Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2004,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel eins
30.07.2004
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Der Bund und das Land stimmen überein, dass das Angebot an Studien in Verbindung mit den gesetzlich bestimmten Aufgaben der Donau-Universität Krems sowie in Ansetzung eines mittel- bis langfristigen Planungszieles von bis zu 3 000 Studierenden einen Mehrbedarf im Sinne des Artikels römisch fünf der Gliedstaatsvereinbarung mit sich bringen wird. Diesem Mehrbedarf entsprechen die Vertragspartner mit Übernahme der nachstehenden Verpflichtungen.
12.02.2025
20003461
NOR40053850