beim Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
Gleichbehandlungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2004,
Paragraph 30
01.07.2004
28.02.2011
sonstigen Bereichen (Antirassismus)
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Rechtsverhältnisse einschließlich deren Anbahnung und Begründung und für die Inanspruchnahme oder Geltendmachung von Leistungen außerhalb eines Rechtsverhältnisses