BFW-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 83 aus 2004,
Paragraph 23
16.07.2004
Forderungen des Bundes gegenüber den Bediensteten, die gemäß Paragraph 21, Absatz 2 und Paragraph 22, Absatz eins und 7 Dienstnehmer des Forschungszentrums werden, gehen mit dem Entstehen dieser Dienstnehmerschaft auf das Forschungszentrum über und sind von diesem dem Bund zu refundieren.