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung;

Rechnungsabgrenzung;

Rückstellungen;

Forderungsbewertung;

Erfolgsermittlung bei der Einzelunternehmung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monatsabschluß und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung; Auswertungen).

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick;

Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- sowie in Hotel- und Gastgewerbebetrieben.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung), Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche Investitionsbegünstigungen.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle. Besonderheiten der Personalverrechnung in Hotel- und Gastgewerbebetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen (1 Wochenstunde):

EDV-Einsatz in ausgewählten Bereichen des Rechnungswesens (zB Kassabuch, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Kalkulation, usw.).

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum vernetzten Denken. Dies erfordert praxisnahe Beispiele und eine den beruflichen Anforderungen entsprechende Arbeitsorganisation (interdisziplinäre Problemstellungen, Gruppenarbeit, Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel usw.).

Große Bedeutung kommt der Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Führung finanzieller Aufzeichnungen über das Betriebsgeschehen zu; auch bei Schüleraufzeichnungen und -ausarbeitungen kommt es daher auf formale Korrektheit an.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, stehen bei der praktischen Arbeit

im Vordergrund.
Das in der 1. Klasse grundgelegte Zahlenverständnis sowie die sichere Beherrschung kaufmännischer Rechenverfahren und einschlägiger Hilfsmittel (Taschenrechner, Nachschlagtabellen, usw.) können durch ständige problemorientierte Anwendung gepflegt und weiterentwickelt werden. Bei Rechenergebnissen sind Plausibilitätskontrollen von besonderer Bedeutung.
Schularbeiten:
1.-3. Kl.: Je 2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 13
    WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Standardsoftware:

Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung:

Individuum, Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Beruf. Ein methodischer Beitrag zur Praxisrelevanz sind wechselnde Sozialformen sowie praxisnahe Beispiele, auch bei Leistungsfeststellungen. Gleichzeitig wird dadurch die fächerübergreifende Kompetenz auf den Gebieten der Gesprächsführung, Kommunikation und Teamarbeit gefördert.

Zu den Anforderungen der Praxis gehört auch das selbständige Einarbeiten in Software, wobei der Anleitung zum Einsatz von Handbüchern und Dokumentationen besondere Bedeutung zukommt.

Die Motivation der Schüler wird erhöht und ihre Gedächtnisbelastung minimiert, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden der eigenständigen Arbeit folgen. Aufgabenstellungen werden zweckmäßigerweise in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung des dort erreichten Lernfortschrittes sowie des Erfahrungshorizontes der Schüler ausgewählt.

Der Lehrer soll unter Bedachtnahme auf die Fähigkeiten und Lernfortschritte der Schüler sowie auf die verfügbare Hard- und Software in Eigenverantwortlichkeit Unterrichtsschwerpunkte setzen.

Schularbeiten:

1., 3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 14
    TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:
  1. Ziffer eins
    Klasse:
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen in der Minute.
Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.
Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen
Bereiches.
Einführung in die Phonotypie.
Büroorganisation:
Postbearbeitung, Telefon, Fax.
  1. Ziffer 2
    Klasse:
Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.
Serienbriefe.
Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.
Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher
Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr mit Behörden) nach
Direktdiktat und Tonträgern.
Einführung in die selbständige Texterstellung.
Grundlagen der Typographie und des Layouts.
Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten; Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.
Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation:
Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.
  1. Ziffer 3
    Klasse:
Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.
Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.
Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation, Datenbanken usw.).
Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen.
Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.
Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.
Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation:
Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.
Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis. Dieser erfordert ua., dass der Schüler
Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch”, „Betriebs- und Volkswirtschaft” und
„Rechnungswesen” ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik” gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.
Schularbeiten:
1.-3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten, in der 3. Klasse bei
Bedarf auch zweistündig.

  1. Ziffer 15
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung; Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht. Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Grundzüge des Strafrechts.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie Aktualität.

Der handlungsorientierten Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend, empfiehlt sich das Ausgehen von der Rechts- und Berufspraxis. Die Besprechung von Rechtsfällen, die Abfassung einfacher Schriftsätze, die Diskussion über einschlägige Medienberichte sowie die Lösung von Fallbeispielen in Einzel und Gruppenarbeit aktivieren und motivieren die Schüler.

Im Bereich der Politischen Bildung wird empfohlen, auf aktuelle Themen (auch aus dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler) einzugehen.

16. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Ernährung und Gesundheit:

Ernährungsverhalten.

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Energie und Nährstoffbedarf:

Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung.

Energieliefernde Nährstoffe:

Kohlenhydrate, Fett, Eiweiß (Aufbau, Arten, Vorkommen; ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung; Verdauung und Stoffwechsel, Enzyme).

Mineralstoffe und Vitamine:

Arten, Vorkommen, Funktion, Bedarf; Folgen der Unter- und der Überversorgung; Säure- und Basenhaushalt.

Wasser:

Funktionen, ernährungsphysiologische Bedeutung, Wasserbilanz. Arten (Trinkwasser, Tafel-, Mineral-, Heilwässer); Qualitätsbelastung durch Umwelteinflüsse.

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung, Handelsformen, Produktion

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Behandlung von Lebensmitteln:

Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Großküchentechnische Lagerhaltung. Konservierung. Alternative Produktionsformen. Lebensmittelgesetz.

Kostformen:

Differenzierung nach Alter, Leistungsumsatz und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Diät (Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger Stoffwechselerkrankungen). Speisepläne.

Ernährungsverhalten:

Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.

Welternährung:

Produktion, Verbrauch, Verteilung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Gesichtspunkt der Hinführung des Schülers zu bewußtem Ernährungsverhalten im Interesse der Volksgesundheit.

Die Beobachtung des Warenangebotes und das Brandschutz. Arbeiten mit facheinschlägiger Literatur sowie der praxisgerechte Einsatz branchenspezifischer Software sind von großer Bedeutung.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Biologie und Ökologie”, „Chemie” sowie „Küchenführung und Servierkunde” wichtig.

Anschauliche Unterrichtsmittel fördern das Verständnis komplexer theoretischer Zusammenhänge.

  1. Ziffer 17
    KÜCHENFÜHRUNG UND SERVIERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Küchenführung:

Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs.

Einkauf, Übernahme und Lagerung der Lebensmittel. Berechnen der Wareneinsatzkosten.

Küchentechnologie:

Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).

Ergonomie.

Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.

Tiefgefrieren von Lebensmitteln und Speisen.

Zubereitung:

Grundrezepte und Grundzubereitungsarten von einfachen Speisen der traditionellen und vollwertigen österreichischen Küche; Hauptkriterien der Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte. Richtlinien für das Portionieren, Anrichten und Garnieren der Speisen.

Service:

Berufsbild des Kellners. Eß- und Tischkultur; Gastlichkeit.

Erscheinungsbild und Verhalten des Servierenden.

Tischinventar (Bestandteile, Wartung, Kontrolle). Tischdecken, Mise en place. Elementare Handgriffe beim Servieren der Speisenfolgen.

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Küchenführung:

Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt.

Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs.

Küchentechnologie:

Konservierungstechniken.

Zubereitung:

Abgewandelte Grundrezepturen. Regionale und nationale Gerichte. Convenience-Verpflegung, Schnellgerichte und Singlerezepte. Frühstücksspeisen. Herstellen von alkoholfreien Getränken.

Service:

Inhaltliches Gestalten der Tisch- und Menükarte. Raum- und Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Serviertechniken. Frühstücksservice; Salatbuffet. Alkoholfreie Getränke.

Serviersysteme. Einsatz verschiedener Serviertechniken je nach Betriebskategorie und Speisenangebot. Aufbau der Speise- und Getränkekarte im Restaurantbetrieb. Servierablauf beim A-lacarte-Service. Alkoholfreie und alkoholische Getränke (Arten, Lagerung; Auswahlrichtlinien; Service).

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Großküchenführung (Gemeinschaftsverpflegung):

Verwendung und Wartung der Geräte und Maschinen. Herstellen von Speisenfolgen; Portionieren und Ausgeben von Speisen. Berechnen von Wareneinsatzkosten und Joulegehalt, Lagerführung. Erstellen von Speisenfolgen, Tages- und Wochenspeiseplänen; Einsatz facheinschlägiger Software.

Restaurantküchenführung:

Küchenbrigade. Erweitern der Grundrezepte für die neue leichte Küche. Qualitätsbeurteilung der verwendeten Rohprodukte.

Zubereitung:

Abändern der Grundzubereitungsarten für die Erfordernisse der Gemeinschaftsverpflegung. Internationale Küche. Tranchieren, Filetieren, Flambieren. Kalte und warme Buffetspeisen, erweiterte Menüs.

Service:

Spezialgedecke. Arten, Aufbau und Gestaltung von Buffets. Aperitifs (Arten, Service). Getränkeempfehlung; korrespondierende Getränke. Arbeiten am Tisch des Gastes.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis sowie der Beitrag zur Förderung der selbständigen Arbeit und der Persönlichkeit des Schülers. Gegebenenfalls ist der Lehrstoff auf den Ausbildungsschwerpunkt abzustimmen.

In diesem Sinne empfehlen sich

Die Berücksichtigung des Zeitaufwandes, die Erarbeitung rationeller Arbeitstechniken und die Analyse der Ergebnisse der praktischen Arbeit sind ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichtes.
Bis zur 2. Klasse steht die moderne österreichische Küche im Vordergrund; in der 3. Klasse folgt die Erweiterung auf internationale Küche und aktuelle Trends.

18. ANGEWANDTE

BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Arbeitsstudien:

Zeit- und Datenermittlung; ergonomische Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung. Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit.

Küchenbetrieb:

Küchen- und Tafelgeräte (Funktionalität; Wirtschaftlichkeit; ästhetische, ergonomische und ökologische Komponenten. Rationelle und umweltschonende Techniken der Reinigung und Pflege). Gemeinschaftsverpflegungs- und Ausgabesysteme.

Beherbergungsbetrieb:

Einrichtung und Ausstattung des Gästebereichs. Betriebsabläufe im Beherbergungsbetrieb, Wäscheverwaltung.

Arbeitsorganisation und Personalplanung:

Erstellen von Organisationsdiagrammen, Arbeitsablauf- und Arbeitsauftragslisten. Computerunterstützte Organisationsplanung.

Berufsbild des Hotel- und Gastgewerbeassistenten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher kommt dem praxisgerechten Einsatz facheinschlägiger Software große Bedeutung zu.

Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe empfiehlt sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen theoretischer und anwendungsorientierter Unterrichtsarbeit.

Von großer Bedeutung ist es, daß die Schüler vor der Verwendung von Maschinen und Geräten mit den relevanten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verhütung von Arbeitsunfällen sowie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit vertraut und immer wieder auf deren Beachtung aufmerksam gemacht werden.

19. KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Historische, soziale, psychologische und wirtschaftliche Grundlagen handwerklicher und kunsthandwerklicher Tätigkeiten.

Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode Dekoration, Veranstaltungen, Werbung.

Design:

Farb- und Formelemente in ihrem gestalterischen Zusammenhang. Flächengestaltungen, Dekorationselemente, Collagen, Vitrinengestaltung, ästhetische Elemente des Wohn- und Berufsumfeldes.

Textile und/oder andere (kunst)handwerkliche Techniken und Werkstücke.

Kommunikationsformen in Beruf und Freizeit.

Projekte zu den aktuellen Themen unter den Aspekten theoretische Grundlegung, Auftragsbearbeitung, Planung und Organisation, Finanzierung, Umsetzung, Qualitätskontrolle und Abrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Die Arbeiten sollen nach einem genauen Plan ausgewählt werden, der die Förderung der Kreativität, des wirtschaftlichen Denkens und das Umweltbewußtsein berücksichtigt. Die jeweilige Gewichtung der einzelnen Lehrstoffinhalte obliegt in besonderem Maße dem Lehrer, der dabei auch das Umfeld der Schülergruppe, mit der er arbeitet, in Betracht ziehen sollte. Berufsbezogenen Arbeiten ist dabei der Vorrang einzuräumen. Werkstücke können nach Maßgabe des individuellen Arbeitsfortschrittes in verschiedenen Varianten wiederholt werden.

Eine Vielzahl von Unterrichtsformen wie Gruppenarbeit, Einsatz von Medien, Exkursionen soll die effiziente Vermittlung der Lehrinhalte fördern.

Eigene Entwürfe und Vorschläge der Schüler sollen weitestgehend die Grundlage für die Arbeiten bilden. Anzustreben ist eine Sammelmappe, die der Schüler auch in seiner späteren Schul- und Berufslaufbahn als Grundlage für weitere kreative Tätigkeiten nützen kann.

Die Projekte sollen in enger Zusammenarbeit mit Lehrern anderer relevanter Unterrichtsgegenstände gestaltet werden; bei den hier besonders zu empfehlenden Arbeiten in der Gruppe ist auf eine sinnvolle Arbeitsverteilung unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Schüler und im Hinblick auf das Gesamtergebnis zu achten.

20. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,.

Ausbildungsschwerpunkt

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind

Die Bildungs- und Lehraufgabe verlangt die Beherrschung zahlreicher Fertigkeiten, die sowohl einzeln als auch in ihrem Zusammenwirken durch intensives Üben erlernbar sind. Daher kommt dem Gebrauch der Fremdsprache schon ab dem Anfangsunterricht große Bedeutung zu.
Übungen im Hör- und Leseverstehen beziehen sich zweckmäßigerweise sowohl auf Global- als auch auf Detailverständnis.
Die Darstellung sprachlicher Strukturen sowie Hinweise auf Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten zwischen der Zielsprache und dem Deutschen oder anderen Sprachen können die Beherrschung der kommunikativen Fertigkeiten unterstützen, sofern sie behutsam eingesetzt werden.
Der Wechsel zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit dient der abwechslungsreichen Gestaltung des Unterrichtes und fördert Hörverständnis und Sprechfertigkeit des Schülers. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Rollenspiel bei der Simulation authentischer Situationen zu.
Der Unterrichtsertrag wird durch Veranschaulichung der Lehrinhalte und Motivierung des Schülers gesteigert. Dazu dienen vor allem:
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch”, „Englisch” und „Textverarbeitung” dient vor allem der einheitlichen Bezeichnung sprachlicher Kategorien. Die Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände empfiehlt sich vor allem bei der Behandlung berufsbezogener Inhalte.
Schularbeiten:
  1. Ziffer 2
    und 3. Klasse: je 2 einstündige Schularbeiten.

Ausbildungsschwerpunkt

ERNÄHRUNGS- UND BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Spezielle Ernährung (1 Wochenstunde):

Lebensmitteltechnologie:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, industrielle und alternative Produktion und Konservierung, Lagerhaltung und Handelsformen tierischer und pflanzlicher Lebensmittel. Qualitätsveränderung durch Verarbeitungstechnologien.

Lebensmittelrecht:

Nationale und internationale Rechtsvorschriften.

Spezielle Küchenpraxis (2 Wochenstunden):

Speisenzubereitung für verschiedene Zielgruppen nach Alter, Leistungsumsatz, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.

Anpassung von Rezepten der Normalkost an spezielle Diäterfordernisse.

Auswahl besonders schonender Garverfahren und spezieller

Zubereitungstechniken.

Einsatz spezifischer Betriebsmittel.

Portionieren und Anrichten von Einzelspeisen und Speisenfolgen

sowie von Getränken verschiedener Kostformen.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Spezielle Ernährung:

Kost- und Diätformen:

Intermediärstoffwechsel. Ursachen und Krankheitsbilder der häufigsten Stoffwechselerkrankungen; Stoffwechselanomalien. Übergewicht (Ursachen, Folgen, Therapie und Prävention). Kost- und Diätpläne für bestimmte Zielgrupppen (computerunterstützte Erstellung; qualitative und quantitative Beurteilung).

Ernährungsverhalten:

Einflüsse der Massenmedien auf Lebensformen und Verhaltensmuster.

Verbraucherstatistik, Zukunftsaspekte, ernährungsbedingte Zivilisationskrankheiten.

Ernährungstheorien:

Vergleich, Bewertung.

Welternährung:

Strukturelle Ursachen der Über- und Unterversorgung,

Nahrungsquellen der Zukunft.

Spezielle Betriebswirtschaft mit EDV-Unterstützung:

Operatives Controlling:

Theorie und Anwendung von Kosten- und Erlöscontrolling (Budgetierung, Planung von Leistung, Kosten und Erlösen, Ergebnisrechnungen, Kosten- und Ertragsanalysen, Berichtswesen).

Projektmanagement:

Organisation, Entwicklung, Planung, Durchführung, Evaluation. Anwendung auf Warenwirtschaft, Gästeverwaltung und Mitarbeiterführung.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Bereichsübergreifend aus den Gebieten der Ernährungs- und Betriebswirtschaft.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis, der Beitrag zur Schulung des fachübergreifenden vernetzten Denkens und die Aktualität.

In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe die Herstellung und Pflege von Kontakten mit der Wirtschaft und mit einschlägigen Institutionen, die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen, die Planung von Gastreferaten sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht ist in einen Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen „Psychologie”, „Biologie und Ökologie”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Rechnungswesen”, „Wirtschaftsinformatik”, „Ernährung” und „Angewandte Betriebsorganisation” zu stellen; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig. Bei der Gestaltung von Informationen muß auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Bildnerische Erziehung” und „Textverarbeitung” zurückgegriffen werden.

Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen und ernährungswirtschaftlichen Aspekten als unerläßlich erscheinen. Dabei spielen die Schulung des logischen Denkens und die Erziehung zu selbständiger Informationsbeschaffung und klarer Disposition und Präsentation eine wichtige Rolle.

In den Themenbereichen der Ernährung ist die Bedeutung ärztlicher Kompetenz zu beachten. Die Gegenüberstellung von Beispielen aus fachlicher und pseudowissenschaftlicher Literatur fördert die Fähigkeit und Bereitschaft der Schüler zu verantwortungsbewußter und kritischer Stellungnahme.

In den betriebswirtschaftlichen Themenbereichen steht die anwendungsorientierte Arbeit mit praxisgerechter Software im Vordergrund.

Ausbildungsschwerpunkt

BETRIEBSORGANISATION UND

WIRTSCHAFTSLEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Arbeits- und Betriebsorganisation:

Ausstattung und Einrichtung von Räumen in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben unter Berücksichtigung der Klassifizierungsrichtlinien.

Kriterien für die Auswahl von Materialien und Einrichtungsgegenständen:

Funktionalität, Wirtschaftlichkeit (Anschaffungskosten, laufende Kosten, Pflegeeigenschaften), ästhetische, ergonomische und umweltspezifische Komponenten, baubiologische Eigenschaften (Raumklima).

Gestaltung von Gasträumen für verschiedene Anlässe.

Rationelle Reinigungs- und Pflegetechniken unter besonderer Berücksichtigung eines ökonomischen und ökologischen Betriebsmitteleinsatzes.

Arbeiten im Etagenbereich:

Etagenwagen, Etagenoffice, Verhalten im Gästezimmer, Zimmerreinigung, Abendservice, VIP-Service, Zimmerkontrolle, Wäschetausch, Arbeitsbericht, Zimmerliste.

Pflege von Zimmerpflanzen, Gestalten und Arrangieren mit floralem Material.

Küchen- und Tafelgeräte (Material; Instandhaltung und Pflege).

Textilien für Wäsche, Berufskleidung, Möbel und Dekoration (Bezeichnung, Eigenschaften, Verwendung, Pflege und Reinigung).

Umweltschonender Einkauf, kritische Betrachtung von Qualitätsnormen; Müllvermeidung und Abfallbewirtschaftung.

Energiesparmaßnahmen (Heizung, Kühlung, Geräte).

Wassereinsparung und Abwasserschonung.

Erste Hilfe.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Arbeits- und Betriebsorganisation (2 Wochenstunden):

Räumliche und personelle Struktur im Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieb (Front Office, Wirtschaftsleitung, Etage, Wäscherei, Büglerei, Lager).

Arbeits- und Betriebshygiene; Arbeitssicherheit. Täglicher Arbeitsablauf der Hausdame und der Wirtschaftsleiterin. Computerunterstützte Organisations- und Verwaltungsarbeiten im Housekeeping und im Ökonomat.

Lebensmitteltechnologie und Vorratswirtschaft (1 Wochenstunde):

Einsatzmöglichkeiten von Lebensmitteln (ernährungsphysiologische, ökonomische, ökologische, küchen-, lager- und konservierungstechnische Aspekte).

Lagerung von Lebensmitteln und Speisen (Arten, Kapazität, Kosten;

Einfluß auf die Qualität).

Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes,

wie Hygieneverordnung, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung usw.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Berufspraxis und die Aktualität.

In diesem Sinne erfordert die Bildungs- und Lehraufgabe die Herstellung und Pflege von Kontakten mit Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben und mit einschlägigen Institutionen sowie die ständige Beobachtung der Marktlage. Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Biologie und Ökologie” sowie „Betriebs- und Volkswirtschaft” aus; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig.

Die geforderte integrative Betrachtungsweise läßt die Bearbeitung von Projekten in Form praxisnaher Fallbeispiele mit betriebswirtschaftlichen und ökologischen Aspekten als besonders nützlich erscheinen.

Rationelle, umweltfreundliche und auf spezifische Betriebe bezogene Arbeitsverfahren stehen im Vordergrund. Von großer Bedeutung sind wiederholte Hinweise zur Betriebssicherheit von Maschinen und Geräten sowie zu Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen.

Ausbildungsschwerpunkt

HUMANÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Gesundheit und Hygiene:

Physische und psychische Gesundheit.

Persönliches Gesundheitsverhalten und Gesundheitstraining.

Gesundheitsvorsorge.

Gesundheit am Arbeitsplatz.

Unfallverhütung.

Arbeits- und Wohnumfeld:

Ergonomische Gestaltung.

Licht und Farbe, Temperatur, Raumklima, Pflanzen.

Psychische und somatische Belastungen.

Baubiologische Maßnahmen.

Ökologische Bewertung von Materialien.

Qualitätskennzeichen.

Wohnbedürfnisse in verschiedenen Lebensphasen.

Kreatives Gestalten des Lebensbereiches Wohnen (1 Wochenstunde).

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Haushaltsökonomie:

Wohnraum:

Rechtliche Grundlagen (Beurteilung von Verträgen).

Projektplanung (Bewertungskriterien, Finanzierungsplan).

Haushaltsplanung:

Optimierung des Einsatzes von Ressourcen.

Budgetierung; volkswirtschaftliche Aspekte, Kaufkraft und Verschuldung von Haushalten.

Konsumverhalten:

Kaufentscheidung (biologische, psychologische, ökonomische und ökologische Einflußfaktoren).

Verbrauchertypen.

Konsum und persönliche Werte.

Arbeit und Freizeit:

Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit.

Problemlösungsfähigkeit, Konfliktbewältigung.

Soziale Kompetenz.

Kommunikation und Präsentation.

Organisation des Arbeitsablaufes (Zieldefinition, Zeitmanagement, Arbeitsrhythmus).

Freizeitmöglichkeiten und ihre kritische Bewertung (Erholung und Regeneration, Kultur und Bildung, Kreativität und soziale Kontakte).

Soziales Umfeld:

Persönliche Situationen in verschiedenen Lebensphasen.

Bewältigungsstrategien.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen der 3. Klasse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in den Lebensbereichen des Menschen, Aktualität und der Beitrag zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen.

Der Unterricht geht von Vorkenntnissen facheinschlägiger Unterrichtsgegenstände aus; das erfordert die Zusammenarbeit mit den Lehrern dieser Unterrichtsgegenstände.

Für den Bereich „Soziales Umfeld” sind Themen aus dem Pflichtgegenstand „Psychologie” unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Schüler exemplarisch auszuwählen und zu vertiefen.

Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen

zur Persönlichkeitsförderung sind einzusetzen.

Ausbildungsschwerpunkt

GESUNDHEIT UND SOZIALES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Mikrobiologie:

Krankheiten, die durch Viren, Bakterie, Pilze, Protozoen und Würmer

hervorgerufen werden.

Umwelthygiene:

Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen durch Schadstoffe,

Lärm.

Ionisierende Strahlen (physikalische Grundlagen, biologische Wirkung, Schutzmaßnahmen).

Pflegemaßnahmen:

Säuglings-, Kranken- und Altenpflege.

Gesundheitstraining (1 Wochenstunde):

Erste Hilfe.

Säuglingspflege, Hygienemaßnahmen.

Biomechanik, Störungen im Haltungs- und Bewegungsapparat;

Ismakogie; Gesunderhaltung durch Sport.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Sanitätsrecht:

Verfassungsreern.

Management kulturtouristischer Organisationen.

Projektmanagement:

Touristische Präsentation von Regionen.

Kulturelle Programme auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene. Überwachung des Ablaufes von touristischen Programmen.

Mitarbeiter- und Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining und Moderation).

Planung und Durchführung von Veranstaltungen (zB Ortsführungen).

Verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.

EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):

Wahlweise zu den Bereichen der 3. Klasse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in

der Praxis, insbesondere im regionalen Bereich, und die Aktualität.

Der Unterricht geht von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen

„Biologie und Ökologie”, „Chemie”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Ernährung” sowie „Küchenführung und Servierkunde” aus; daher sind Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände besonders wichtig.

Theoretische und praktische Anteile des Lehrstoffes sind innerhalb

des Gesamtunterrichtes zueinander in Beziehung zu setzen.

Ausbildungsschwerpunkt

KULTURTOURISTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Aufgaben, Gliederung und Methoden der Kulturtouristik:
Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.
Bereiche:
Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst,
Literatur, Kunsthandwerk, Eßkultur.
Projektentwicklung:
Österreichisches Kulturangebot.
Betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als
touristische Profilierungsinstrumente,
Jour-fixe-Programme, Veranstaltungskalender,
Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen.
Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank. Musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische
Bereiche (Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen, Workshops, kreative und kulinarische Kursprogramme).
Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen
Entwicklungsepochen (Zeitreisen, regionale Küche, historische und religiöse Feste im Jahreskreis, Stadt-, Kloster- und Burgführungen).
Kulturpflege und Kulturpolitik (Denkmalschutz, Musik, Folklore,
Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Wahlweise zu den Bereichen der 2. Klasse.

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Kulturmanagement:
Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren. Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern. Management kulturtouristischer Organisationen.
Projektmanagement:
Touristische Präsentation von Regionen.
Kulturelle Programme auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene. Überwachung des Ablaufes von touristischen Programmen. Mitarbeiter- und Kundenkontakte (Gesprächsführung, Verhaltenstraining und Moderation).
Planung und Durchführung von Veranstaltungen (zB Ortsführungen). Verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.
EDV-unterstützte Projekte (1 Wochenstunde):
Wahlweise zu den Bereichen der 3. Klasse.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.

Die praxisorientierte Bildungs- und Lehraufgabe legt erlebnisorientierte Unterrichtsmethoden nahe, insbesondere die selbständige Bearbeitung von aktuellen Fallbeispielen in Projekten unter Anwendung aktueller Software. Dadurch soll die Kreativität, Spontaneität und Improvisationsfähigkeit der Schüler angeregt werden.

Im Rahmen der Gruppenarbeit kommt dem Bereich der Kommunikation (Rollenspiel, Rhetorik und Gesprächsführung, Moderations- und Diskussionstechniken) große Bedeutung zu.

Blockunterricht ist empfehlenswert.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

Der Unterricht soll Bezüge zu den Pflichtgegenständen „Deutsch”, „Geschichte und Kultur”, „Wirtschaftsgeographie”, „Musikerziehung”, „Bildnerische Erziehung”, „Betriebs- und Volkswirtschaft”, „Wirtschaftsinformatik” und „Angewandte Betriebsorganisation” herstellen; Absprachen mit den Lehrern dieser Pflichtgegenstände sind daher besonders wichtig.

Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Klasse oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Klasse.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM

STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einer oder mehreren Klassen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff oder in den didaktischen Grundsätzen Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Klassen auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Klassen beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die klassen-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Klasse:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Klasse:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

C. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Zwischen der 2. und der 3. Klasse im Ausmaß von vier Wochen in Betrieben der Wirtschaft oder des Sozialbereichs.

Didaktische Grundsätze:

Das fakultative Praktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Praktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlußzeugnis aufzunehmen.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.