Absatz eins,Die Beschwerde hat zu enthalten
- Ziffer einsdie Bezeichnung des angefochtenen Bescheides (der angefochtenen Weisung),
- Ziffer 2die Bezeichnung der Behörde, die den Bescheid (die Weisung) erlassen hat,
- Ziffer 3den Sachverhalt,
- Ziffer 4die bestimmte Bezeichnung des Rechtes, in dem der Beschwerdeführer verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte),
- Ziffer 5die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt,
- Ziffer 6ein bestimmtes Begehren,
- Ziffer 7die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist.