Absatz eins,Dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Auf die aufsichtsbehördliche Prüfung der Jahresabschlüsse findet es für das nach dem 31. Dezember 2004 beginnende Geschäftsjahr erstmalig Anwendung.
Finanzkonglomerategesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2004,
Paragraph 18
01.01.2005
11.08.2006