(2)Absatz 2,Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie bestellt den Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied, der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur bestellt den Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Je ein Aufsichtsratsmitglied wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, vom Bundesminister für Finanzen, von der Wirtschaftskammer Österreich, von der Vereinigung der Österreichischen Industrie sowie von der Bundesarbeitskammer entsandt. Zwei weitere Mitglieder mit unternehmerischer Erfahrung werden vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit einvernehmlich bestellt.