Absatz eins,Das Forschungszentrum hat bei der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß den Paragraphen 4 und 5 insbesondere folgende leitende Grundsätze zu beachten:
- Ziffer einsObjektivität und Unparteilichkeit;
- Ziffer 2Anwendung von Methoden und Verfahren nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Standards sowie deren Offenlegung;
- Ziffer 3Berücksichtigung der Bedürfnisse der Praxis;
- Ziffer 4laufende Überprüfung der Aufgabenerfüllung auf Qualitätsverbesserungen und Rationalisierungsmöglichkeiten;
- Ziffer 5Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung.