Kurztitel

Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

10.07.2004

Text

  1. Ziffer eins
    Unternehmer, die überwiegend Umsätze gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 8 und Ziffer 9, Litera c, UStG 1994 ausführen, sind nicht verpflichtet, für diese Umsätze gemäß Paragraph 11, Absatz eins, UStG 1994 Rechnungen auszustellen.
  2. Ziffer 2
    Die Verordnung ist auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.