Kurztitel

Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 502 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2004,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

28.07.2004

Index

56/03 ÖBB

Text

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Die Gesellschaft bedarf keiner Konzession nach dem Eisenbahngesetz 1957, soweit sie in Erfüllung der ihr nach Paragraph 3, übertragenen Aufgaben tätig ist. Für diese Tätigkeit kommen ihr die Rechte und Pflichten eines Eisenbahnunternehmens zu.
  2. Absatz 2,Die Gesellschaft hat bei Erfüllung ihrer Aufgaben auch die Erfordernisse einer wirtschaftlichen und zügigen Baudurchführung sowie eines leistungsfähigen und wirtschaftlichen Eisenbahnbetriebes zu beachten.

Anmerkung

vergleiche Paragraph 7, Absatz 5 und 6

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2017

Gesetzesnummer

10007732

Dokumentnummer

NOR40054196