Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,
Artikel 55
01.05.2004
Auf ordnungsgemäß substantiierten Antrag eines der neuen Mitgliedstaaten kann der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission vor dem 1. Mai 2004 zeitlich begrenzte Maßnahmen zur Gewährung von Ausnahmen von Rechtsakten der Organe beschließen, die zwischen dem 1. November 2002 und dem Tag der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags angenommen wurden.