Kurztitel

BFW-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 83 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 15

Inkrafttretensdatum

16.07.2004

Text

Planungs- und Berichterstattungssystem

Paragraph 15,

  1. Absatz eins,Der Leiter des Forschungszentrums hat für die Einrichtung eines Planungs- und Berichterstattungssystems zu sorgen, das die Erfüllung der Berichterstattungspflichten durch den Leiter nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich der Durchführung eines Beteiligungs- und Finanzcontrollings gewährleistet.
  2. Absatz 2,Im Unternehmenskonzept gemäß Paragraph 13, Absatz 6,, in den Jahresfinanzplänen und den Dreijahresfinanzplänen gemäß Paragraph 13, Absatz eins und 3, in den jährlichen Vorschaurechnungen gemäß Paragraph 13, Absatz 4,, in den vom Leiter dem Wirtschaftsrat zu erstattenden Berichten gemäß Paragraph 14, Absatz eins,, im Planungs- und Berichterstattungssystem gemäß Absatz eins, sowie im Rechnungswesen sind die erbrachten Aufgaben je nach Tätigkeitsbereich in getrennten Rechnungskreisen darzustellen.