Absatz eins,Unter beteiligten Gesellschaften im Sinne des römisch sechs. Teiles sind die unmittelbar an der Gründung einer Europäischen Gesellschaft beteiligten Unternehmen zu verstehen. Dies sind im Falle der
- Ziffer einsVerschmelzung die zu verschmelzenden Unternehmen;
- Ziffer 2Gründung einer Holdinggesellschaft die diese gründenden Unternehmen;
- Ziffer 3Gründung einer Tochtergesellschaft die diese gründenden Unternehmen;
- Ziffer 4Umwandlung das umzuwandelnde Unternehmen.