- Ziffer einsderen Durchführung nach den vorgegebenen verkehrspolitischen Grundsätzen geboten ist, und
- Ziffer 2dies im Interesse insbesondere einer wirtschaftlichen und zügigen Durchführung liegt.
Errichtung einer „Brenner Eisenbahn GmbH“
Bundesgesetzblatt Nr. 502 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2004,
BG
Paragraph 3
28.07.2004
31.12.2004
56/03 ÖBB
1. vergleiche Paragraph 7, Absatz 5 und 6;
2. Artikel 2, Ziffer eins, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2004, lautet: "Im ... Paragraph 3,
Absatz eins bis 3, ... wird die Wortgruppe "der Hochleistungsstrecke
Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck-Staatsgrenze am Brenner oder
von Teilen derselben" durch die Wortgruppe "des
Hochleistungsstreckenteiles Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck
oder von Teilen desselben" ... ersetzt." Die Anweisung konnte in
Absatz 3, nicht durchgeführt werden.
Planungsmaßnahme, Bauzeitrahmen, Bauzeitplan
15.11.2017
10007732
NOR40054190