Auf der österreichischen Seite der gesamten Grenzstrecke des Inn in Oberösterreich,
Schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf Inn, Salzach und Saalach
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 267 aus 2004,
römisch fünf
Paragraph 3
01.07.2004
94/01 Schiffsverkehr
Auf folgenden Flussabschnitten darf eine Geschwindigkeit von 15 km/h gegenüber dem Ufer nicht überschritten werden:
20.11.2018
20003447
NOR40053461