Absatz eins,Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Technik gemäß Artikel 134 Absatz 2 des Euratom-Vertrags endet am Tag des Inkrafttretens dieser Akte.
Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,
Artikel 50
01.05.2004