Kurztitel

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 56

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Text

ARTIKEL 56

Sofern nicht etwas anderes bestimmt ist, erlässt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission die Maßnahmen, die zur Durchführung der in den Artikeln 20, 21 und 22 dieser Akte genannten Bestimmungen der Anhänge römisch zwei, römisch drei und römisch vier erforderlich sind.