Kurztitel

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 30

Inkrafttretensdatum

01.07.2004

Außerkrafttretensdatum

28.02.2007

Text

Geschäftsführung der Arbeitsgruppen

Paragraph 30, (1) Auf die Geschäftsführung der Arbeitsgruppen ist Paragraph 24, Absatz eins bis 4 anzuwenden.

  1. Absatz 2,Die Geschäftsordnung der Arbeitsgruppen ist durch Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Gesundheit und Frauen näher zu regeln.
  2. Absatz 3,Für die Sacherfordernisse der Arbeitsgruppen und für die Besorgung ihrer Kanzleigeschäfte hat die jeweils zuständige Zentralstelle aufzukommen.