Kurztitel

BFW-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 83 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

16.07.2004

Text

Heranziehung Dritter zur Aufgabenwahrnehmung

Paragraph 7,

Das Forschungszentrum ist ermächtigt, durch Vertrag geeignete Personen und Einrichtungen zur Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen, wenn dies aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geboten ist und dem weder schutzwürdige Interessen der Betroffenen noch öffentliche Interessen entgegenstehen.