Unternehmer, die überwiegend Umsätze gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 8 und Ziffer 9, Litera c, UStG 1994 ausführen, sind nicht verpflichtet, für diese Umsätze gemäß Paragraph 11, Absatz eins, UStG 1994 Rechnungen auszustellen.
Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2004,
Artikel eins
10.07.2004