Gleichbehandlungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2004,
BG
Paragraph 28
01.07.2004
GlBG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen des Bundes an Unternehmen haben Förderungen nur für Unternehmen vorzusehen, die die Bestimmungen des römisch zwei. Teils beachten.
19.02.2020
20003395
NOR40052908