Absatz eins,Der Gerichtshof wird durch die Ernennung von zehn Richtern ergänzt; desgleichen wird das Gericht erster Instanz durch die Ernennung von zehn Richtern ergänzt.
- Absatz 2,
- Litera aDie Amtszeit von fünf der nach Absatz 1 ernannten Richter des Gerichtshofs endet am 6. Oktober 2006. Diese Richter werden durch das Los bestimmt. Die Amtszeit der anderen Richter endet am 6. Oktober 2009.
- Litera bDie Amtszeit von fünf der nach Absatz 1 ernannten Richter des Gerichts erster Instanz endet am 31. August 2004. Diese Richter werden durch das Los bestimmt. Die Amtszeit der anderen Richter endet am 31. August 2007.
- Absatz 3,
- Litera aDer Gerichtshof nimmt die infolge des Beitritts erforderlichen Anpassungen seiner Verfahrensordnung vor.
- Litera bDas Gericht erster Instanz nimmt im Einvernehmen mit dem Gerichtshof die infolge des Beitritts erforderlichen Anpassungen seiner Verfahrensordnung vor.
- Litera cDie angepassten Verfahrensordnungen bedürfen der Genehmigung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt.